Alleinerziehend, na und?

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Frage wegen Unterhalt

Thema: Frage wegen Unterhalt

Mein Mann hat ein Kind aus einer früheren Beziehung. Im Otober sollte er 168€ bezahlen,was er auch getan hat. Im November kam unser Sohn zur Welt und der Unterhalt sollte neu berechnet werden. Da die Kindsmutter aber umgezogen ist sollten wir warten bis das zuständige JA sich meldet. Gesagt getan und alles hingeschickt und gewartet. Nix kam, bis auf heute. Er soll trotzdem 168€ bezahlen und soll einen Dauerauftrag einrichten. Laut meiner Rechnung müßen es aber nur 103€ sein, da unser Sohn ja auch Unterhaltsberechtigt ist. Und zwingen zu einem Dauerauftrag??? Ich könnt

Mitglied inaktiv - 19.02.2010, 13:50



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Mein Mann soll zum Jugendamt und einen Termin zur Beurkundung seiner Unterhaltsverpflichtung in höhe von 100% des Mindestunterhaltes machen, im gegenzug wären sie bereit die unterhaltspflicht auf seine aktuelle leistungsfähigkeit herabzusetzen??? er soll jetzt beurkunden das er 168€ bezahlt??? kann er doch aber nicht laut berechnung. oder denke ich grad falsch

Mitglied inaktiv - 19.02.2010, 14:03



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das berechnen doch die vom jugendamt und nicht SIE, oder verstehe ich da jetzt was falsch? er kann doch beim JA eine berechnugn beantragen, die dann beurkundet wird?

Mitglied inaktiv - 19.02.2010, 14:09



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Natürlich können sie ihn zum Dauerauftrag zwingen, haben sie mit dem KV meines Sohnes ebenfalls gemacht - nur, so ein Dauerauftrag ist im null komma nix wieder gekündigt, und auch DAS hat der KV dann gemacht :o) Und wer hat die 103 Euro berechnet, Du? Bis zum Entscheid, wieviel der KV letztendlich zu zahlen hat, muss er das zahlen, was bisher angerechnet war. Danach wird zurückgebucht oder verrechnet.

Mitglied inaktiv - 19.02.2010, 14:13



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Ich hab das ausgerechnet. Sowie die Dame vom ersten JA. Die meinte wir sollten warten bis die sich melden und die Geburtsurkunde hinschicken. Was wir getan haben. Jetzt kam das schreiben das er immer noch 168€ bezahlen soll.

Mitglied inaktiv - 19.02.2010, 14:16



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Du berechnest und hälst das für bindend?

Mitglied inaktiv - 19.02.2010, 14:17



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na DANN hat die Berechnung wohl ergeben, dass er nicht weniger zu zahlen hat.

Mitglied inaktiv - 19.02.2010, 14:18



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Also dein Mann sollte sich die Berechnungen erklären lassen, evtl. in Widerspruch gehen und keine Beurkundung vornehmen. Solange kein neuer Titel festgesetzt ist, gilt allerdings der alte Titel (Unterhaltsbetrag) weiter, also bitte nicht von alleine kürzen. Natürlich können eure Berechnungen ebenfalls falsch sien. Oft werrden die Fehler bei der Bestimmung des unterhaltsrelevanten Einkommens gemacht. dabei muss man halt das komplette Jahreseinkommen nebst Weihnachtsgeld etc pp berücksichtigen. Niemand kann euch hier sagen, ob ihr richtig liegt, also solltet ihr darüber anchdenken, ob ihr euch einen Anwalt, dr sich im Familienrecht auskennt, nehmt.

Mitglied inaktiv - 19.02.2010, 14:22



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Ha ha Nein im ernst. Es wurde schon im November um eine Neuberechnung gebeten, da er einfach nicht mehr bezahlen kann, da unser Sohn ja auch Unterhaltsberechtigt ist und das seit November. Aber das wird einfach ignoriert seit November.

Mitglied inaktiv - 19.02.2010, 14:23



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Was sollen eigentlich diese Kommentare bringen.... einen Frustabbau bei euch?

Mitglied inaktiv - 19.02.2010, 14:24



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Danke für Deine Antwort. Natürlich hatten wir vorher alles dort hingeschickt wie z.b. die Lohnabrechnungen und daraus ergab sich dann das Durchschnittsgehalt meines Mannes. Mit diesem ließe sich ja dann errechen was er an Unterhalt zu zahlen hätte seit November. Was ich dann schon mal ausgerechnet habe und ich kam auf 92€ nicht wie oben 103€. Geburtsurkunde und das Schreiben vom ersten JA wurden dorthin versandt. Es hieß ja auch vom ersten JA wir sollten erstmal nichts mehr überweisen bis es ausgerechnet wurde. Das es so lange dauert wunderte mich schon.

