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gehe arbeiten - und das Jobcenter überweist fleißig weiter

Thema: gehe arbeiten - und das Jobcenter überweist fleißig weiter

Seit Januar gehe ich nun arbeiten, das Jobcenter weiß seit Dezember bescheid. Ich habe denen was geschrieben und den Arbeitsvertrag beigefügt. Keine Reaktion. Für Januar ging bereits eine Zahlung ein, wo die Meinungen auseinander gehen. Die einen sagen, das darf ich behalten (immerhin muss ich ja ohne Gehalt den Januar überbrücken), die nächsten sagen, das muss ich zurück zahlen. Jetzt für Februar WIEDER... was mach ich damit, zur Seite legen, zurück überweisen, auszahlen und denen aufn Tisch legen?! Mir ist schon klar, dass ich das nicht behalten kann :) LG

von Holzkohle am 31.01.2012, 17:01



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Zur Seite legen, vielleicht Tagesgeldkonto. Ich habe 2007 gearbeitet und habe es denen vorher gesagt, dann monatlich Abrechnungen perslnlich hingebracht !!! und nie passierte was. 2010 bekam ich dann einen Brief, dass ich verschwiegen hätte dass ich arbeiten würde, es wäre ihnen bekannt geworden und sie wollen Betrag XY zurückhaben. ( hab "nur 200-300 damals verdient ) Bekomme schon seit Ende 2007 nichts mehr von denen, die spinnen echt. also sammel es, leg es beiseite und irgendwann fällt es ihnen ein!

Mitglied inaktiv - 31.01.2012, 17:29



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Auf keinen Fall eigenmächtig zurück senden, die können das nicht zuordnen und dann ist es erstmal weg. Bei Rückzahlungen immer auf das Schreiben vom Zoll warten - bzw. auf Post aus Nürnberg

von taram am 31.01.2012, 17:48



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Du müsst das auf jeden Fall zurück zahlen! Also gib es bloß nicht aus, sonst bist du ganz schnell in der Schuldenfalle drin!

von Eule2000 am 31.01.2012, 18:15



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Gib es bloß nicht aus und geh am besten wenn möglich persönlich hin! Bei mir wurden Schreiben, Faxe, Telefonate über 4 Monate ignoriert. dann hat es endlich jemand mitbekommen, daß was nicht richtig läuft und ich hatte noch ein Betrugsverfahren am Hals, weil natürlich ALLES nicht angekommen ist (das wurde dann aber zum Glück abgewendet! Ich hatte leider keine Möglichkeit/ "konnte" dem neuen Chef nicht sagen "ich muss da jetzt aber mal hin", denk da nicht so doof wie ich!) Alles Gute aus Tempelhof :o)

von Katinkasmom am 31.01.2012, 18:20



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natürlich gebe ich es NICHT aus!!!! das ist mir schon klar... Donnerstags haben die glaube ich arbeitnehmerfreundlich bis 18 Uhr auf, dann gehe ich diese Woche dort persönlich hin, bevor die mir hier an den Karren pissen. Schreiben vom Zoll hatte ich nämlich schon in München genug :( Danke.

von Holzkohle am 31.01.2012, 19:45



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War bei mir das gleiche.Hab letztes Jahr im Januar angefangen zu arbeiten und wurde bis März vom Jobcenter bezahlt.Letzte Woche kam die Forderung zum zurückzahlen.Ist aber kein Problem weil ich es wußte und es zur Seite gelegt hatte. Drauf hingewiesen habe ich das Jobcenter 2x.Jedesmal bekam ich zu hören"Das ist rechtens bis sie was anderes hören" GRuss Chrissie die melden sich...................nächstes Jahr

von Aprilscherz2000 am 31.01.2012, 19:47



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aber das muss doch IRGENDWEM mal auffallen??? Ich hatte heute in der Post sogar wieder ne Einladung zum ERSTEN (??) Gespräch im Februar - ich habe an den letzten zwei Gesprächen schon nicht teilgenommen, einmal unentschuldigt muss ich zugeben, weil ich da den Job schon hatte... ich habe auch heute drei neue Stellen zugesandt bekommen. Meiner SB und meinem ersten SB habe ich den Vertrag zugesandt. IRGENDWANN muss doch da mal jemandem auffallen, dass ich 1. nen Vertrag geschickt habe 2. zweimal nicht da war (allein DAS müsste doch schon dafür sorgen, dass ich kein Geld mehr bekomme, nur, wenn das überall so abläuft, na dann Mahlzeit) und ich 3. seit Dezember keinerlei Bewerbungsnachweise mehr erbringe... Vor allem - wird jetzt nicht doppelt in die Krankenkasse eingezahlt???? Und in die Rentenversicherung?

von Holzkohle am 31.01.2012, 19:56



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Ich würde das Geld auf mein Extrakonto legen und einfach mal abwarten was passiert. Irgendwann wird sich schon jemand melden.

