Alleinerziehend, na und?

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Gehör zwar nicht hier her aber brauch mal ganz dringend eure Hilfe .

Thema: Gehör zwar nicht hier her aber brauch mal ganz dringend eure Hilfe .

Hallo, ich treib mich sonst nur im Hauptforum rum aber ich glaube Ihr könnt mir hier helfen. Folgendes mein Bruder und seine Madam haben sich getrennt bzw. sie hat es vollzogen. Sie hat in der Ehe nicht gearbeitet und somit war sie nicht bei der Arge gemeldet, nun war sie zur Arge weil sie ne Wohnung und Geld braucht. Kann die Arge jetzt sagen ne Frau xyz holen sie sich Unterhalt von ihrem noch Ehemann solange da nix per Gericht entschieden ist ? Und überhaupt wie wird der Unterhalt berechnet wir da berücksichtigt das mein Bruder Kredit Miete etc. zahlen muß ?

Mitglied inaktiv - 17.04.2010, 21:05



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Ja sicher... ihr steht sofort Unterhalt zu... Selbsterhalt liegt bei ca. 900 (?) Euronen... der Rest geht als Unterhalt an Madame...

Mitglied inaktiv - 17.04.2010, 21:11



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Selbsterhalt 900 Euro sorry für die dumme Frage aber die 900 Euro stehen ihm nach allen abzügen zu ? Das heißt er verdient xxx davon zahlt er erst seine ganzen Verplichtungen 900 Euro bleiben bei ihm und den Rest bekommt sie ? Ich hab da keine Erfahrungen mit bei mir lief das damals alles anders.

Mitglied inaktiv - 17.04.2010, 21:16



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900 Euro nach allen Abzügen? Dann hätte er ja ein schönes Leben... Mein Vater bleibt nach Abzügen wenige Hundert €

Mitglied inaktiv - 17.04.2010, 21:21



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Mitglied inaktiv - 17.04.2010, 21:23



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was hat ihn daran beruhigt? Ich denke von den Selbsterhalt muss er seine Abzüge bestreiten... 900 € zum verballern wird er nicht haben...

Mitglied inaktiv - 17.04.2010, 21:28



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Denn hab ich Dich falsch verstanden, wenn er von den 900 Euro alles bestreiten muß reicht das Geld ja nicht mal seine Kosten zu decken....wie soll das denn gehen.

Mitglied inaktiv - 17.04.2010, 21:33



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mein Paps steht auch total auf dem Schlauch... es ist nicht immer fair...

Mitglied inaktiv - 17.04.2010, 22:12



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Mitglied inaktiv - 17.04.2010, 22:21



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total... da wird man nun bestraft das man(n) arbeiten geht... kein wunder das man nur noch hört... "nö, ich gehe nicht arbeiten, da muss ich ja Unterhalt zahlen"

Mitglied inaktiv - 17.04.2010, 22:26



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da kann ich die Leute aber auch verstehen die diese Einstellung haben, bei Kindesunterhalt seh ich das ein wenig anders. Ich wollte damals für mich kein Unterhalt haben nur für meine Kids haben für mich nicht.

Mitglied inaktiv - 17.04.2010, 22:29



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ich kann die Leute einerseits verstehen, anderseits kann ich nicht überall Kinder in die Welt setzen und dann dafür nicht gerade stehen wollen... gibt es mehr als genug... Wenn sie Geld von der ARGE bekommt, kann sie auf ihren Unterhalt nicht verzichten...

Mitglied inaktiv - 17.04.2010, 22:41



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ziehen die ihr das Geld für den Unterhalt ab.ich mach das gerade nämlich durch.Hier sind es 133 Euro pro Kind und mir wurde beim Jugendamt gesagt das alles was über 700 Euro liegt abgegeben werden kann(vom KV) Sandy

Mitglied inaktiv - 17.04.2010, 22:46



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Sie hat ja auch die Einstellung arbeiten kann sie nicht weil sie angeblich psychische Probleme hat. Ich zweifel das zwar an weil ich sie ja nun auch seit Jahren kenne.

