Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von threepack am 18.12.2011, 23:11 Uhr

Frust loswerden

Ich habe mich vor ca. 2 Monaten (vorläufig) von meinem Mann getrennt. Wir haben drei Kinder zusammen. Nach der Trennung hat er eingewilligt, mit mir zu einer Eheberatung u gehen. Besser spät als nie, dachte ich mir. Seit 2 Wochen für wir abends Telefongespräche mit Thema. Auch da denke ich mir, na wenns ihm hilft sich klar zu werden, mir sind persönlich Gespräche lieber, aber anscheinend bin ich da zu temperamentvoll.
Heute hat er mir dann allen ernstens gesagt, ich mache den Haushalt nicht gut genug, wir würden seine Standarts nicht einhalten und seine Erwartungen nicht erfüllen. Er hat sich nur nie deutlich werden trauen.
Dazu muss man sagen, ich mache den Löwenanteil der Hausarbeit.

Dies wäre sogar im BGB festgelegt, dass dies meine Aufgabe sei!!!

Ich habe es geschafft, dass Gespräch ruhig zu beenden, und mir von ihm gewüscht, dass er sich mal Gedanken machen soll, was er sich ungter einer Partnerschafft vorstellt, ich würde dass selbe tun.

Boah, ich trink jetzt erstmal einen Beruhigungstee!!!

Danke fürs zulesen

Threepack

 
13 Antworten:

Re: Frust loswerden

Antwort von shinead am 18.12.2011, 23:34 Uhr

Cool... es gibt da Standards? Kann ich die wo nachlesen? Ich glaube, wir halten die auch nicht ein...

Lass solche Sachen nicht so doll an Dich ran. Das mit dem BGB ist purer Blödsinn. Er will Dich reizen, und er hat es geschafft.
Ärgere Dich nicht, dass macht nur Falten in DEINEM Gesicht, nicht in seinem.

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Re: Frust loswerden

Antwort von Pamo am 19.12.2011, 0:58 Uhr

Dein Ex ist ein unterhaltsamer Kerl mit lustigen Ideen - das muss man ihm lassen. Eine schlagfertige Antwort auf seine "Haushaltsmindestanforderung" waere bspw. dass du dich lediglich haushaltsmaessig an das Niveau des ehelichen Verkehrs angepasst hast.

Aber es lohnt sich nicht, wenn du dich noch ueber den Kerl aergerst. Und das tust du zwangslaeufig nach einer Trennung die erst kuerzlich war.

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Re: Frust loswerden

Antwort von susafi am 19.12.2011, 7:58 Uhr

seine Standards kann er ja nun selber erfüllen. Schafft er das?

Musste mir das auch schon oft anhören... Natürlich nur im Nachhinein... aber einen Finger gekrümmt um mich mal zu entlasten hat bisher auch niemand...

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Re: Frust loswerden

Antwort von threepack am 19.12.2011, 8:21 Uhr

Ich musste das gestern abend nur nochmal loswerden, ich glaube sonst wäre ich gegen eine Wand gerannt.
@susafi: der Gedanke mit dem Standarts selbst erfüllen, kam mir auch ;-).

Irgendwann während des Gesprächs habe ich ihn gebeten, mir eine detailierte Stellenbeschreibung zukommen zu lassen.
Haushalt, Kinder managen und ab und zu in die Kiste springen.
Ach ja, und Klappe halten, damit es nicht zu emotional wird.

Der Johanniskrauttee wirkt, aber trotztdem könnt ich... was weiß ich!!

Aber Danke

Threepack

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Aufgabe nach BGB

Antwort von Leena am 19.12.2011, 8:22 Uhr

...ich fürchte, komplett unrecht hat Dein Mann möglicherweise leider nicht, wenn er sagt, es sei "sogar im BGB festgelegt, dass dies meine Aufgabe sei", also der "Löwenanteil der Hausarbeit", wobei es natürlich darauf ankommt, inwieweit Du selbst berufstätig bist.

Schau mal in § 1360 BGB nach:

"§ 1360 Verpflichtung zum Familienunterhalt

Die Ehegatten sind einander verpflichtet, durch ihre Arbeit und mit ihrem Vermögen die Familie angemessen zu unterhalten. Ist einem Ehegatten die Haushaltsführung überlassen, so erfüllt er seine Verpflichtung, durch Arbeit zum Unterhalt der Familie beizutragen, in der Regel durch die Führung des Haushalts."

