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Geschrieben von kleene-mami am 04.02.2008, 19:52 Uhr

freiwillige Krankenvers., wer kennt sich aus?

Hallo ihr lieben,
ich habe ja nun am 06.03 den langersehnten Scheidungstermin.
Heute habe ich mit meiner Anwältin telefoniert, weil wir ja sofort ein rechtskräftiges Urteil brauchen weil mein Freund und ich dann ja kurz danach unser Baby bekommen.
Sie hat mir heute gesagt, damit wir gleich ein rechtskräftiges Urteil bekommen, muss ich dann schon selber versichert sein. Noch bin ich ja über meinen Ex Familienversichert. Wie ist es nun? Ich wollte morgen zwar hin zu KK, aber bin trotzdem total erschrocken, dass ich schon vor dem Urtiel freiwillig versichert sein muss. Ich muss dann ja einen Beitrag zahlen, wohl so um 130€, muss ich dann wie bei einer privaten versicherung auch in Vorkasse treten? Und können die sich auch weigern mich aufzunehmen? Weil ich doch schwanger bin.
Danke für eure Antworten und sorry das es so lang geworden ist.

 
12 Antworten:

Re: freiwillige Krankenvers., wer kennt sich aus?

Antwort von carina+eve am 04.02.2008, 19:55 Uhr

hallo

also in vorkasse mußt du nicht treten,du bist dann ganz normal versichert wie vorher auch.

und ich glaub das sie dich nicht ablehnen können nur weil du schwanger bist,würd das aber direkt mal klären damit du zum urteil hin direkt versichert bist.

gruß carina

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Re: freiwillige Krankenvers., wer kennt sich aus?

Antwort von Sassi1 am 04.02.2008, 20:47 Uhr

Eine private KKV kann definitiv ablehnen und wird dies auch aller Wahrscheinlichkeit nach bei einer Schwangeren tun. Bei einigen gibt es auch Wartezeiten (bei meiner werden Kosten für die Schwangerschaft z. B. erst nach einer 3-monatigen Mitgliedschaft übernommen).

Schwanger eine freiwillige Versicherung zu bekommen wird schwer werden.

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@sassi1

Antwort von kleene-mami am 04.02.2008, 20:56 Uhr

Ich war über meinen dann Ex-Mann in der gesetzlichen KV versichert, in der DAK. D.h eigentlich, dass ich mich auch nur da anmelden kann.
Kann eine gestzliche kK einen ablehnen?

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Re: @sassi1

Antwort von carina+eve am 04.02.2008, 21:15 Uhr

du hattest doch von der gesetzlichen gesprochen oder?
wenn du in der bleibst wo du momentan bist glaub ich nicht das sie dich ablehnen

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@kleene-mami

Antwort von Möhrchen am 04.02.2008, 21:25 Uhr

Also Fachfrau bin ich auch nicht, aber ich denke auch, daß deine bisherige KV da am wenigsten Probleme bereiten wird...

Eine private KV wirst Du im jetzigen Zustand sicher nicht bekommen...wir hatten damals auch bei einer angefragt und das kann man knicken - verständlicherweise...so frühestens 3 Monate nach Entbindung meine ich nehmen dich die privaten wieder, wenn alles glatt gelaufen ist...

Aber wieso freiwillig versichern? Bist Du nirgends pflichtversichert?? Sei es Job oder über die ARGE??

lg heike

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Re: @sassi1

Antwort von mma ramotswe am 04.02.2008, 21:28 Uhr

hallo

eine gesetzliche kk kann und darf dich nicht ablehnen

falls du kein einkommen hast und dem arbeitsmarkt nicht zur verfügung stehst
( Arbeitsamt - Anspruch ?? ) kannst du dich in der gesetzl. KK nach ende der fv freiwillig versicheren - der beitrag berechnet sich nach dem einkommen das dir ab diesem zeitpunkt vorliegt
( unterhalt u. evtl. kapitaleinnahmen usw. )

mfg

mma

falls das ganze sich hinziehen sollte- keine angst die jetztige gesetzl. KK bzw. egal welche gesetzl. KK beendet nicht einfach etwas ohne vorher nachzufragen was sache ist und was du machen willst

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es geht um die gesetzliche u. ich habe keinen Anspruch auf

Antwort von kleene-mami am 04.02.2008, 21:52 Uhr

Also, ich bin zur Zeit über meinen Ex-Mann Familienversichert. Am 06.03 werden wir geschieden und ich muss bis dahin freiwillig versichert sein laut meiner Anwältin. Ich wollte in der gestzlichen bleiben in der ich über meinen Ex Fv bin.
Ich bin nicht berufstätig und habe ausser Unterhaltsvorschuss und Kindergeld kein Einkommen. Wir leben von dem Gehalt meines Freundes. Das klappt auch grad so, aber noch die ca. 130€, dann wird es mehr als knapp. in Vorkasse könnte ich da auf keinen Fall treten.
Ich habe einfach bisschen schiss, dass die sagen, dass die mich nicht aufnehmen weil ich A. schwanger und B. kein Einkommen habe.
Über meinen Freund kann ich mich ja erst versichern, wenn wir verheiratet sind, oder?
LG
Tanja

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Re: es geht um die gesetzliche u. ich habe keinen Anspruch auf

Antwort von fille am 04.02.2008, 22:03 Uhr

bei mir ging das problemlos, war auch familienversichert und nach der scheidung dann dort freiwillig versichert. ich verstehe gar nicht, warum das so schwierig ist?
mir wurde damals gesagt, dass ich mich innerhalb 3 monaten nach scheidung versichern mußte, sonst kann die versicherung, in der man familienversichert war einen auch ablehnen, aber in diesem zeitraum wohl nicht.
mach dich mal nicht verrückt deswegen.
wenn du in dwe gesetzl. kv freiwillig versichert bist, mußt du auch nicht in vorkasse gehen, das geht weiter wie bisher.

katrin

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@fille

Antwort von kleene-mami am 04.02.2008, 22:08 Uhr

Und darf ich dich fragen wie hoch Beitrag bei dir ist? Ich denke die sind ja ähnlich, oder?
LG
Tanja

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@alle

Antwort von kleene-mami am 04.02.2008, 22:10 Uhr

Und danke für eure lieben Antworten, ich bin heute echt durcheinander.
Erst habe ich erfahren, dass ich evtl. einen Kaiserschnitt bekommen muss und dann noch das ich mich jetzt schon freiwillig versichern muss, dachte ja immer es langt wenn ich geschieden bin.
Mein Freund und ich werden morgen mal zur Krankenkasse hinfahren und dann direkt da nachfragen.
LG
Tanja

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Re: @fille

Antwort von fille am 04.02.2008, 22:11 Uhr

ich habe auch so um die 130€ bezahlt, weiß allerdings nicht mehr, ob die höhe des einkommens da eine rolle spielte, ich habe relativ viel unterhalt bekommen.

katrin

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Die AOK muß jeden aufnehmen, soweit ich weiß, aber....

Antwort von leaelk am 04.02.2008, 22:19 Uhr

.... auch bei der Krankenkasse, wo Du aktuell bist, wirst Du gute Chancen haben.
Ich selber bin auch freiwillig selbstversichert und zahle 117,20 Euro im Monat (bin bei einer BKK). Auch für die freiwillige Selbstversicherung wird das Einkommen zugrunde gelegt.

Geh es einfach morgen abklären. Es wird sich sicher eine Lösung finden!
LG Kerstin

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