Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von dornröschen27 am 25.05.2008, 10:19 Uhr

foto

hallo, habe mal eine frage an die mütter, bei denen der kv bisher jegliche kontaktaufnahmen abgeblockt hat und seit geburt kein einzigstes mal sich gemeldet/interessiert hat.

habe meinem exex (nachdem ich ihn mehrmals angeschrieben habe per mail) mal ein foto von der kleinen geschickt.
jetzt finde ich dieses foto auf einer internet-seite von ihm und möchte, dass er das bild aus dem netz nimmt.

ich finde es unverschämt, ich dachte, er wolle eins haben für sich und nicht für irgendein verlogenes getue nach außen.

wie seht ihr das? wäre euch das egal?

danke für antworten. viele grüße.

 
12 Antworten:

Re: foto

Antwort von Shinead am 25.05.2008, 10:27 Uhr

Schon bei der Vorstellung, dass Juniors Papa ihn auf seiner HP einsellt krieg ich einen Blutdruck, der bestimmt nicht mehr gesund ist.

Fakt ist: Er braucht Deine Einverständniserklärung um ein Foto eures Kindes zu veröffentlichen, wenn Du das alleinige Sorgerecht hast. (Davon gehe ich jetzt mal aus, da er sich ja nicht wirklich für sein Kind interessiert.)

Er verletzt mit der Veröffentlichung die Persönlichkeitsrechte Deines Kindes!

Also: Internetseite auf dem Rechner speichern (Datei -> Speichern unter) und eine Abmahnung mit Terminangabe, bis wann das Foto zu verschwinden hat per Email schicken. Wenn Du Dir nicht sicher bist, ob er deine Emails liest, per Einwurfeinschreiben.

Wenn er nicht reagiert -> Anzeige erstatten.

Gruß
Corinna

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

shinead

Antwort von dornröschen27 am 25.05.2008, 10:32 Uhr

hallo corinna, danke für deine antwort. bist du in der gleichen situation, also ich meine, hattet ihr bisher auch null kontakt? naja, die rechtliche seite kenn ich leider nicht.. habe mir zuerst gedacht, ich sage und mache nichts. aber irgendwie denke ich mir schon, was das soll. deswegen hab ich 2 bekannte um rat gefragt und die sagten auch, mail ihn mal an und sag ihm, er soll das bild rausnehmen. das hab ich gemacht, daraufhin kam wie immer nur eine patzige antwort, so von wegen ich kann ihn mal. so viel dazu. schönen gruß!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: shinead

Antwort von Shinead am 25.05.2008, 11:06 Uhr

Hi!

Ich hatte mit dem KV nach der Geburt noch 3,5 Monate Kontakt. Dann habe ich mich erdreistet Unterhalt für Junior einzufordern *ichböseich*. Daraufhin hat er am 01.06.07 den Kontakt eingestellt.
Anfangs habe ich gekämpft. Aber die Erkenntnis, dass es nix bringt kam schnell...

Zu dem Bildproblem kannst Du hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild mal nachlesen.

Grundsätzlich ist der Verstoß gegen die Persönlichkeitsrechte kein Kavaliersdelikt. Es ist eine Straftat und wird mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet.

Schreib ihm nochmal eine Email mit der Aufforderung das Bild bis zum XX von seiner HP zu entfernen (vielleicht auch mit dem Hinweis, dass er auch keine anderen Bilder von Dir/eurem Kind einstellen darf).
Am Stichtag gehst Du mit den Nachweisen über die Mahnung (Emailausdruck / Absendebestätigung der Post und Ausdruck der Webseite) zur Polizei und zeigst ihn dann.

Dumm gelaufen wer sich nicht auskennt und dann auch noch patzig wird.

Wieso hat er überhaupt ein Foto online gestellt, wenn er seinen Nachwuchs überhaupt nicht kennt??? *grübel*

Gruß
Corinna

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: shinead

Antwort von dornröschen27 am 25.05.2008, 11:28 Uhr

hey, du meinst, weil ich das sorgerecht hab und meine maus noch zu jung ist, um selbst zu bestimmen, kann ich stellvertretend für sie das persönlichkeitsrecht wahren, oder?
danke für den hinweis auf wikipedia.
wünsche dir einen wunderschönen tag!

(ps und was das soll von ihm versteh ich auch nicht). viele grüße.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: foto

Antwort von topsie am 25.05.2008, 12:17 Uhr

also wenn er von sich aus den kontakt nicht will und abblockt, aber dann nen foto veröffentlicht, würde mich das auch sehr sehr stören.
klar es ist seine tochter und sein gutes recht, nen bild einzustellen, damit es seine freunde oder familie sieht, aber er hätte ja acuh mit dir drüber sprechen können.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Es hat auch was mit Anstand zu tun

Antwort von AllisonCameron am 25.05.2008, 12:31 Uhr

Ich und mein Mann sind zusammen und selbst wenn er ein Foto von seinem Sohn ins www stellen möchte, würde er mich vorher fragen, das gehört sich einfach.

Gruß

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Es hat auch was mit Anstand zu tun -

Antwort von dornröschen27 am 25.05.2008, 12:47 Uhr

ja, das trifft den nagel auf den kopf. aber seine antwort hat schon wieder alles gesagt. total unfreundlich.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: foto

Antwort von Shinead am 25.05.2008, 15:56 Uhr

>>klar es ist seine tochter und sein gutes recht, nen bild einzustellen, damit es seine freunde oder familie sieht, aber er hätte ja acuh mit dir drüber sprechen können.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: foto - shinead

Antwort von dornröschen27 am 25.05.2008, 16:04 Uhr

fehlt bei dir ein teil des letzten Beitrages??? freunden und familie könnte man ein bild auch so zeigen..

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: foto - shinead

Antwort von Shinead am 25.05.2008, 16:10 Uhr

ehm, ja, da fehlt die hälfte... *grübel*

Also, Freunden und Familie kann man ein Foto natürlich so zeigen. Aber das www ist eben ein öffentlicher Raum.
Ich wollte auch nicht, dass der KV ein Foto unseres Kindes am Schwarzen Brett seiner Arbeitsstelle/Vereins/oder sonstwo hinhängt.

Das ist eben der Unterschied zwischen öffentlich und privat. Privat darf man einiges, was man öffentlich nicht darf.

Ich persönlich finde, es ist einfach eine Frechheit ein Foto ohne Rücksprache im www zu veröffentlichen. Ich würde da auch vor einer Anzeige nicht zurück schrecken.

Es ist eben nicht sein gutes Recht sein Kind auf der HP zu veröffentlichen...

Gruß
Corinna

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: shinead

Antwort von Shinead am 25.05.2008, 16:18 Uhr

Jep. Genau so ist es.

Du vertrittst bis zum 18. Geburtstag die Rechte Deines Kindes.
Wenn Du also der Veröffentlich nicht zustimmst, darf er nicht.
Tut er es trotzdem, muss er mit den Konsequenzen leben.

Lieben Gruß
Corinna

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

shinead

Antwort von dornröschen27 am 25.05.2008, 16:36 Uhr

du bist süß :-) danke nochmal für deine antworten. das gleiche hat der bekannte und noch jemand von mir auch gesagt. ich rege mich zwar nicht auf, aber ich denke mir, wenn ich es schon zufällig mitbekomme, dann kann ich da auch meine meinung zu äußern. LG :-)

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.