Geschrieben von Sabine98 am 11.06.2015, 6:08 Uhr |
Geburtstag
Hallo zusammen.
Ich habe nach Trennung von meinem Mann nun einen neuen Partner. Der versteht sich sehr gut mit underem gemeinsamen Sohn. Leider "sieht" der KV das leider nicht gern. Und auch die Trennung ist sehr konfliktreich verlaufen.
Insgesamt habe ich nach einem Gewaltschutzantrag ein Näherungsverbot erreichen können.
Ich hoffe dad reicht, damit ihr einen kleinen Überblick über die Situation habt....
Nun hat unser Sohn Geburtstag und wünscht sich, dass mein Lebensgefährte bei der Feier dabei sein soll.
Ich befürchte nun jedoch, dass es zu einer "Katastrophe" wird.
Wie handhabt ihr solche Situationen?
Re: Geburtstag
Antwort von Helena83 am 11.06.2015, 7:00 Uhr
versteh ich nicht. Wenn er sich nicht nähern darf, kommen sie doch garnicht zusammen? Erklär das bitte genauer
Re: Geburtstag
Antwort von Sabine98 am 11.06.2015, 8:43 Uhr
Der KV darf sich nur der KM nicht nähern. Er hat dem Kind bislang nichts angetan, was sich nachweisen ließe und somit ist hier rechtlich keine Möglichkeit gegeben. Der Erziehungsberater vom Jugendamt empfiehlt eine gemeinsame Geburtstagsfeier.
Re: Geburtstag
Antwort von Helena83 am 11.06.2015, 8:59 Uhr
eine gemeinsame Feier, wo der KV sich der Mutter nicht nähern darf? Hm, finde den Vorschlag von dem Erziehungsberater total schwachsinnig. Soll der KV eine eigene Party mit Kind machen und die Mutter mit Partner auch. Verstehe das Problem nicht
Re: Geburtstag
Antwort von Boots2012 am 11.06.2015, 9:00 Uhr
Dann ist dieser Erziehungberater nicht ganz dicht, sorry. Wie soll denn gemeinsam gefeiert werden wenn ein Verfahren wegen Gewalt/Körperverletzung gegen den KV läuft? Der KV darf sich der Mutter nicht nähern PUNKT.
Das geht schlicht nicht.
Wenn der Vater weiterhin Umgang mit seinem Sohn pflegt soll er in diesem Rahmen den Geburtstag des Kindes feiern, fertig aus. Dem Kind erklärt man, dass Mutter und Vater sich besser nicht sehen, damit es nicht schon wieder zum Streit kommt. In diesem Alter wird er ja genug Spannungen mitbekommen haben, wenn nicht mehr.
Worüber sich manche Leute Gedanken machen.....
Re: Geburtstag
Antwort von Pamo am 11.06.2015, 10:28 Uhr
Du machst deine Feier, der KV macht seine Feier und fertig.
Re: Geburtstag
Antwort von Patti1977 am 11.06.2015, 11:51 Uhr
Wieso zusammen feiern? Auch ohne Streit gab es das hier nicht. Warum auch? Kv macht Feier Tag später und fertig.
Re: Geburtstag
Antwort von Patti1977 am 11.06.2015, 11:52 Uhr
Damit ist Stress für alle vorprogrammiert. Besonders fürs Kind.
Re: Geburtstag
Antwort von mf4 am 11.06.2015, 14:13 Uhr
Ich lasse nur Leute bei uns rein, die angenehme Gäste sind.
Das bedeutete, dass mein Ex1 niemals meine Wohnung betreten hat, Ex2 das aber durfte, weil er sich mir und den Kindern gegenüber benimmt.
Hätte es einen Partner dabei gegeben hätte es ihm freigestanden deshalb nicht zu erscheine... wäre aber sein Problem.
In der o.g. Situation würde ich ihm gestatten mit seinem Kind zu feiern aber doch bitte ohne mich. Er darf gern eine 2. Feier organisieren. Ich würde für ihn nicht die Gastgeberin und Kellnerin spielen und da ich Hausrecht habe schreibt mir auch kein JA vor, wem ich Zutritt gewähren muss.
Frage
Antwort von mf4 am 11.06.2015, 14:19 Uhr
Ist 98 dein Geburtsjahr? Du bist Teenie und der Vater auch? Wie alt ist denn das Kind?
Mf4
Antwort von Sternenschnuppe am 11.06.2015, 15:29 Uhr
Laut Google geht das Kind schon zur Schule und sie und ihr Partner basteln am Gewchwisterkind.
Wird volljährig sein :-)
Zum Thema : Wenn es ein Wochenendtag ist, dann würde ich dem Vater am Vormittag einräumen das Kind abzuholen und am Nachmittag die eigene Feier ausrichten.
Wenn auch das zu stressbeladen wird von seiner Seite aus, dann muss er halt bis zum nächsten Umgang warten und dann nachfeiern.
Die Umgänge werden ja festgelegt sein oder ?
Re: Mf4
Antwort von mf4 am 11.06.2015, 18:55 Uhr
Oh dann sollte es doch um so einfacher sein mit dem Kind was allein zu machen.
Re: Mf4
Antwort von schubuduu am 14.06.2015, 9:53 Uhr
Ganz schön psycho die Leute hier direkt zu googlen....