Thema:
GEZ Kündigung / Neuanmeldung / Namensänderung
Hallöchen....
vielleicht könnt Ihr mir bzgl. der GEZ weiter helfen.
Mein Bruder bezieht Leistungen zur Grundsicherung. Natürlich kann er dann auch von der GEZ befreit werden. Er wohnt bei unserer Mutter. Die GEZ Gebühren laufen auf ihren Namen. Ich habe schon x-mal versucht hier eine Namensänderung bei der GEZ zu veranlassen, damit die GEZ Befreiung des Bruders greifen kann, aber die stellen sich total stur.
Kann meine Mutter die GEZ kündigen bzw. abmelden und zeitgleich einen Antrag auf den Namen meines Bruders stellen? Irgendwie muss es doch möglich sein, die Befreiung für sich nutzen zu können..oder habt Ihr einen besseren Vorschlag?
Über Rückmeldungen würde ich mich sehr freuen....
Liebe Grüße
von
Dijanna
am 24.03.2013, 08:49
Hallo Dijanna,
dein Bruder muss keine Gebühr mehr zahlen, da er bei deiner Mutter wohnt. Seit Januar 2013 zahlt man pro Haushalt nur noch einen Beitrag.
Schau mal auf der Seite: http://www.rundfunkbeitrag.de/
da gibt es bestimmt eine entsprechende Änderungsmeldung.
Liebe Grüße,
bcMama
von
bleibcoolMama
am 24.03.2013, 09:14
deine mutter will sich abmelden damit dein bruder als befreiter ncihts zahlen muss und deine mutter als mitbewohner auch nichts?
ich glaube nicht dass das geht wenn sie grundsätzlich zahlungspflichtig ist.
von
Milia80
am 24.03.2013, 09:23
Also mein Bruder ist behindert, daher bezieht er die Grundsicherung. Hierfür hat er auch so eine Befreiung ausgehändigt bekommen, wie man sie bekommt wenn man ALG2 bezieht. Nur wollte die GEZ das bisher so nie akzeptieren, da die GEZ Gebühren schon seit hmmmm 40 Jahren auf meine Mutter laufen und von ihr bezahlt werden....
aber es muss doch einen Weg geben, wie die Befreiung genutzt werden kann..warum sonst hat mein Bruder das bekommen?
Wär doch schade, wenn sie das Teil nur abheften kann....
von
Dijanna
am 24.03.2013, 09:27
ich bleibe dabei dass es nicht gehen wird aber frag doch mal dort nach.
in der vergangenheit war es dann sicher so dass nur deine mutter zahlen musste und dein bruder nicht.
von
Milia80
am 24.03.2013, 09:45
deine Mutter muss weiterhin einen Beitrag bezahlen, da sie selbst ja nicht befreit ist.
Bis Ende 2012 war die Befreiung notwendig, da dein Bruder sonst noch einen eigenen Beitrag hätte zahlen müssen. Nun erübrigt sich das, da für jeden Haushalt nur eine Gebühr anfällt, egal, wieviele Personen dort leben.
LG
von
bleibcoolMama
am 24.03.2013, 09:50
Wir hatten schon diversen Schriftwechsel mit denen. Dass meine Mutter die Befreiung vom Bruder nicht nutzen kann, weiß ich ja, deswegen wollte sie das alles auf seinen Namen laufen lassen damit eben die Befreiung eingesetzt werden kann. Allerdings die antworten auf jedes 3. Schreiben und stellen sich komplett stur indem null auf das Anliegen eingegangen wird.
Ich glaube nicht, dass es wegen "neuen" Gebührenregelung jetzt anders ist. Für 2013 hat er nämlich auch so eine Befreiung erhalten.
von
Dijanna
am 24.03.2013, 09:59
das ist doch klar.
du willst ihn als gezkunde anmeden und deine mutter somit den mitbewohnerstatus der ja automatisch nicht zahlen muss.
aber so rum wird das nicht funktionieren wenn in einer hh einer zahlungspflichtig ist.
von
Milia80
am 24.03.2013, 10:04
IHRE Wohnung also muss sie GEZ zahlen.
von
mf4
am 24.03.2013, 12:19
o.t.
von
Dijanna
am 24.03.2013, 12:39
Sie bekommt keine Befreiuung.
von
viersindwir
am 24.03.2013, 12:45
hmmm....warum bekommt mein Bruder denn dann erst so eine Befreiung wenn die eh nicht eingesetzt werden kann? Das macht doch gar keinen Sinn
Fakt ist, ja, die Wohnung läuft auf die Mutter, aber das Amt zahlt ja in der Grundsicherung auch Miete für meinen Bruder.
von
Dijanna
am 24.03.2013, 12:51
würde er die Befreiuung bekommen.
von
viersindwir
am 24.03.2013, 12:53
weil sie bei jedem am Bescheid hängt... ganz einfach
das Amt sieht nicht bei jedem nach wer wo wohnt und mit wem
von
mf4
am 24.03.2013, 13:40