Hallo ihr lieben, Wenn meine Tochter aus Hartz 4 raus ist ( Kindergeld und Unterhalt übersteigen ihren Bedarf ) und ich für sie Wohngeld beantrage und sie vermutlich auch welches bekommt, wird das dann bei den Leistungen von Hartz 4 wieder angerechnet oder ist das " frei "? Sorry, aber ich blick da net durch LG
Mitglied inaktiv - 18.05.2009, 12:37