Alleinerziehend, na und?

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Frage zu Trennung und "Vermögen"

Thema: Frage zu Trennung und "Vermögen"

Hallo, mein Mann ist ausgezogen und will jetzt so schnell wie möglich unser gespartes Geld aufteilen. Liegt zum Teil festgelegt bei der Bank, alles nur auf meinem Namen. Da der Unterhalt noch nicht wirklich geklärt ist, möchte ich die Vermögens -Teilung noch aufschieben. Hat er jetzt sofort Anspruch auf das Geld oder erst bei der Scheidung? Termin beim Anwalt mache ich am Montag, aber der Mann nervt und will es sofort. Sind keine Riesensummen und sonst gibt es auch nix zu teilen. Wann wird geteilt? Ihm geht es jetzt nur noch ums Geld :-( Danke Sabine

von niki0909 am 01.02.2014, 12:03



Antwort auf Beitrag von niki0909

Das könnt ihr doch jetzt schon teilen... ich würde damit nicht ewig warten bis nach der Scheidung. Warum sollte er nicht jetzt ein Recht auf seinen Teil haben? Du würdest sicher auch nicht wollen, dass du ausziehst und er alles behält (ich hatte das 2 mal und lustig ist das nicht).

von mf4 am 01.02.2014, 12:32



Antwort auf Beitrag von niki0909

Euer gemeinsam Angespartes hat nix mit dem Unterhalt zu tun , er hat genauso ein Recht darauf wie Du.

von Sternenschnuppe am 01.02.2014, 12:40



Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Klar hat er ein Recht drauf, darum geht es auch nicht. Aber wann wird geteilt? Was ist, wenn er alles verprasst und wird dann bei der Scheidung nochmal geteilt? Er kann nicht mit Geld umgehen und wenn ich keinen Unterhalt bekomme ( er verdient super) die soll ich dann mit 2 Kids über die Runden kommen. Ich will ja nicht an das Geld, es aber erstmal als Absicherung behalten. Sabine

von niki0909 am 01.02.2014, 13:18



Antwort auf Beitrag von niki0909

Du lässt Dir von ihm quittieren dass Ohr es geteilt habt und er seinen Teil bekommen hat. Sorry, aber Du bist nicht seine Mutter die ihm das Taschengeld sperrt. Wenn er gut verdient wird der Unterhalt notfalls gepfändet. Nocheinmal : Euer gemeinsam gespartes hat nix mit dem Unterhalt zu tun und dient auch nicht als Sicherheit.

von Sternenschnuppe am 01.02.2014, 13:25



Antwort auf Beitrag von niki0909

Teilt jetzt und legt das schriftlich fest. Wenn er seinen teil verballert ist das nicht dein Problem. Ich kann meinem Ex auch nicht einfach sein Auto klauen, weil er keinen Unterhalt zahlt.

von mf4 am 01.02.2014, 13:27



Antwort auf Beitrag von mf4

Wo sind seine Sicherheiten? Er musste ausziehen aus seinem gewohnten Leben. Was hast du ihm als Sicherheit gegeben? Du hast das Geld unter dem nur dein Name steht, du hast die Kinder, du hast die Wohnung behalten... mit was ist er gegangen?

von mf4 am 01.02.2014, 13:47



Antwort auf Beitrag von niki0909

Hallo, ich verstehe die ganze Aufregung gar nicht. Entweder man findet eine Lösung wie man teilt oder man macht das Ganze im Rahmen des Scheidungsverfahrens über die Anwälte. Dann wird doch genau unter Berücksichtigung des Anfangsvermögens der Zugewinn berechnet und damit auch die Anteile verteilt. Oder bin ich jetzt im falschen Film?

von Pondus2003 am 01.02.2014, 14:03



Antwort auf Beitrag von Pondus2003

Warum sollte er auf sein Geld (was wohl auch noch zum Großteil von seinem super Einkommen stammen wird) bist zur Scheidung verzichten, wenn es auch jetzt geht? Warum Mehrkosten verursachen, wenn auch das noch übers Gericht/Anwalt geklärt werden soll?

von mf4 am 01.02.2014, 14:11



Antwort auf Beitrag von mf4

1. er wollte gehen (nicht ich) 2. die Wohnung in der wir wohnen gehört meinen Eltern 3. hat er mehr wie genug Möbel und auch Sonstiges mitgenommen 4. kann er die Kids sooft sehen wie er möchte (wenn er es überhaupt will) 5. nein, dass Geld stammt nicht von seinem Lohn, da habe auch ich großen Anteil daran 6. ging es mir nur darum, wann geteilt wird (nicht dass wir jetzt teilen, er gibt alles aus und mein Anteil wird dann im Rahmen der Scheidung nochmals geteilt) Trotzdem Danke für die Antworten

von niki0909 am 01.02.2014, 14:22



Antwort auf Beitrag von niki0909

das Geld läuft auf meinem Namen, da die Sparbücher schon vor der Ehe so bestanden und einfach weitergeführt wurden Es gibt noch ein Sparkonto, welches nur auf seinem Namen läuft, da habe ich keinerlei Zugriff und weiß auch nicht, ob überhaupt noch was drauf ist (müsste eigentlich) Warum braucht ER Sicherheiten, wenn er Frau und Kinder verlässt?