Mitglied inaktiv - 19.02.2010, 14:28



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Können die einen zwingen einen Dauerauftrag einzurichten? Mein Mann hat nämlich kein Konto.

Mitglied inaktiv - 19.02.2010, 14:29



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Wieso Frustabbau??? Also ich hab so wenig Frust wie schon lange nicht mehr. Und alles was ich schrieb entspricht dem, was ich selbst erlebt habe. KV wurde zum Dauerauftrag gezwungen, punkt. Wenn ich das richtig verstanden habe, hat Dinchen die Berechnung SELBST vorgenommen - vielleicht haben sich (sie schrieb ja, neues Jugendamt???) irgendwelche Sachen in der Wohnsituation geändert, im Gehalt weiß der Geier was, das IHRE Berechnung nicht stimmen MUSS - wenn ich selbst nach der Düsseldorfer ausrechne, komme ich auch auf etwas Anderes als der KV zahlt... also wo klinge ich bitte frustig? Lg Sue

Mitglied inaktiv - 19.02.2010, 14:33



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schreibst Du das gleiche wie ich - nur ausführlicher

Mitglied inaktiv - 19.02.2010, 14:34



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Die Kindsmutter ist umgezogen deshalb das neue Jugendamt

Mitglied inaktiv - 19.02.2010, 14:37



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Komisch, ich dachte immer, so ein Forum ist dazu da, dass man die Meinungen der anderen einholt. Was das mit Frustabbau zu tun hat, versteh ich nicht. Aber vielleicht sind manche ja nur hier, um irgendwelche, auch gerne völlig unangepasste, Kommentare abzugeben. Wer weiß das schon.

Mitglied inaktiv - 19.02.2010, 14:37



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Wie ist das mit dem Titel? Ist das vom gericht festgelegt oder einfach nur das Schreiben vom JA über die 168€. Unterschrieben hatte mein Mann nämlich noch nie etwas.

Mitglied inaktiv - 19.02.2010, 14:44



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Die gegebenen Kommentare sind ja wohl etwas daneben gegangen. Wer hier eine Frage stellt, will sicherlich kein Showlauf hinlegen, in dem ihm/ihr A- und B-Noten gegeben werden, sondern sucht komkrete Hilfe und Tipps und keine unterstellenden Kommentare

Mitglied inaktiv - 19.02.2010, 14:51



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Nein, einen Dauerauftrag kann man nicht erzwingen, schon garnicht, wenn es kein Konto gibt. Allerdings kann man auf regelmässige Zahlung dringen und mit der Beurkundung (Titulierung) ist man rechtlich dazu gezwungen, pünktlich zu zahlen, oder es kommt zur Zwangsvollstreckung. wenn es bei euren Finanzen so eng ist, solltet ihr euch einen Anwalt nehmen, klärt zuvor mit ihm ab.

Mitglied inaktiv - 19.02.2010, 14:55



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Ich sehe nicht, dass die Kommentare daneben gegangen sind. Es waren Nachfragen. Ich sehe da immer noch ein Unterschied. Persönliche Meinungen oder Ratschläge sind in meinen Augen A- und B-Noten. Es ist halt nur eine persönliche Meinung. Und ich hab auch in den Antworten nicht eine einzige Unterstellung gelesen. Man kann natürlich auch in ein freundliches Hallo eine Unterstellung hinein interpretieren, wenn man das möchte. Sonst hätte man ja auch nix zu meckern. Selbst ein kleines "Ich drück Dir die Daumen" kann für manche schon Hilfe sein und genau das, was sie in diesem Moment brauchen. Letztlich hast Du nichts anderes geschrieben, als andere hier. Aber wenn man nur seine eigene Meinung akzeptiert, ist natürlich alles andere Lug und Trug und große Schande.

