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Geschrieben von Fru am 20.09.2010, 19:11 Uhr

H4 Frage: was für ein Einkommen kann ein Kind haben???

Ich habe meinen neuen H4 Bescheid bekommen (ziehe in eine andere Stadt) und die schreiben, das mein Kind ein Einkommen von 107,50 Euro hat, Kindergeld von 184 Euro (was ich nur zur Hälfte bekomme)...gibt es irgendwelche pauschalen Dinge, die diese 107, 50 Euro erklären würden?

Mir fehlen durch den Umzug im Monat 300 Euro H4 Leistungen, hab aber hier in der alten Stadt nie irgendwelche "Sondergelder" bekommen, da stimmt doch was nicht, oder?

Auch ich selbst habe ein Einkommen von fast 400 Euro (wieder inkl. 184 Euro Kindergeld???) aber dieses Einkommen hab ich nicht. Ich verdiene keine 100 Euro im Monat dazu. Selbst davon werden mir noch 30 Euro abgezogen...Kann mich jemand aufklären, die nette Dame war heute leider nicht da...

LG

 
10 Antworten:

Re: H4 Frage: was für ein Einkommen kann ein Kind haben???

Antwort von Pedilein am 20.09.2010, 19:21 Uhr

ich weis nicht ob dir die seite etwas hilft, was anderes habe ich nicht gefunden.... lg

http://www.akademie.de/arbeit-leben/familie-kinder-partnerschaft/tipps/familie-kinder-partnerschaft/kinderzuschlag-geld-fuer-familien-mit-geringem-einkommen.html

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Pedilein...

Antwort von Fru am 20.09.2010, 19:27 Uhr

Danke, aber ich glaube Du hast mich falsch verstanden...ich bekomme ja H4 und das schließt den Kinderzuschlag automatisch aus.
Bei mir gehts auch eher darum, das die mir was abziehen, weil mein Kind irgendwoher 107,50 Euro bekommt. Tut es aber nicht... grummel...


LG

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Re: Pedilein...

Antwort von Big Mamma am 20.09.2010, 19:30 Uhr

hmm unterhalt oder vorschuss?

also normalerweise haben kinder ja nen überhang, wenn sie unterhalt und kindergeld als einkomensehen und dir als antragsteller wird das angerechnet.

aber diese 30 euro,die sie dir abziehen, kann das ein intepretationsfehler von dir sein? ichmeine, dass das n freibetrag ist für versicherungen oder wenn man arbeite.

lg mel

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Re: H4 Frage: was für ein Einkommen kann ein Kind haben???

Antwort von mf4 am 20.09.2010, 19:49 Uhr

Nutze doch mal im Netz den SGB2-Rechner. Das klappt recht gut, gib alle Einnahmen und Ausgaben wie Miete ein und dann siehst du ja, ob es passen kann.

lG mf4

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Re: Pedilein...

Antwort von Fru am 20.09.2010, 20:04 Uhr

Kein Unterhalt, kein Vorschuß, keine Versicherungen, keine Arbeit...heul...

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Re: Pedilein...

Antwort von Pedilein am 20.09.2010, 20:06 Uhr

dann frage doch morgen auf dem amt nochmal nach sicherheitshalber

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Re: H4 Frage: was für ein Einkommen kann ein Kind haben???

Antwort von Fru am 20.09.2010, 20:08 Uhr

Das Problem ist ja folgendes: ich habe dieses Einkommen ja nicht wirklich....wenn ich das Einkommen ja hätte, dann wär das ja ok...Fakt ist, das ich FÜR MICH zum Beispiel Kindergeld bekomme...ähm, ich meine, ich bin 32 Jahre alt, ich glaub da hat sich Kindergeld erledigt, dann bekommt mein Kind ebenfalls Kindergeld 182 Euro. Ich bekomme aber doch nur die Hälfte davon...man, ob da ein Praktikant am Werke war?

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Re: Pedilein...

Antwort von Fru am 20.09.2010, 20:26 Uhr

Jaja, nachfragen muß ich wohl....300 euro weniger im Monat geht gar nicht...vor allen Dingen nicht wegen einem Umzug!

LG

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wieso bekommst du denn nur die hälfte des kindergeldes?

Antwort von mic0202 am 21.09.2010, 8:56 Uhr

wohnt dein kind halbe/halbe bei dir und dem vater?

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hälftiger Regelsatz bei 50/50

Antwort von Dreierbande am 21.09.2010, 14:17 Uhr

107,50 Euro weils nur der hälftige Regelsatz ist, habt ihr nicht die 50/50-Regelung mit dem KV (ich hoffe, ich verwechsel dich jetzt nicht)?
184 Euro Kindergeld, da dies warscheinlich auf dein Konto geht? Bei 50/50 laß es auf Vatterns Konto gehn, wovon er dir dann die Hälfte überweist, dann kann auch nur noch die Hälfte angerechnet werden.

Allerdings was dein "Einkommen" betrifft, da weiß ich jetzt nicht, wo die das hernehmen, evtl. Einkommensüberhang vom Kind?

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