Allerdings ist im BGB nicht definiert, welche "Standards" insoweit an die Haushaltsführung anzulegen sind, ich weiß es jedenfalls nicht - aber ich schätze mal, es dürfte "die Meinung der Mehrheit der vernünftig denkenden Menschen" oder ähnliches sein. ;-)

Aber vielleicht könntest Du Dich ja, falls Dein Mann in der Ehe chronisch knauserig gewesen wäre, ebenfalls mit einem Hinweis aufs BGB revanchieren - lies mal § 1360a Absatz 2 Satz 2 BGB: "Die Ehegatten sind einander verpflichtet, die zum gemeinsamen Unterhalt der Familie erforderlichen Mittel für einen angemessenen Zeitraum im Voraus zur Verfügung zu stellen." Steht schon im BGB, dass es seine Pflicht sei, Dir immer genügend Geld zu geben - oder so ähnlich.

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Re: Aufgabe nach BGB

Antwort von threepack am 19.12.2011, 8:46 Uhr

@Leena

Nein, knauserig war er offiziell nicht. Mehr so in die richtung "aha, was hast du da denn wieder mal gekauft", also hinterher so nicht greifbar reinsticheln, und wenn ich dann was gesagt habe, sofort einen Rüchzieher gemacht.

Den Artikel habe ich gestern auch gefunden, aber weißt du, mein Ex hat zum Schlußß nicht mal mehr ne Glübirne gewechselt (nicht, dass ich das nicht könnte;-))

Ich gehe 2 vormittage arbeiten, 2 meiner Kinder sind asthmatiker einer geht regelmäßig in eine Legasthenietherpie, und zu allem habe ich eine Hausstauballergie.

Als ich einmal ein WE auf Fortbildung war, hat er mir die komplette Arbeit liegen lassen.


Und ich habe kein Problem den "Löwenanteil" zu machen, aber mit jemandem der seine "Standarts" oder Ansprüche ständig hochschraubt?

Und ich denke eine Partnerschaft ist eine gegenseitiges Geben, nehmen, Helfen und genießen, oder?

Threepack

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Re: Aufgabe nach BGB

Antwort von shinead am 19.12.2011, 8:52 Uhr

Naja, dort ist aber nicht die Aufteilung, noch der Umfang geregelt. Ich gehe mal davon aus, dass die Wohnung keiner Messi-Bude entsprach, nicht als gesundheitsgefährdend einzuordnen war, das Kind umsorgt wurde und auch noch regelmäßig Essen auf dem Tisch bzw. im Kühlschrank war. Das reicht vollkommen um den o.g. Paragraphen zu erfüllen.

Ob das die Ansprüche des "Hausherren" abdeckt oder nicht ist dabei wurscht. Innerhalb einer Scheidung braucht man sich heute sowieso nicht mehr auf solche Anforderungen beziehen. Schuldhafte Scheidung gibt es ja nicht mehr.

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den Paragraphen wüßte ich gern

Antwort von mf4 am 19.12.2011, 9:44 Uhr

Ich möchte gern wissen, ob ich mich strafbar mache, denn Standards halte ich sicher auch nicht ein...

PS: Dein Ex ist lustig. Ich für meinen Teil würde ihn nicht zurück wollen.

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Re: Aufgabe nach BGB

Antwort von Leena am 19.12.2011, 16:12 Uhr

Jetzt bin ich aber doch verwirrt - vorhin war im ersten Posting die Rede davon, dass Dein Mann gesagt hat, Du machtest ihm den Haushalt nicht gut genug, würdest seine Standards nicht einhalten und seine Erwartungen nicht erfüllen, er hätte sich nur nie getraut, Dir das zu sagen. Dabei wäre es sogar im BGB festgelegt, dass der Haushalt Deine Aufgabe sei.

Dazu konnte ich nur sagen - ja, grundsätzlich ist tatsächlich in einem Paragraphen des BGB (§ 1360 BGB, um genau zu sein) so festgelegt, dass der Partner, der seine bestehende Verpflichtung zum Familienunterhalt dadurch erfüllt, dass er sich um die Haushaltsführung kümmert, auch zu einer entsprechenden Haushaltsführung verpflichtet ist. So gesehen - ja, Dein Mann hat recht, dass Du bei Eurem Lebensmodell dazu verpflichtet bist, den "Löwenanteil" Eures Haushalts zu machen.

Klingt doof, ist es vermutlich im Grunde auch, ist aber trotzdem so.

Auch wenn natürlich im BGB NICHT definiert ist, welchen Ansprüchen die Haushaltsführung zu genügen hätte. Da ist dann wieder die ehrliche Kommunikation zwischen den Ehepartnern gefragt - die hier offenbar fehlte.

