Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Sweety28 am 12.07.2008, 15:10 Uhr

Fahrtkostenerstattung / zur Hülf...evt Ralph ?!

Hallo
Ich mache ja derzeit die Zwangsmaßnahme :-) "Fördern und Fordern" mit und muss jeden Tag 40 km fahren (20 km einfache Strecke) nun kam das Fahrtgeld vom Amt...36 cent die ersten 10 km pro km und 40 cent je weiteren km...ergab bei mir 288 euro für den monat juli...(ging am 7.7. los)
ich bekam nun 144 euro für juli...ist es tatsächlich so,das nur EINE einfache Strecke gezahlt wird ? Sprich nur die HINFAHRT und Rückfahrt aus eigener Tasche ?
Wer weiss es evt ? ;o)
Danke
MfG
Sweety

 
3 Antworten:

Bin zwar nicht Ralph

Antwort von Joni76 am 12.07.2008, 15:18 Uhr

Ich habe letztes Jahr auch eine 3-monatige Fortbildung gemacht. Ich hab in der Zeit ALG I bekommen, also kein Hartz 4. Bei mir wurden die kompletten Benzinkosten gezahlt, täglich 70 km. Also nicht nur die Hinfahrt, das fände ich auch irgendwie ungerecht.

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Re: Bin zwar nicht Ralph

Antwort von Anja B. am 12.07.2008, 16:54 Uhr

Hallo,
mir wurde bei ALG 1 die Fahrt auch nur 1-fach bezahlt.
LG,

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Re: Fahrtkostenerstattung / zur Hülf...evt Ralph ?!

Antwort von +emfut+ am 12.07.2008, 17:02 Uhr

Meines Wissens sind diese Sätze nicht pro gefahrenen Kilometer, sondern pro Kilometer Entfernung. Soll heißen: Sie enthalten die Hin- und Rückfahrt.

Ich habe Anfang des Jahres mit ALG1 eine Weiterbildung gemacht, und bekam das jeweils für die Entfernung (waren verschiedene Orte).

Wobei ich mich nicht beklagen kann: Ich fahre öffentlich und habe deswegen beim Fahrtgeld einen guten Schnitt gemacht. Ich bin dann noch zum Sachbearbeiter und habe gefragt, ob das so okay ist. Ich hätte ja kein Auto und würde dann halt nur die Monatskarte abrechnen. Aber er sagte, das sei schon okay so, dann hätte ich halt Glück gehabt. Es wird immer der Kilometerpreis zugrundegelegt, auch wenn man andere Verkehrsmittel als das Auto benutzt.

Gruß,
Elisabeth.

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