Alleinerziehend, na und?

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Freistellung wg. Weiterbildung

Thema: Freistellung wg. Weiterbildung

Hallo! ich habe eine Frage an Euch: Mein Mann möchte sich nächstes Jahr evtl. für 6-9 Monate von seiner Arbeit freistellen lassen, um eine Weiterbildung in Vollzeit zu machen. Nun ist er aber einer ausserehelichen Tochter gegenüber unterhaltspflichtig. Darf er sich dann überhaupt freistellen lassen? Er hätte in der Zeit ja keinen Verdienst und könnte den Unterhalt nicht zahlen. Oder würde dann mein Gehalt zur Berechnung des Unterhaltes zu Grunde gelegt? Habt Ihr damit Erfahrungen?! Liebe Grüße Jungle

von WelcomeToTheJungle am 14.03.2013, 19:10



Antwort auf Beitrag von WelcomeToTheJungle

Nun, grundsätzlich kann er Forbildungen machen soviele er will. Aber er muss weiterhin den Unterhalt bezahlen. Im übrigen bist Du Deinem Ehemann auch Unterhaltspflichtig und dann muss er ggf. aus diesem (fiktiven Unterhaltsanspruch) den Unterhalt seiner Tochter bezhalne. bei uns war es so dass mein ex fpür unsere beiden Kinder Erziehungsurlaub (hier damals noch so, OHNE Elterngeld) hatte. da wurde dann eben "von mir" = meinem Einkommen der Unterhalt überwiesen. Finde ich völlig richtig so. Ggf. kann man mit der Mutter sprechen, ob sich der Unterhalt zeitl. begrenzt etwas verringern darf. Zustimmen muss sie IMO nicht. Viele Grüße Désirée

von desireekk am 15.03.2013, 09:12