von niki0909 am 01.02.2014, 14:24



Antwort auf Beitrag von niki0909

Was ihr nun aufteilt und regelt und schriftlich festhaltet ist eure Sache und muss dann nicht nochmal verhandelt werden. Das spart u.a. auch Geld.

von mf4 am 01.02.2014, 14:31



Antwort auf Beitrag von niki0909

er ist gegangen also selbst schuld er wird nach deinen Aussagen wohl auch keinen Bock auf seine Kinder haben also steht ihm auch jetzt sein Geld nicht zu und er hat zu warten Richtig?

von mf4 am 01.02.2014, 14:36



Antwort auf Beitrag von niki0909

Wenn das auf deinen Namen läuft, dann würde ich das jetzt nicht teilen. Erst mal sollte er zeigen, was er hat. Und Möbel etc hat er auch schon mitgenommen? Lass dich nicht über den Tisch ziehen. Ausserdem bedeutet Zugewinngemeinschaft nicht, dass alles einfach halbiert wird, sondern nur dass der Zugewinn geteilt wird.

von Pamo am 01.02.2014, 15:53



Antwort auf Beitrag von niki0909

Liebe Sabine, ich finde Deine Sorge durchaus berechtigt. Je nachdem um welche Summe es geht, würde ich das tatsächlich bei einem Anwalt erfragen und wie man das so absichern kann, dass Du nicht zweimal teilen musst. Liebe Grüße, bcMama

von bleibcoolMama am 01.02.2014, 14:45



Antwort auf Beitrag von bleibcoolMama

Da kann ich Sabine nur Recht geben. Natürlich muss geteilt werden, aber wann und zu welchen Anteilen, muss geklärt werden. Das hat allerdings nichts mit "wer ist Schuld an der Trennung" zu tun, sondern mit "wer hatte vor der Ehe was" und "was wurde hinzugewonnen". Das würde ich nicht ohne Hilfe festlegen.

von Pondus2003 am 01.02.2014, 14:49



Antwort auf Beitrag von Pondus2003

Man muss das natürlich nicht allein festlegen aber man kann. Eine Liste was da ist und was wer erhalten hat und 2 Unterschriften. Das heißt dann zum Scheidungstermin, dass es nichts mehr zu klären gibt sondern nur noch zu scheiden und der Versorgungsausgleich ggf. auch später ermittelt wird. Bei einer hohen Summe würde ich es so aber auch nicht machen. Dann wären auch die Mehrkosten für diesen Punkt tragbar.

von mf4 am 01.02.2014, 14:57



Antwort auf Beitrag von mf4

Bin derzeit etwas über fordert und bisher zu gutmütig gewesen. Habe aber hier auch gute Tipps bekommen. Danke Sabine

von niki0909 am 01.02.2014, 17:39



Antwort auf Beitrag von niki0909

HAllo, ich schließe mich bleibcoolmama an. WEnn Du schon von einem Sparbuch auf seinen Namen weißt, aber die Höhe der Einlage nicht kennst - dann ist es gar nicht möglich, korrekt zu teilen. Ihr braucht von allen Vermögenswerten zum Zeitpunkt der Eheschließung und zum Trennungszeitpunkt den genauen Vermögensstand. DAraus wird der Zugewinn errechnet - ich nehme an, Ihr habt Zugewinngemeinschaft ? Und ich würde hier definitiv gar nichts machen, bevor das nicht geklärt ist. Das hat nichts mit Schuld hin oder her zu tun - aber eine korrekte Trennung ist so nicht möglich, also muss man erst die FAkten auf den Tisch packen, um das anzugehn. Mit Geld einbehalten hat das nichts zu tun ! Er kann nicht einfach etwas fordern, was er andererseits mit dem /den Konto/en nicht selbst liefert. Und falls Du es doch ohne Anwalt durchziehen willst, brauchst Du das ganze schriftlich, damit Du abgesichert bist und nciht später noch irgendwas nachgefordert wird. LG Heike

von HeikeB1969 am 01.02.2014, 19:19



Antwort auf Beitrag von niki0909

Lass' das mal schön die Anwälte ausrechnen. Klar steht ihm sein Teil nach der Trennung zu. Aber eben konkret anhand von Wertstellungsunterlagen berechnet. Außerdem werden ja auch ggf. zu viel mitgenommene Möbel mit eingerechnet.

von shinead am 02.02.2014, 09:59