Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von conny32 am 07.08.2005, 0:06 Uhr

Gleichstellung ehelicher/nichtehelicher kinder

hallo rainer,
sollte das olg hamm entscheiden, daß die dauer des betreuungsunterhalts von 3 jahren für nichteheliche mütter im zuge der ungleichstellung ehelicher/nichtehelicher kinder verfassungswiedrig sei, werde ich, auch auf berufung auf die ungleichstellung ehelicher/nichtehelicher kinder klagen, daß auch die nichtehelichen kinder vom sorgerecht des vaters profitieren können.
sprich:
der selbstbehalt ist mir aufs gleiche niveau gekürzt worden wie bei verheirateten männern. wenn die unterhaltpflicht für die mutter nicht mehr auf 3 jahre begrenzt, sondern genauso lang werden sollte, wie bei verheirateten (bei schlauen müttern ewig), hätt ich auch heiraten können und hätte wenigstens steuervorteile gehabt...
dann will ich auch das sorge anstelle umgangsrecht haben.

wie hoch würdest du meine chance bei klage vorm olg und eventuell vorm verfassungsgericht einschätzen?

 
7 Antworten:

Re: Gleichstellung ehelicher/nichtehelicher Kinder: Widersinn

Antwort von Richie am 07.08.2005, 1:22 Uhr

Hallo conny32,

am 29.Jan. 2003 hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden,
dass § 1626a BGB derzeit im Wesentlichen verfassungsgemäß ist.
Mir ist nicht bekannt, ob das Gericht
§ 1626a in den logischen Bezug zu § 1626 BGB,

---
(1) Die Eltern haben die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind zu sorgen (elterliche Sorge). Die elterliche Sorge umfaßt die Sorge für die Person des Kindes (Personensorge) und das Vermögen des Kindes (Vermögenssorge).
(2)...
(3) Zum Wohl des Kindes gehört in der Regel der Umgang mit beiden Elternteilen. Gleiches gilt für den Umgang mit anderen Personen, zu denen das Kind Bindungen besitzt, wenn ihre Aufrechterhaltung für seine Entwicklung förderlich ist.
---

hier besonders Absatz 1), gesetzt hat.

Demnach hätte ein unehelicher Vater
nach dem Gesetz weder die Pflicht noch das Recht, als Elternteil für sein Kind zu sorgen.
MfG Richie

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Gleichstellung ehelicher/nichtehelicher Kinder: Widersinn

Antwort von conny32 am 07.08.2005, 1:58 Uhr

ich bin zwar der deutschen sprache einigermaßen mächtig, aber deine antwort verstehe ich leider irgendwie nicht.könntest du mir bitte mal bissel verständlicher erklären, was du mir geantwortet hast?

ich werd mal, was meine aussage betrifft, bissel deutlicher:
ich darf blechen wie ein verheirateter vater, vielleicht auch bald genauso lang.
aber wenn ich mal mit meinem kind was alleine unternehmen möchte,muß ich schon seit über nem jahr die mutter (sorry für den ausdruck)am arsch lecken und wenn sie sagt nein, warum auch immer, dann heißt es nein. denn sie hat ja da sorgerecht, ich nicht. ich darf nicht mal in nen 10km entfernten tierpark alleine mit meinem baby, denn ich hab ja nur umgangsrecht und sie bestimmt...

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Gleichstellung ehelicher/nichtehelicher Kinder: Widersinn

Antwort von conny32 am 07.08.2005, 2:15 Uhr

hab mir grad die entsprechenden paragraphen mal angesehen.

nach der geburt wollte sie das alleinige sorgerecht, von daher absatz 2, §1626a. denn was ich wollte, danach wurde nicht gefragt...

zu $1626, ...besprechen...und einvernehmen....
schön wärs, sie bestimmt alles, wie sie es will. sollte ich ihrer meinung sein, ist´s gut, wenn nicht, hat sie ja sorgerecht und ich nur umgangsrecht..
umgang hab ich, ja, 3 x die woche. aber wie gesagt, ich muß ihn so ausführen, wie sie es will. wann wohin hab ich nicht zu entscheiden und alleine darf ich mit meinem kind gar nichts, außer bissel spazieren in der näheren umgebung.

ist vielleicht jetzt meine absicht, evtl für beidseitiges sorgerecht zu klagen, verständlich?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Gleichstellung ehelicher/nichtehelicher Kinder: Widersinn

Antwort von Richie am 07.08.2005, 10:25 Uhr

Hallo conny32,

nun, frischgebackene ue Mütter wissen
meist nicht, was es auf Dauer heißt,
alleinerziehend (ae) zu sein. Besonders
schwer hast Dus natürlich bei solchen Müttern, die Oma, Opa und Tanten in der Nähe haben und demnach in einem sozialen Netzwerk leben, das es ihnen erlaubt,
ihr Kind gut gepuffert und auch mal
anders betreut zu versorgen.
Hinzu kommt auch oft, daß so ein Baby
einer Mutter einen neuen, erhebenden
Lebenssinn und Selbstwert verschafft,
der sie zunächst von den Qualitätsanforderungen beruflicher und
ausbildungsmäßiger Bewährung und Leistungsbewertung befreit.
Neben all' den Belastungen verleiht Mutter-Sein auch den neuen, beurteilungsfreien Selbstwert, einem neuen Menschen das Leben geschenkt zu haben.
So kommen manche Mütter auch auf den Gedanken, es ohne diesen Kindsvater
eigentlich schaffen zu können, eines KV,
der 1. ja mal der Verursacher auch aller dieser Schwangerschafts- und Geburtsmolesten ist und 2. natürlich als
KV erst mal ganz bestimmte Anforderungen
und Erwartungen auf sich zieht.
Wenn der dann offensichtlich geneigt scheint, sich auf den Weg zu machen, alle diese Anforderungen und Erwartungen zu erfüllen, taucht er plötzlich als Konkurrent auf als jemand, der der Km
'das Kind wegnehmen könnte'. Es kann also durchaus passieren, daß der Kv in den Augen der Km den schmalen Grat zwischen Erwartungen und Wegnahmeangst-
Auslösern verläßt und in Ungnade fällt.