Mitglied inaktiv - 19.02.2010, 14:58



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Ein Titel wäre entweder ein Urteil, oder dein Mann unterschreibt ihn, dann unterwirft man sich der Zwangsvollstreckung. Dagegen kann man sich nicht wehren, das ist das gute Recht der vom Unterhalt abhängigen Personen, damit sie abgesichert sind. Neben dem Jahreseinkommen sollte dein Mann auch anrechenbare Kosten aufführen wie Fahrtkosten zur Arbeit, evtl. Schulden (nicht alle werden anerkannt), das zweite Kind etc. Solange ihr aber keine Aussage von dritten habt, wie hoch die Unterhaltspflicht wäre, solltet ihr über eine anwaltliche Beratung nachdenken. Und vor allem, beim Jugendamt persönlich vorsprechen und die Sache klären, manchmal ist das eine gute Lösung (die sind i.d.R. ganz vernünftig eingestellte Sachbearbeiter)

Mitglied inaktiv - 19.02.2010, 15:00



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Natürlich würden wir gerne den vollen Unterhalt bezahlen, wenn es machbar wäre, anstatts Schulden aufzubauen. Geht aber leider nicht zur zeit. Pünktlich zu zahlen ist auch kein Thema, das Geld wäre direkt am 1 des Monats draussen. Hab die Dame vom JA jetzt angeschrieben um die Berechnung zubekommen. Was die Kommentare der anderen angeht, so sieht man in der Neuen Frau gerne die, die den Unterhalt kürzen würde. Aber nicht jede ist so!!! Ich hätte wohl kaum dann ein Sparbuch für das Kind eingerichtet auf dem ich jeden Monat von meinem Geld was einzahle. Das einzige was ich will ist eine faire Berechnung sonst garnix. Ich war übrinds lange genug selbst alleinerziehend.

Mitglied inaktiv - 19.02.2010, 15:15



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Kurze Frage am Rande: Wie kann man denn kein Konto haben? Wohin wird denn sein Gehalt etc. überwiesen? Wie tätigt er denn sonst Überweisungen? Oder lasst ihr das über dein Konto laufen? Ich meine, dann könnte er den Unterhalt ja auch über deine Bank laufen lassen. Kann mir das gerade nicht so richtig vorstellen. LG terkey

Mitglied inaktiv - 19.02.2010, 15:00



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Genau die Frage stellte sich mir auch gerade, und wo steht, dass er kein Konto hat? Und tja, keine Ahnung, aber ich habs sogar noch schriftlich, dass der KV dazu aufgefordert wurde/wird, einen Dauerauftrag einzurichten und dies nachzuweisen. Ich hatte das damals sogar hier noch gepostet, lass es vier oder fünf Jahre her sein. Aber mein frustiges Posting hat ja eh keinerlei Wertigkeit. LG Sue

Mitglied inaktiv - 19.02.2010, 15:07



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och menno.... biste evtl. beleidigt? wollte ich nicht, ääährlisch. Das JA kann natürlich fordern, was es will, aber wie wollen die einen Dauerauftrag erzwingen und mit welchem Nutzen? (hast du ja selber angemerkt) Sie können nur überwachen, ob das Geld regelmässig und in korrekter Höhe überwiesen wird und bei Missachtung der Unterhaltspflich eine Vollstreckung vornehmen. Wie aber die Unterhaltszahlung vorgenommen wird, ob durch einzelüberweisung, Dauerauftrag oder Bareinzahlung, geht die nichts an. Kann aber sein, dass der Sachbearbeiter einem unzuverläössigen "Kunden" mit dieser Forderung einen Dauerauftrag nachzuweisen ein wenig auf die Sprünge helfen wollte, aber wie will er das durchsetzen? Nunja, wenn kein Konto existiert, ist das hier in D natürlich äusserst ungewöhnlich, da auch gehaltszahlungen kaum mehr im Umschlag überreicht werden, abgesehen von Strom-, Gas- etc.

Mitglied inaktiv - 19.02.2010, 15:15



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Möchte mich den Worten von Rainer anschließen. Mich wundert jedoch eine Aussage: Du schreibst, dass das JA sagte, Dein Mann solle die Zahlung aussetzen, bis sich das neue JA meldet. Aber das erste Kind Deines Mannes hat weiterhin Anspruch auf Unterhaltszahlung. Ich denke, die Ex von Deinem Mann muss ja ebenfalls mit dem Geld haushalten. Ich kenne es nur so, dass Dein Mann weiterhin die 168,- EUR zahlen müsste bis zur Neuberechnung aufgrund des zweiten leiblichen Kindes. Alles Gute!

Mitglied inaktiv - 19.02.2010, 18:32



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Schade, dass sobald man unangenehme Fragen an die Posterin richtet (siehe Konto und Co) keine Antwort mehr folgt...

Mitglied inaktiv - 19.02.2010, 20:41