Alleinerziehend, na und?

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Frage ...????

Thema: Frage ...????

hab mal ne frage....in dem jahr der scheidung, muß man da noch zusammen mit den ex ne steuererklärung machen oder macht da jeder seine eigene...????

Mitglied inaktiv - 29.09.2009, 11:11



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Jeder seine eigene. Habe ab Trennung eine allein gemacht.

Mitglied inaktiv - 29.09.2009, 11:43



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das sollte man sich vorher ausrechnen und auch gemeinsam klären. Jeder kann seine Eigene machen, aber manchmal ist es ratsam noch eine gemeinsame Steuererklärung zu machen. Aber das funktioniert eben nur wenn man mit dem Partner noch irgendwo klar kommt. Ich hatte meine Ex versprochen, dass wir noch eine gemeinsame Steuererklärung machen und das hab ich auch so durchgezogen. Bei der nächsten muss er dann alleine durch lg Lisa

Mitglied inaktiv - 29.09.2009, 12:48



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Man könnte für das Trennungsjahr nochmal gemeinsam veranlagen. Wenn ihr euch so gut versteht, ist das kein Thema. Bei mir wars dann im Nachinein so, dass er meinte, ihm gehöre ein größerer Anteil wegen den höhren Fahrtkosten als mir....... Tja, man kann schnell ins Streiten kommen. LG Andrea

Mitglied inaktiv - 29.09.2009, 13:44



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Im Trennungsjahr kann man nochmals eine gemeinsame Steuererklärung machen. Die gemeinsame Veranlagung (Gütergemeinschaft) wird steuerrechtlich erst nach dem 31.12. des Trennungsjahres beendet. Daher wechseln dann auch ab dem Stichtag 01.01. die Lohnsteuerklassen von 3/5 (oder 4/4) auf 1/1 oder 1/2. Danach ist die gemeinsame Veranlagung hinfällig. Die Lohnsteuerklassen werden auf 1 (bzw. 2) geändert. Eine gemeinsame Steuererklärung macht ab dann schlichtweg keinen Sinn mehr. Steuerrechtlich ist man dann einfach Single. Einzige Besonderheit: Der Unterhaltszahler kann (die vom getrennt lebenden Ehegatten unterschriebene) Anlage U seiner Steuererklärung beifügen. Dann kann er den Ehegattenunterhalt steuerlich absetzen, der Begünstigte muss den Betrag versteuern. Gruß Corinna

Mitglied inaktiv - 29.09.2009, 16:05