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Gemeinsames Sorgerecht, Umzug mit Kind

Thema: Gemeinsames Sorgerecht, Umzug mit Kind

Distanz zum Kindesvater dann ca. 45-50 km. Ich würde die Kosten, die dem Vater bezüglich des Umgangs (Fahrtkosten beispielsweise) vollständig übernehmen. Grund für den Umzug ist Familienzusammenzug (Patchwork), leider geht ein Umzug zu uns nicht, da mein Partner seine Eltern pflegt und eine Heimunterbringung nicht in Frage kommt. Wie sind eure Erfahrungen, insbesondere was gerichtliche Entscheidungen in solchen Situationen angeht? (davon gehe ich aus, da der Vater noch nie mit irgendwas einverstanden war) LG

von vomGlückgefunden am 17.12.2015, 11:50



Antwort auf Beitrag von vomGlückgefunden

Sprich mit ihm und Ruf beim JA an ob die Entfernung zustimmungspflichtig ist! Ich bin noch weiter weg gezogen und hab es an sich mehr zur Info gegeben. Ich musste auch von der ARGE her ausziehen und auch mein Freund konnte nicht zu mir wegen fester Arbeit und so. Hier haben alle aber auch wirtschaftlich mehr Chancen und ich bin nicht so auf das Auto angewiesen. Es gibt Gerichtsurteile die aber nie einen Rückzug fordern... Ich würde ihn in Kenntnis setzen, schauen was er sagt und ggf Rat beim JA einholen.

von Princess01 am 17.12.2015, 12:43



Antwort auf Beitrag von vomGlückgefunden

Erst einmal den KV um Erlaubnis bitten fällt diese negativ aus, an das Jugendamt wenden zwecks Vermittlung. Fruchtet das auch nicht, alleiniges Aufenthaltsbestimmungrecht für das Kind fordern. Wenn der KV keine Betreuungsmöglichkeit für das Kind darstellt, wird dem auch nichts entgegenstehen. Ob es wirklich keine Urteile gibt, die einen Rückzug des Kindes (die Mutter darf ja ziehen wohin sie will, das Kind eben nicht) gibt, weiß ich nicht, würde es aber niemals darauf ankommen lassen. Ein geplanter Umzug ohne das Einverständnis des anderen Elternteils kann den Straftatbestand der Entziehung Minderjähriger nach § 235 StGB erfüllen. Nicht witzig also.

von shinead am 17.12.2015, 17:14



Antwort auf Beitrag von shinead

Einfach umziehen iist für mich keine Option. Das Problem, welches ich sehe ist folgendes: Wenn ich das AHB vor Gericht einfordere (geht ja nur so) und das für mich negativ entschieden würde, dann habe ich kein AHB mehr. Also auch dann nicht mehr, wenn ich umgehend alle Umzugspläne ad acta lege. Das macht mir ziemlich Angst. Der Vater nimmt jetzt schon öfter mal Umgänge nicht wahr, auch Ferienumgang manchmal nicht. Ich kann mir nicht vorstellen, wie er die Betreuung sicherstellen wollen würde. Er ist aber so, dass ich ihm zutraue, irgendwelche Finten zu erfinden, oder oder oder....

von vomGlückgefunden am 17.12.2015, 21:06



Antwort auf Beitrag von vomGlückgefunden

Du kannst aucb lediglich die Zustimmung zum Umzug, ersatzweise das ABR beantragen. Und von Anfang an klar machen, dass Du ohne Kind gar nicht umziehen wirst. Einen Anwalt brauchst Du so oder so dafür, also mach mal ein Beratungsgespräch.

von Sternenschnuppe am 18.12.2015, 07:06



Antwort auf Beitrag von vomGlückgefunden

Dein KV ist ja nun so ein ganz abgewichster Kamerad. Ich würde mich dringend mit einer Bulldoggenanwältin wegen des Umzugs zusammensetzen und ihn mit einer total unerwarteten Überraschungsstrategie, komplett anstandslos, vor den Kopf hauen.

von Pamo am 18.12.2015, 10:11



Antwort auf Beitrag von Pamo

@ Pamo Aus welchem Teil der Ausführungen der TE entnimmst Du bitte die Rechtfertigung für das, was Du hier vorschlägst ?

von Keldana am 28.12.2015, 17:15