Jetzt erklärst Du, Du hättest kein Problem damit, den "Löwenanteil" zu machen, aber keine Lust darauf, dass Dein Mann seine Standards oder Ansprüche ständig hochschraube. Äh, ja, was denn nun? Eben war noch die Rede davon, dass Dein Mann gesagt hat, Du machst ihm den Haushalt nicht ordentlich genug, aber er hätte sich nie getraut, Dir das zu sagen. Von "ständigem Hochschrauben der Ansprüche" ist hier aber nicht die Rede gewesen, wenn Dein Mann sagt, dass er sich noch "nie" getraut, Dir da etwas zu sagen. Und vielleicht habt Ihr Euch ja gegenseitig hochgeschaukelt, vielleicht sogar, ohne dass Du es gemerkt hättest? Du schreibst weiter unten, Dein Ex hätte zum Schluss "nicht mal mehr eine Glühbirne gewechselt" und Dir nach einem WE, an dem Du auf Fortbildung warst, die "komplette Arbeit" liegen lassen. Vielleicht war er ja wirklich unzufrieden, mit Deiner Art der Haushaltsführung, und hat sich - auch wenn's blöd ist - vielleicht nicht getraut, etwas zu sagen, sich aber deswegen immer weiter zurück gezogen, statt mal den Mund aufzumachen - vielleicht deshalb der mangelnde Einsatz seinerseits zum Schluss..? (Auch wenn die Wohnung ja offenbar immer staubfrei war, aufgrund Deiner Allergie.)

Wenn Du zwei Vormittage die Woche arbeitest und Dich ansonsten um die Kinder (wie alt sind Eure Kinder eigentlich, ungefähr?), ihre offenbar zahlreichen / regelmäßigen Arzt- und Behandlungstermine und um den Haushalt kümmerst, dann hat Dein Mann vom BGB her schon recht, dass Du entsprechend dann auch bei der Haushaltsführung "den Löwenanteil" tun musst, rein zivilrechtlich gesehen.

Ich finde, Ihr landet rettungslos auf Nebenkriegsschauplätzen, statt Euch mal mit dem auseinander zu setzen, was der andere tatsächlich gesagt hat. Dein Mann sagt, ihm war Deine Haushaltsführung nicht ordentlich genug. Er hat also offenbar andere Ansprüche an Ordnung und Sauberkeit als Du, vielleicht einfach eine andere Einstellung zu solchen Dingen und ein anderes Empfinden. Das ist ein sehr gängiger Streitpunkt in Ehen, das unterschiedliche Empfinden der Partner in diesem Punkt, und es hilft eigentlich eher, die eigenen Bedürfnisse zu formulieren und zu konkretisieren und dann nach Möglichkeit einen Modus zu finden, mit dem beide wirklich leben können. Wenn das Gespräch darüber aber in gegenseitige Vorwürfe sowohl von Deinem Mann als auch von Dir ausartet, hilft das nicht unbedingt bei einer eventuellen Problemlösung. Hast Du ihn denn konkret gefragt, was ihn gestört hat, oder was ihm gefehlt hat? Andererseits - wenn Du schon immer eine großzügige, kreative Hausfrau warst, und Deine eigene Wohnung schon vor seiner Zeit entsprechend aussah, warum hat er Dich dann geheiratet, wenn ihn das damals schon gestört hat? Hätte man ja auch mal nachfragen können... und - die Erwartung, dass der Partner sich in der Beziehung so ändert, wie man das gerne hätte, dürfte vermutlich regelmäßig enttäuscht werden.

Außerdem denke ich, Ihr hättet mal rechtzeitig miteinander über Aufgabenteilung, Erwartungen an das Familienleben und vor allem über Eure jeweilige Definition von Partnerschaft reden sollen. Offenbar hattest Du das Gefühl, Eure Ehe war einseitig, Du hast Dich von Deinem Mann alleingelassen gefühlt und anscheinend hattest Du das Gefühl, immer nur geben zu müssen, aber nie nehmen zu dürfen oder geholfen zu bekommen. Hast Du ihm das mal gesagt?

Und außerdem - ich finde die Aussage, Dein Mann habe sich "nicht getraut", Dir zu sagen, was ihn gestört hat, schon merkwürdig. Warum traut man sich nicht, dem eigenen Partner die Dinge zu sagen, die einem wichtig sind? Hast Du ihn mal gefragt, warum er sich nicht getraut hat, ob er Angst vor möglichen Konsequenzen hatte, Angst davon, Dich zu verletzen oder zu kränken, Dich vielleicht nicht verlieren wollte oder was auch immer..? Keine Ahnung, aber die Aussage, er hätte sich "nicht getraut", Dir so etwas Elementares zu sagen, finde ich einfach merkwürdig. Wovor hatte Dein Mann Angst? Und - warum hat er diese Angst jetzt nicht mehr?

