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Geschrieben von max am 18.11.2004, 8:42 Uhr

Gehaltserhöhung und Alimente

Mein Ex (wir haben gutes Verhältnis) erzählte mir letztens dass er wohl bald eine Gehaltserhöhung kriegen wird.

Muss er jede Gehaltserhöhung dem Jugendamt melden und werden dann die Alimente neu berechnet? Oder erst ab einer bestimmten Höhe? Habe Angst dass er mir dann womöglich nichts mehr erzählt von Gehaltserhöhungen.

lg max

 
6 Antworten:

Re: Gehaltserhöhung und Alimente

Antwort von RainerM am 18.11.2004, 9:06 Uhr

Hi,
generell soll der UNterhalt frühestens 2 Jahre nach der letzten Berechnung/Titulierung neu berechnet werden.

Wenn zB ein Mangelfall vorliegt, oder Unterhalt der unteren Stufen gezahlt wird, dann wäre eine Neuberechung spätestens dann angesagt, wenn sich das Einkommen/die Leistungsfähigkeit um mind. 10% verändert hat.

Damit will man erreichen, dass es eine übertriebende Häufung an UNterhaltsverhandlungen gibt UND damit für alle Beteiligte für einen gewissen Zeitraum (2 Jahre) eine Planungssicherheit für die Lebensführung besteht.

Auch im umgekehrten Fall, wenn das Einkommen sinkt, kann eine Neuberechung erst nach 2 Jahren verlangt werden, es sei denn dass das Einkommen stark (also mind. 10%) absinkt.

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Abgesehen davon...

Antwort von RainerM am 18.11.2004, 9:08 Uhr

... muss eine Gehaltserhöhung nicht unbedingt zu einer Unterhaltserhöhung führen.

Wird die Schwelle zu einer weiteren Einkommensstufe nicht überschritten, bleibt alles so wie es ist.

Wird Unterhalt nach einer Stufe unter Stufe 6 gezahlt, ändert sich auch bei einer höheren Stufe der Unterhaltszahlbetrag nicht.

cu

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@ Rainer

Antwort von safrarja am 18.11.2004, 10:10 Uhr

Hallo !

Heißt das wenn man jetzt ne Neuberechnung machen würde und im Juli die neue Tabelle rauskommt ,daß die dann erstmal 2 Jahre außer Acht gelassen wird ?

lG safrarja

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Re: ... nicht unbedingt...

Antwort von RainerM am 18.11.2004, 11:13 Uhr

... wenn der Unterhaltstitel dann dynamisiert wird, dann richtet sich der UNterhalt ja immer nach dem aktuellen VomHundertsatz.

Also steht zB im Titel zB:

"...Es ist Unterhalt in Höhe der n-ten Stufe der aktuellen DT zu zahlen..."

Dann gilt nach Neufestlegung der Dt der jeweilige neue Betrag.

CU

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Aha ! Dankeschön ! ot aber LG

Antwort von safrarja am 18.11.2004, 12:23 Uhr

ot

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Re: Gehaltserhöhung und Alimente

Antwort von Wauwau am 18.11.2004, 13:21 Uhr

mal abgesehen von der eventuellen erhöhung des Unterhalts, sagtest Du ja Ihr versteht euch gut.
Und demzufolge währe ja neben der Neuberechnung und Forderung von mehr Geld auch ein anderer Faktor wichtig.
Wenn er mehr Geld bekommt kann er ja evtl. mehr für die Kleine tun von sich aus ohne das Gleich ein Gezetere mit dem Amt da ist.Forderungen haben nun mal einen miserablen Beigeschmack.
MfG

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