Mitglied inaktiv - 17.04.2010, 22:50



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Wenn keine Kinder im Spiel sind, bekommt die Dame erst einmal nur Trennungsunterhalt. Sobald die Scheidung rechtskräftig ist, ist ihr in der Regel zuzumuten, sich selbst um ihren Unterhalt zu bemühen. Sie müsste sich also umgehend Arbeit suchen und dein Bruder wäre nach der Scheidung nicht zwangsläufig zu Zahlungen verpflichtet. Das hat übrigens rein gar nichts mit dem Geschlecht zu tun. Wirklich verwunderlich, dass sich diese Annahme so hartnäckig hält. Ehepartner sind sich gegenseitig zu Unterhalt verpflichtet. Wer also mehr verdient, sorgt finanziell für den, der weniger hat. So das Prinzip. Leider ist es in diesem Land noch immer so, dass Frauen schlechter bezahlt werden, sich oft mit "schlechteren" Jobs zufrieden geben oder sogar regelrecht in diese Berufe drängen und eher (zunächst) bei den Kindern bleiben - aus verschiedenen Gründen - und dann eben auch wenig bis nichts verdienen. Im Falle deines Bruders trägt auch er die Schuld, wenn er es sich gefallen lässt, dass die Dame nicht erwerbstätig ist. Wurden die angeblichen psychischen Probleme denn von offizieller Seite bestätigt? Ist die offiziell erwerbsunfähig? LG terkey

Mitglied inaktiv - 18.04.2010, 01:16



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Ja man sollte glauben das es so ist das der Mehrverdiener an den schlechtgestellten Ehepartner zahlen muss... Es ist aber nicht so!!! Mein Paps und seine fast Ex-Frau haben die gleiche Stelle und verdienen auch gleich... sie hat das Haus, die Kinder und trotzdem darf mein Paps ganz schön Trennungsunterhalt an sie zahlen... kein Wunder das sich die Annahme hartnäckig hält... gerecht ist das nicht...

Mitglied inaktiv - 18.04.2010, 08:19



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Während des Trennungsjahres stehen ihr 3/7 seines bereinigten Nettoeinkommens zu. Selbstbehalt ist für ihn 1000€. Wenn der Kredit den er abträgt während der Ehe geschlossen wurde wird dieser Kredit vom Nettogehalt auch abgezogen, das bereinigte Nettoeinkommen verringert sich also. Miete usw. muss er von dem bezahlen was ihm überbleibt. Wenn der unterhaltsbedürftige Partner nicht arbeitet aber arbeiten könnte wird ihm zur Berechnung des Unterhaltes ein fiktives Arbeitseinkommen zu Grunde gelegt. Ich weiss nur nicht ob das auch im Trennungsjahr gilt weil sie im Trennungsjahr keine Arbeit aufnehmen muss. Aber er sollte sich eh so schnell wie möglich einen Anwalt nehmen, der weiss da sicher besser bescheid. LG Tanja

Mitglied inaktiv - 18.04.2010, 08:31



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Hier mal ein Link zum Trennungsunterhalt: http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/recht/unterhalt/trennungsunterhalt.html Und susafi, sicher dass dein Vater Trennungsunterhalt zahlt? Oder meint er Kindesunterhalt? Wenn ich das richtig gelesen habe wenn Beide verdienen bekommt der der weniger verdient 3/7 von dem was der andere mehr verdient. Verdienen Beide genau gleich dürfte also niemand Trennungsunterhalt bekommen

Mitglied inaktiv - 18.04.2010, 08:37



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ja er bezahlt beides... Kindesunterhalt und Trennungsunterhalt an sie... ich habe auch schon tausend mal gesagt, das da was nicht stimmt und er soll sich einen neuen Anwalt nehmen... er meint dann immer nur er muss noch mal ein ernstes Wörtchen mit ihm reden...

Mitglied inaktiv - 18.04.2010, 08:56



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"Der Unterhaltspflichtige hat an den Berechtigten 3/7 seines Nettoeinkommens bzw. 3/7 des Differenzeinkommens (wenn beide über Erwerbseinkommen verfügen) als Trennungsunterhalt auszukehren" So steht es in dem Link den ich eingestellt habe. Solltest du deinem Vater vielleicht mal zeigen und dann soll er das mal schnell regeln.

Mitglied inaktiv - 18.04.2010, 09:03



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Das mach ich danke... ich verstehe das ganze System nicht... sie hat das Haus, die Kinder... er wohnt jetzt in einer 1-Zimmerwohnung... schon alleine das ist für mich erheblich schlechter gestellt... davon mal abgesehen das sie die Trennung zu verantworten hat... das ist doch alles nicht gerecht...

Mitglied inaktiv - 18.04.2010, 09:07