Alleinerziehend, na und?

Forum Alleinerziehend, na und?

Frage zum Selbstbehalt bei Kindesunterhalt

Thema: Frage zum Selbstbehalt bei Kindesunterhalt

Hallo Mädels, der Vater meiner Kinder zahlt kein Kindesunterhalt. Habe den Vorschuss vom Jugendamt beantragt und auch bewilligt bekommen. Allerdings habe ich einen Unterhaltstitel, der wesentlich höher ist als der Mindestunterhalt, der vom Jugendamt gezahlt wird. Mein Ex ist selbstständig und arbeitet täglich auf offizielle Rechnung. Also eigentlich hat er auch gutes Einkommen, sonst hätten wir uns ja nicht auf diesen hohen Titel geeinigt. Nur hat er sich danach völlig verschuldet und zahlt deswegen schon lange nichts mehr. Aber wie ist das bei dem Selbstbehalt? Kann er da einfach sein Schulden mit reinrechnen? Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass er so wenig verdient, allerdings hat er nie Kohle, weil er massig Gläubiger hat. Kann man das irgendwie prüfen lassen ohne, dass mein Titel abgeändert wird? Dem Jugendamt mußte er wohl nicht all zu viel nachweisen, lt. seiner Aussage hat er denen wohl nur geschrieben, dass er kein Geld hat und Hartz beantragen will. Aber wie gesagt, er hat ja nur kein Geld, weil er so verschuldet ist, er verdient genug. Danke fürs mich-Aufklären. lg marmite

von marmite am 14.05.2013, 23:02



Antwort auf Beitrag von marmite

was ich nicht verstehe - es besteht ein vollstreckbarer Titel (wie bei uns auch) - auf den kann man doch vollstrecken bzw. immer wieder den Unterhalt reinholen. Wenn ich das richtig verstanden habe, ist das JA doch eh schon dran - also, warum vollstrecken sie nicht? Das haben sie bei mir damals gemacht. Wobei ich sagen muss, beim KV meines Sohnes reicht die Androhung der Vollstreckung, und er zahlt mal wieder. Momentan ist er wieder mal mit zwei Monaten im Rückstand. Diesmal war er im Krankenhaus und konnte nicht überweisen. Man sollte denken, nach neun Jahren gehen ihm die Ausreden aus... Der vollstreckbare Titel ist in Deinem Fall vielleicht daraus entstanden, dass man ins Blaue einen Unterhalt festgesetzt hat, ohne dass der KV seine Einkommensnachweise eingereicht hat, was ich mir aber nicht vorstellen kann. Nur auf die Aussage hin, ich hab kein Geld und beantrage H4, setzt ein JA keinen Unterhalt fest, und ein Gericht auch nicht! Die wollen immer einen Einkommensnachweis sehen oder/und die Kontoauszüge. Leider ist das JA, und die Erfahrung habe ich jetzt fast ein Jahrzehnt lang machen dürfen, nicht sehr hinterher - wenn man nicht SELBST hinterher ist. Ich bin mir sicher, dass mein Ex/der KV vom Kind tonnenweise die Kohle hortet, anders erkläre ich mir seinen Lebenstil nicht. Mir und dem JA erklärt er aber monatlich, er könne keinen Dauerauftrag über die 272 Piepen für seinen Sohn einrichten, weil er nie Geld aufm Konto hat... Du musst die echt treten! Alles Gute!

von Holzkohle am 15.05.2013, 01:06



Antwort auf Beitrag von marmite

Ich lese ja meist nur still mit, da ich schon länger nicht mehr AE bin, aber heute melde ich mich mal kurz: Ähm ist denn nicht mehr Kindesunterhalt vorrangig vor ALLEM? So kenne ich das, erst das Einkommen, dann der Unterhalt und vom Rest können ihm die Gläubiger seine Schulden wegpfänden oder was auch immer! Zudem hat er eine erhöhter Erwerbsobliegenheit, müsste also noch zusätzlich einen Job annehmen, um den Unterhalt fürs Kind leisten zu können! Ich würde mich da zügig vom Anwalt beraten lassen bzw. beim Jugendamt drauf pochen, das er mehr leisten kann! Seine Schulden sollten nicht das Problem Eures Kindes sein! Bei uns ist es auch so, das mein Mann für seine Tochter aus der früheren Beziehung (gerne) zahlt, obwohl er nicht mal ansatzweise gut verdient und Schulden hat, die sind teilweise sogar nachweislich durch die Kindesmutter verursacht! Wir könnten jetzt, wegen einem gemeinsamen Kind, eine Abänderungsklage einreichen, tun wir aber nicht, denn seine "Große" kann ja nichts dafür, das wir noch ein Baby bekommen haben! Viel Glück und lieben Gruß

von Ruhrgirl am 15.05.2013, 06:08



Antwort auf Beitrag von marmite

Gemeinsame Schulden aus eurer Beziehung könnte er zur Berechnung des bereinigten Einkommens heranziehen. Neue Schulden hingegen nicht! Lass' den Titel doch einfach mal vollstrecken! Bei Selbstständigen wird die Höhe des Unterhalts normalerweise anhand der letzten Steuererklärung berechnet. Bestehe darauf, dass das Jugendamt diese anfordert und anhand derer den Unterhalt bererchnet. Vorrangig sollte aber der Titel genutzt werden, und zwar so lange, bis der KV eine entspechende Korrektur wegen Änderung der Einkommensverhältnisse fordert. Dem Jugendamt muss man m.E. klar und deutlich sagen, was man von ihm will (in Deinem Fall nicht UVG, sondern die Erfüllung des Unterhaltstitels!), sonst machen die es sich sehr einfach: lassen UVG bezahlen und sie können die Akte schließen!

von shinead am 15.05.2013, 08:47



Antwort auf Beitrag von marmite

Einen VOLLSTRECKBAREN Titel kann man vollstrecken und wenn er nicht das Einkommen hat ist es in seinem Interesse den Titel zu ändern. Hier brachte auch die Vollstreckung nichts und den Titel ändern lassen kam für den KV offenbar auch nicht in Frage. Er sagt er hat wenn er UH zahlt weniger als H4... weniger als H4 wie auch immer das gehen soll. Ich muss natürlich Verständnis haben, dass er auch seinen teuren Wagen abzahlt (den er nicht für den Job braucht) und da bleibt natürlich nichts über.

von mf4 am 15.05.2013, 08:59



Antwort auf Beitrag von mf4

"Hier brachte auch die Vollstreckung nichts" Wer hat bei dir die Vollstreckung in Angriff genommen? Warst du das selber oder war das das JA/JobCenter/etc.?

von Pamo am 15.05.2013, 09:12



Antwort auf Beitrag von Pamo

Das JC hat geklagt.

von mf4 am 15.05.2013, 09:54



Antwort auf Beitrag von mf4

Ja, geklagt, aber was ist mit *Vollstreckung*? Wenn du doch einen vollstreckbaren Titel hast - probiere ihn mal aus. Gehaltspfändung zum Beispiel ist eine schöne Sache.

von Pamo am 15.05.2013, 09:59



Antwort auf Beitrag von marmite

Wenn er ALG II beantragt, soll er den Titel einreichen, das erhöht seinen Bedarf.

von Lena_1977 am 15.05.2013, 19:29