Hallo,
als alleinerziehende habe ich bis dato die Steuerklasse 2. Da ich in Kürze mit meinem Partner zusammenziehe, ging ich davon aus, daß ich die Steuerklasse in 1 ändern lassen muss.
Nun meinte gestern eine Bekannte, dass es da eine sogenannte Schonfrist gibt von einem Jahr?
Weiß hier jemand etwas genaueres darüber???
LG, MiniCooper.
Mitglied inaktiv - 19.01.2010, 21:14
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Öh, ich habe mir vor nicht allzu langer Zeit hier noch sagen lassen, daß die Steuerklasse nur bei Heirat geändert wird. Zusammenziehen reicht da nicht aus, dann hätte das Finanzamt viel zu tun
LG Heike
Mitglied inaktiv - 19.01.2010, 21:51
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doch du musst sie umändern lassen, und das auch sofort. weil ja die vorraussetzungen nicht mehr vorliegen...
voraussetzung für steuerklasse 2 ist ja, dass keine andere person über 18 für die dir kein kindergeld zusteht bei dir gemeldet ist.
Mitglied inaktiv - 20.01.2010, 05:36
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ich denke love mum meinte den wechsel zu III und IV.
kenne das mit der II auch so, daß man sofort ändern lassen muß.
Mitglied inaktiv - 20.01.2010, 09:20
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Mitglied inaktiv - 20.01.2010, 18:03