Hallo, ich erwarte ein Baby und werde es allein erziehen. Im Elterngeld-Antrag steht, BEIDE Elternteile MÜSSEN den Antrag ausfüllen. Wie steht es aber in einem Fall wie meinem: Kindsvater lebt nicht bei/mit mir, Kontakt haben wir nicht. Ich kann im Antrag nur wenige Angaben zu ihm machen (Name, Anschrift, geschieden). Muß er dennoch den Rest ausfüllen und auch die Lohnnachweise beibringen? Elterngeld werde nur ich beziehen. Auch werde ich das alleinige Sorgerecht haben... Danke im voraus!
Mitglied inaktiv - 18.02.2008, 20:10