Alleinerziehend, na und?

Forum Alleinerziehend, na und?

Frage zu zusätzl. Geldleistungen neben Unterhalt

Thema: Frage zu zusätzl. Geldleistungen neben Unterhalt

Hallo, ich frage hier für eine Freundin, die gerade Probleme hat. Der Kindsvater zahlt berechneten Unterhalt durchs JA und eine zusätzliche Geldleistungh für die Privatschule. Nun wird das Kind acht und rutscht in die nächste Stufe und der Vater wurde aufgefordert u.a. Kontoausazüge vorzulegen. Daraus ist ja ersichtlich, dass er Summe X zur Schule dazubezahlt. Wird diese Summe X jetzt von Ihren Unterhalt abgezogen oder ist es egal? Danke und ich hoffe ich konnte mich verständlich ausdrücken, habe davon keine Ahnung. Gibt es dazu gesetz. Vorschriften bzw. Anwendungshinweise? Konnten nichts finden.. Viele Grüße Jana

von Jana04 am 03.05.2013, 11:44



Antwort auf Beitrag von Jana04

werden solche Sonderausgaben durchaus hälftig auf beide Eltern verteilt, soll heißen, es kann nicht vom Unterhalt abgezogen werden. Der Unterhalt ist ja für Essen und Klamotten da. Wenn das Kind zu einer Privatschule geht, dann können die Kosten hälftig auf beide Eltern aufgeteilt werden. Strittiger sind da zum Beispiel Hortkosten, da man da sagen kann, daß nur die Mutter dadurch entlastet wird. Da gibt es wohl unterschiedliche Urteile. Also, entspannt zurücklehnen und schauen was das Jugendamt sagt, die prüfen gerne wohlwollend der Mutter gegenüber. ( Mutter meint hiermit den Elternteil, bei dem das Kind lebt, das kann ja auch durchaus ein Papa sein, nur um politisch korrekt zu sein )

von Hummelhummel am 03.05.2013, 12:09



Antwort auf Beitrag von Jana04

So kenne ich es auch: Privatschule ist "Privatvergnügen" - bei gemeinsamem GSR und beidseitigem Interesse daran, dass das Kind diese Schule besucht UND Zahlungsfähigkeit , wird der Aufwand geteilt. Ich wäre mir nur nicht sicher, ob dieser Teil evtl. vom Netto des Vaters abgezogen wird, bevor die Höhe des UH - gemessen am Restnetto - festgelegt wird? Andererseits: Wenn beide die halben Kosten tragen, geht ja auch bei beiden dieser Aufwand gleichermaßen weg oder (Nullrechnung?). Kannst Du das Ergebnis der Berechnung dann hier nochmal posten interessehalber? Also nicht im konkreten Geldwert sondern nur im Hinblick darauf ob und wie es angerechnet wurde? VG, Silke

von Ikmam am 03.05.2013, 23:21