Hinzu kommt ganz gravierend, daß, wie du schon beschreibst, die Km die Alleinsorge hat und demnach glaubt (eher unterbewußt), daß sie allein zu sorgen hat, daß sie allein das Sagen hat und Alleinbestimmerin ist. Je weniger kindsunabhängiges Selbstbewußtsein die Km hat, desto mehr Selbstwertnektar zieht sie natürlich aus dieser Allmacht.

Je mehr kränkungsempfindlich Du nun gegenüber solchen Zurücksetzungen und
Lakaienbescheinigungen bist, desto mehr wirst du mit der Zeit Rückzugstendenzen
in Dir verspüren, Tendenzen, die Dir nahelegen, Dich aus diesem abwertenden
Szenario zurückzuziehen und dich allmählich von dem Kind innerlich zu entfernen, weil Du ja offenbar immer nur einen geliehenn Zugang zum Kind haben darfst: Du bist nicht Vater aus eigenem Dasein, sondern weil es Dir ('großzügig' mit allerlei Vorschriften gepflastert)
gestattet und eingeräumt wird seitens der Km.
Es ist natürlich einerseits Quatsch, daß die Km Dir vorschreiben will, wo Du mit dem Kind hingehen darfst und wohin nicht, denn während des Dir und dem Kind zustehenden Umgangs bestimmst Du alleine, was Du wie mit dem Kind machst,
andererseits kommts auch ganz darauf an, wie alt das Kind und demnach in der nachgeburtlichen mütterlichen Hegemonie
ist.
Eine Klage auf gemeinsame elterliche Sorge in Deutschland ist für einen ue Vater gänzlich aussichtslos. Wenn Du
am Leben Deines Kindes teilhaben und als Näheperson für es da sein willst, wirst Du lieb Kind bei der Km machen müssen und mit leichter Hand auf dem (besagten)messerscharfen Grat zwischen Abwertung und Konkurrenz zu balancieren haben.

Alles gute von Richie

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

wichtige Ergänzung

Antwort von Richie am 07.08.2005, 12:18 Uhr

Hallo conny32,

natürlich ist eine frischgebackene Mutter gleichsam im 'Innenverhältnis' zu ihrem Baby auch starken Anforderungen
und Belastungen ausgesetzt.
Das Baby 'fordert' Versorgung und Zuwendung, ist in seiner Hilflosigkeit
auch ein mächtiger 'Auftraggeber' für Mama.
So ein hilfloses Bündel ruft auch Selbstzweifel, Überforderungs- und Erschöpfungsreaktinen bei Mama hervor.

Hier kannst Du als Vater auch mittelbar
Deine Bedeutung für die Mutter verbessern indem Du ihr positives Feedback gibst, sie lobst, Lästigkeiten aus dem Weg räumst und Deine Dienstbarkeit in Gebraucht-Sein ummünzst.
Kauf für sie ein, bring ihr Berge von Pampers und evtl. Gläschen, Spucktücher,
Waschmittel, wasch auch mal und/oder geh ihr sonst mit 'niederen' Tätigkeiten
zur Hand. So könntest Du, sofern sie es zuläßt, die Basis eurer Elternschaft verbreitern.
MfG Richie

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: wichtige Ergänzung

Antwort von conny32 am 07.08.2005, 13:19 Uhr

vielen dank für deine sehr ausführliche antwort.
bin schon die ganze zeit dabei, auf lieb kind zu machen, so kann ich mein baby auch so oft sehen und das ist mir das wichtigste...

hätt aber noch 3 fragen, die ich eigentlich an rainer gestellt hatte, aber du erscheinst mir mindestens genauso kompetent in solchen dingen:


1) rainer hatte geschrieben, daß der zu leistende betreuungsunterhalt an die nichteheliche kindesmutter maximal ihr letztes netto vor der schwangerschaft/geburt wäre. wo finde ich dazu irgendwelche gesetzlichen richtlinien bzw paragraphen? irgendwas greifbares halt.
und wie siehts da aus, wenn sie ne ausbildung gemacht hatte und nur ca 450e netto verdiente?

2)Bei der Berechnung des unterhaltsrelevanten Einkommens wird für Wohneigentum ein Wohnwert, mindestens die Kaltmiete im kleinen Selbstbehalt(285Euro), zum Einkommen dazugerechnet.
Wird der angesetzte Wert entsprechend geringer, wenn eine Grundschuld zugunsten eines Dritten (1/3 des Hauswertes) besteht?

3) ist die bundesagentur für arbeit im falle eines hartz IV antrags der mutter mit den selben rechtlichen möglichkeiten (offenlegen der einkünfte und unterhaltszurückforderung vom kindesvater) ausgestattet wie das sozialamt oder nicht?

Vielen Dank im Voraus für eine Antwort

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

guckst Du hier

Antwort von Richie am 07.08.2005, 20:28 Uhr

Hallo conny32,
in Unterhaltssachen kenne ich mich nicht so aus; schau unter:

http://www.trennungsfaq.de/unterhalt.html#betreuungsunterhalt

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.