Alleinerziehend, na und?

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finanzielle Hilfen für alleinerziehende

Thema: finanzielle Hilfen für alleinerziehende

Ich habe mal ein paar Fragen und zwar: Ich bin 32 Jahre alt und alleinerziehende Mutter einer 13 Monate alten Tochter. Ich bekomme Hartz4 und übe einen 400€-Job aus. Mehr kann ich jetzt auch nicht arbeiten, da sich in der Zeit wo ich arbeite meine Mutter um meine Tochter kümmert und mein Vater auch noch krank ist, hat einen Schlaganfall und ist halbseitig gelähmt. Ich bekomme noch Kindergeld und Unterhaltsvorschuss, keinen Unterhalt, da der Kindsvater nicht soviel verdient, braucht er keinen Unterhalt zu zahlen. Mein Elterngeld ist jetzt im Januar 12 ausgelaufen. Daher wollte ich mal nachfragen, ob es noch was anderes gibt, was man als alleinerziehende beantragen kann. Wie ist das, ich habe gelesen, da ich nur bis zum 6. Lebensjahr meiner Tochter Unterhaltsvorschuss bekomme, dass mir dann auch noch bis zum 12. Lebensjahr was zustehen würde. Was muss ich da dann tun um bis zum 12. Lebensjahr dann Unterhaltsvorschuss bekomme? Was kann ich für mein Kind beantragen, wenn das Unterhalt wegfällt? Gibt es Anträge für Kinderbetreuung, wenn ja wo bekommt man die? Kann ich Kindergrundsicherung beantrage, wenn ja, wo bekomme ich den Antrag her? Ab wann kann ich für mein Kind Hartz4 oder Sozialhilfe beantragen? Was mache ich, wenn meine Mutter auch mal ausfällt und ich keinen habe, der auf mein Kind aufpasst, während ich arbeite? Wieviel Urlaubsanspruch habe ich als alleinerziehende bei einem 400€-Job? Das sind erst mal meine Fragen, würde mich freuen, wenn mir da mal geholfen würde.

von Karina79 am 01.02.2012, 07:14



Antwort auf Beitrag von Karina79

Wie ist das, ich habe gelesen, da ich nur bis zum 6. Lebensjahr meiner Tochter Unterhaltsvorschuss bekomme, dass mir dann auch noch bis zum 12. Lebensjahr was zustehen würde. Was muss ich da dann tun um bis zum 12. Lebensjahr dann Unterhaltsvorschuss bekomme? Den UHV gibt es maximal für 6 Jahre und nur bis zum 12. Lebensjahr. Wenn Du die 6 Jahre aber schon vor dem 12. Lebensjahr "aufgebraucht" hast, dann gibt es nichts mehr. Was kann ich für mein Kind beantragen, wenn das Unterhalt wegfällt? Der UHV wird ja auf das H4 angerechnet - dann gibt es halt mehr H4. Aber vielleicht ist der KV irgendwann mal in der Lage, Unterhalt zu zahlen? Gibt es Anträge für Kinderbetreuung, wenn ja wo bekommt man die? Jugendamt. Kann ich Kindergrundsicherung beantrage, wenn ja, wo bekomme ich den Antrag her? Du bekommst doch H4 für das Kind. Dann steht keine zusätzliche Grundsicherung zu. Ab wann kann ich für mein Kind Hartz4 oder Sozialhilfe beantragen? Wenn Du H4 für Dich bekommst, dann bekommst Du ziemlich sicher auch H4 für Dein Kind. Es sei denn, UHV plus Kindergeld decken den Bedarf ab. Mehr gibbet dann nicht. Was mache ich, wenn meine Mutter auch mal ausfällt und ich keinen habe, der auf mein Kind aufpasst, während ich arbeite? Jugendamt. Wieviel Urlaubsanspruch habe ich als alleinerziehende bei einem 400€-Job? Den gesetzlichen Anspruch von 4 Wochen, wenn der Arbeitsvertrag nichts anderes sagt.

von Strudelteigteilchen am 01.02.2012, 08:00



Antwort auf Beitrag von Karina79

Hallo, ich hatte bei meinem 400 Euro-Job gar keinen Urlaubsanspruch und auch keinen Anspruch auf Krankheitslohnfortzahlung, denn ich wurde nur für die Stunden bezahlt, die ich faktisch auch gearbeitet habe. Rechtlich ist das korrekt, wenn das im Vertrag festgehalten ist. Also dort nachlesen! Wenn Dein Kind 6 Jahre alt ist, dann wirst du ja mehr arbeiten können. Und wenn dann der Unterhaltsvorschuss weg fällt, dann wird die Differenz wohl von Deinem Lohn ausgeglichen werden können. Ansonsten wird das Hartz IV aufgestockt. Zum Thema Betreuung: In vielen Bundesländern gibt es schon Kindergartenplätze für Kinder unter 3. Allerdings meist nur für Mütter mit Beruf (manchmal auch bei nachgewiesener Job-Suche). Ab 3 Jahren gibt es in allen Bundesländern Ganztagesplätze. LG K erstin

von leaelk am 01.02.2012, 08:22



Antwort auf Beitrag von Karina79

Du musst dich dringend um einen KiTa-Platz für dein Kind kümmern. Wenn die Omi ausfällt siehst du alt aus. Du bekommst H4 und zusätzlich gibt es nichts. Dein Kind müsste schon jetzt H4 bekommen, wenn nicht dann lass neu berechnen. Dazu brauchst du nur die Angaben zum Einkommen des Kindes (Kindergeld und UH-Vorschuss). Die anderen Dinge wie Miete usw. müsste das Amt ja bereits durch deinen Antrag auf H4 haben. Über die Zeit nach dem UH-Vorschuss würde ich mit erst einmal keine Gedanken machen. In 5 Jahren kann sich so viel tun.

von mf4 am 01.02.2012, 08:25



Antwort auf Beitrag von Karina79

Die meisten Fragen kann ich nicht beantworten, aber dein Urlaubsanspruch ist der jeder anderen Vollzeit- oder Teilzeitkraft. Ausser du hast schriftlich darauf verzichtet indem du einen anders lautenden Arbeitsvertrag unterschrieben hast.

von Pamo am 01.02.2012, 16:25



Antwort auf Beitrag von Karina79

Huhu ! Ich kann Dir etwas zum Urlaub sagen : auch als 400 Euro Kraft hast Du natürlich Anspruch auf Urlaub ! Es kommt darauf an ,wievieleTage in der Woche Du arbeitest ,daraus errechnet sich Dein Urlaubsanspruch . Ich arbeite je nach Arbeitsaufwand 3-4 Tage in der Woche ,ich habe 18 Tage Urlaub im Jahr . Mehr als 18 gibt es nicht ,habe ich Überstunden , werden die ausbezahlt . Lg Heike !

von MeinSternchen am 01.02.2012, 17:08