Meint er das wirklich ernst - oder will er Dich vielleicht einfach nur bewusst verletzten? Falls ja - warum dies?

Wenn Dein Mann es schon so mit den gesetzlichen Bestimmungen hat - nach § 1353 Abs. 1 S. 2 1. Halbsatz BGB sind die Ehegatten "einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet" und "sie tragen füreinander Verantwortung" (2. Halbsatz). Könnt Ihr da in Eurer Therapie oder Euren Gesprächen / Telefonaten noch ansetzen?

Also so richtig klassisch mit "Ich-Botschaften" und allem Drum und Dran. Mit "ich hätte es zu Hause gerne ordentlicher!" MUSS eben nicht zwingend gemeint sein "du bist faul!", sondern es kann wirklich ganz schlicht gemeint sein "mich nervt es, wenn benutztes Geschirr in der Spüle steht" oder ähnlich banale Dinge. Und vielleicht könnte man dann auch sachlich ansetzen, z.B. mit "dienstags habe ich nach dem Essen mit den Kindern leider nie Zeit, noch schnell zu spülen, weil wir direkt los müssen zur Therapie!" Damit könnte man die ganze Auseinandersetzung vielleicht wieder auf eine sachlichere Ebene heben, statt temperamentvoll und beleidigt zu sein..? Oder scheinbar sarkastisch zu werden im Stile eines "ach ja, dann lass mir mal eine Stellenbeschreibung zukommen!"

Ansonsten wirkt es auf mich irgendwie nach "Machtspielchen", als ob Dein Mann Dir jetzt (wie bei der Zimmerverteilung etc.) seine ganz persönlichen Vorgaben diktieren wollte, und "Zugeständnis" fordern würde, um gnädig wieder zu Frau und Kindern heimzukehren.

Oder will er im Grunde gar nicht "heimkehren" und möchte, vielleicht auch unbewusst, seine Forderungen so hoch ansiedeln, dass Du sie gar nicht erfüllen kannst? Dann wäre er ja immerhin willig gewesen und müsste nicht schlecht von sich denken, denn dann wäre es ja Deine Entscheidung gewesen, die eheliche Lebensgemeinschaft etc. nicht wieder herzustellen und Deine zivilrechtlichen Pflichten als Ehefrau angemessen zu erfüllen. Wäre doch potentiell auch denkbar, oder?

Wie vallie letztens schon schrieb - vielleicht war es Deinem Mann ja ganz recht, rausgeworfen zu werden. Dann ist er nicht "verantwortlich", weil die Trennung Deine Entscheidung war, aber aus der Beziehung ist er trotzdem und ohne "Gesichtsverlust" rausgekommen.. wäre das auch möglich?


Wobei ich uneingeschränkt zugeben muss - ich wäre total beleidigt, wenn mein Mann sich beschweren würde, der Haushalt wäre ihm zu unordentlich hier. *schiefgrins*

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Wow, Leena!! War dir langweilig?? :-)

Antwort von Schreckschraube am 19.12.2011, 17:12 Uhr

Ich habe hier glaube ich die Standards (geiles Wort!!) auch nicht eingehalten. Mein Exmann sagte mal zu mir: "Ich bin zwar zu Hause, aber glaube bloß nicht, dass ich ein Hausmann bin."
Mit anderen Worten: "Geh arbeiten und putz gefälligst!" Gut, dass mache ich jetzt auch noch so, aber ich muss nur noch meinen eigenen Standards genügen...

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Re: Wow, Leena!! War dir langweilig?? :-)

Antwort von Leena am 19.12.2011, 17:53 Uhr

...nee, langweilig war mir nicht, aber die Alternative wäre Hausarbeit gewesen.

Mein Mann ist da ja relativ genügsam mit seinen "Standards" - er ist der Meinung, ich bleibe 50% zu Hause, um mich um die Kinder zu kümmern, und wenn ich da "nebenbei" noch ein bisschen zur Hausarbeit komme und er regelmäßig einigermaßen anständig gefüttert wird, ist er schon glücklich.

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Re: Wow, Leena!! War dir langweilig?? :-)

Antwort von Pamo am 19.12.2011, 18:35 Uhr

Dann pass mal auf, dass ihr nicht gegen das BGB verstosst.

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Re: Wow, Leena!! War dir langweilig?? :-)

Antwort von Leena am 19.12.2011, 19:45 Uhr

...ups, ich bin doch total gesetzestreu - also mach ich mal lieber hin.



(Ich bin sicher, ich HATTE mal ein Bügelbrett - aber irgendwie habe ich es seit dem Umbau noch nicht wieder gesehen... )

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