von bobfahrer am 31.01.2012, 22:08



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Ich denke, ich würde die Info mit dem Arbeitsvertrag noch mal als Einschreiben hinschicken oder persönlich abgeben, möglichst mit Quittung. Am Ende muss man es nachher nicht nur zurückzahlen, sondern bekommt noch Ärger an den Hals, weil man angeblich das Amt nicht informiert hat, darauf hätte ich keine Lust. Gerade in Jobcentern scheint gern mal organisatorisches Chaos zu herrschen, zumal die Sachbearbeiter oft wechseln, habe ich schon öfter gehört.

von berita am 31.01.2012, 22:32



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Also ich hatte meine Abrechnungen jeden Monat persönlich abgegeben und am Empfang quittieren lassen. Und vor Beginn hat mein Sachbearbeiter sogar mit mir zusammen den zu erwartenden Verdienst geschätzt und notiert. Haben mit dennoch vorgeworfen Arbeitstätigkeit nicht gemeldet zu haben !

Mitglied inaktiv - 31.01.2012, 23:02



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Saftladen, das ist ja unglaublich!!!!

von Holzkohle am 31.01.2012, 23:17



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geschickt, dass Du wieder arbeitest und ab wann? Und dass Du ab dann und dann kein Geld mehr brauchst? LG fk

von FrauKrause am 01.02.2012, 08:00



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Allerdings. Vor allem der Satz in dem Schreiben : uns ist bekannt geworden ! Achne, was für Helden, welch Detektivarbeit bei all den Abrechnungen die sich bei den stapeln müssen. Und dann die Androhung von Kürzungen, wobei ich schon ewig da weg war.

Mitglied inaktiv - 01.02.2012, 08:03



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DEN Satz kenne ich auch. Leider ist ihnen vorher anscheinend irgendwie nicht bekannt geworden, dass ich damals mit Einschreiben/Rückschein mit ausdrücklich "abgemeldet" hatte. Sie überwiesen fast ein Jahr fleißig weiter... Letztendlich, ach die Geschichte kennen hier bestimmt einige... LG fk

von FrauKrause am 01.02.2012, 09:47



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Das war bei meinem Mann auch so. (Damals noch nicht verheiratet.) Der Arbeitgeber hat sogar mit dem SB telefoniert und die Förderung beantragt/erhalten. Wir den Arbeitsvertrag mehrfach nachweislich gefaxt. Trotzdem wurde gleich unterstellt, er hätte unberechtigt Leistungen empfangen. Tagesgeldkonto eröffnen, Geld dorthin überweisen. Erneut Kopie Arbeitsvertrag und Kopie der Abrechnungen zur Arge schicken (Übergabeeinschreiben reicht aus, Beleg aus dem Internet ausdrucken). Abwarten und Tee trinken. Für den Januar, den ersten Monat des Arbeitslebens kommt es darauf an, wann das Gehalt auf Deinem Konto war. Es gilt das Zuflusspfinzip. Kommt das Gehalt im Januar, musst du das ALG2 für Januar zurück gezahlt werden. Kommt das Januar Gehalt erst im Februar, darfst Du die ALG-Leistung für Januar behalten.

von shinead am 01.02.2012, 11:37



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Ich teile sowas nur EINMAL mit (Arbeitsaufnahme), und zwar mit Zugangsnachweis. Einmal habe ich dann noch angerufen nach zwei Monaten WEiterzahlung und musste mich noch anpampen lassen. Jaaah ich weiß, dass ich das zurückzahlen muss. DAs hat auch nichts geholfen. Es war spannend zu warten, wann sies merken. Wie gesagt, nach fast einem Jahr Zahlung eingestellt, Rückforderungsbescheid ein paar Monate später, aber ZU spät. LG fk

von FrauKrause am 01.02.2012, 11:54



Antwort auf Beitrag von shinead

ich war 4 mal persönlich beim amt in den letzten 8 wochen (geht nur donnerstag nachmittag für berufstätige) xmal gemailt, briefe geschrieben alles kopiert und eingereicht kommt hier ein brief die tage an mit dem gleichen wortlaut "uns ist bekannt geworden" ach...hat ja gedauert jetzt haben sie alles in xfacher ausführung da berechnen aber 2 verschiedene nettolöhne, die mit dem eingereichten lohnzettel nicht übereinstimmen. dafür bekam ich heute gleich ein schreiben, man habe mir 63€ zuviel überwiesen. unter androhung der zwangsvollstreckung soll ich das bis zum 15. zurücküberweisen. der witz dabei: das amt rechnet mir für 2 kids 470€ kindergeld an. das ist a) mal eben 100€ zuviel und b) bekomme ich z.Zt. gar kein kindergeld. nachweis liegt dem amt auch vor also eigentlich schuldet mir das amt noch ordentlich geld. weiß nicht so recht, ob man da nun lachen oder weinen soll. saftladen..dem stimme ich langsam zu also mal gucken, wann du (AP) eine rückzahlungsaufforderung erhälst

von 32+4 am 01.02.2012, 17:58