Alleinerziehend, na und?

Forum Alleinerziehend, na und?

hab auch noch eine frage bzgl. unterhalt/kind/jugendamt

Thema: hab auch noch eine frage bzgl. unterhalt/kind/jugendamt

hallöchen zusammen, da hier ja doch einige wirklich ahnung haben, dachte ich, ich frag auch noch einmal bzgl. des unterhaltes für meine jüngste nach (*01.10.03)! der vater lebt nicht in deutschland, wir sind auch nicht verringert, haben eigentlich auch nur noch sporadischen telefonischen kontakt! bislang bekomme ich weder vom SA noch vom JA unterhalt für die kleine! ich weiss auch, dass ich die beistandschaft (oder wie auch immer das war) noch machen muss! wenn ich es richtig verstanden habe, dann bemüht sich das JA dann um die vaterschaftsanerkennung! aber jetzt da meine frage: wie lange zahlt das JA denn eigentlich unterhalt für mein baby und vor allem, wie hoch wäre der unterhalt vom JA? wäre schön, wenn hier jemand dazu etwas wüsste! sag auch vorab dann schon mal lieben dank! und einen lieben gruss tanja

Mitglied inaktiv - 05.02.2004, 14:55



Antwort auf diesen Beitrag

Hallo! An deiner Stelle würde ich so schnell wie Möglich die Beistandsschaft beantragen! Glaub nicht, daß man da rückwirkend noch was beantragen kann. das JA zahlt einen Unterhaltsvorschuß, ist aber davon abhängig ob neue oder alte Bundesländer. In den neuen liegt er bei 106 EUR mtl, in den alten sind es glaub ich 20 EUR mehr. Der Vater lebt nicht in Dtl? Ist er deutscher Staatsbürger? Denn eine Freundin von mir bekommt auch noch keinen Unterhalt, da der Vater des Kindes Österreicher war (ist mittlerweile gestorben). Die Tochter wird diesen Sommer eingeschult, sie hat noch nie Unterhalt bekommen, da noch immer nicht geklärt ist, ob sie nun Unterhalt von Dtl. oder Österreich bekommt. Geh doch mal zum Jugendamt. Die regeln wirklich alles für alleinstehende Mütter! LG, Kathrin

Mitglied inaktiv - 05.02.2004, 15:04



Antwort auf diesen Beitrag

"Geh doch mal zum Jugendamt. Die regeln wirklich alles für alleinstehende Mütter!" Da habe ich aber ganz andere Erfahrungen! Ich: Der Vater will keinen Unterhalt zahlen. Jugendamt: Oh, das muss er aber! Ich: Könnte eine Beistandsschaft helfen? Jugendamt: Also, dass mit dem Unterhalt müssen Sie schon selber regeln. Sie verdienen doch sicher genug. Ich: Der Vater bekommt den Umgang nicht auf die Reihe. Jugendamt: Also, bei dem problematischen Vater - suchen Sie sich eine Beratungsstelle, mit etwas Glück finden Sie eine. Ich such Ihnen mal Adressen raus... Find gerade keine... können Sie ja auch selber. Gruß, Sabri (die drei Mal beim Jugendamt war)

Mitglied inaktiv - 05.02.2004, 16:36



Antwort auf diesen Beitrag

Hallo Tanja, geh zum JA. In Bochum, die sind soweit ganz nett und hilfsbereit. Spreche aus Erfahrung :-) Beantrage die Beistandsschaft und dann müßtest Du auch UHV bekommen. Solange Du die nicht beantragt hast, kriegst Du auch nichts vom Sozi. Die bestehen nämlich darauf. Bei einer Bekannten von mir lebt der KV auf Teneriffa. Mit Hilfe der spanischen Behörden haben die den Typen echt ausfindig gemacht und sie bekommt Unterhalt für die Kleine. Vorher hat sie UHV ab Beantragung der Beistandsschaft bekommen. Liebe Güße auch aus BO mousy

Mitglied inaktiv - 05.02.2004, 18:19



Antwort auf diesen Beitrag

hallöchen erstmal lieben dank an alle für die fixen und netten antworten! ich glaub, dann muss ich das wirklich mal tun und nächste woche mal dorthin wackeln! der vater von meiner jüngsten lebt in der türkei und hat grad mal 350 euro im monat, so dass nicht davon auszugehen ist, dass er jemals unterhalt zahlen kann! aber sag mal, mousy, wo in bochum wohnst du denn? ich komme aus WAT! ich weiss, dass ich für die beistandsschaft nach bochum muss! doch mir graust es eben immer vor solchen beamtengängen und ich schiebe das gerne mal vor mich her ;-) welche frage aber dennoch nicht beantwortet wurde: wie lange zahlt das JA unterhaltsvorschuss? hab mal was von 7 und dann wieder von 11 jahren gehört *gruebel* liebe grüsse nach bochum von bochum ;-) tanja

Mitglied inaktiv - 05.02.2004, 18:26



Antwort auf diesen Beitrag

Hallo Tanja, zunächst zu Deiner Frage. UHV gibt es 6 Jahre (72 Monate)lang insgesamt begrenzt bis zum 12 Lebensjahr des Kindes. Das kann an einem Stück 6 Jahre sein oder aber auch mit Unterbrechungen, wenn der KV zwischedurch zahlungsfähig ist. Nach Ablauf der Frist mußt Du selber für Dein Kind aufkommen oder das Sozi zahlt, wenn Dein Einkommen nicht ausreicht. ZUm Thema Einkommen des KV, kann ich Dir nur sagen, dem Amt kommt es darauf an, es den namen des Herren kennt und eine Zahlung evtl. möglich wäre. Wenn niemand bekannt ist, dann ist ja auch niemand da, bei dem man irgendwie irgendwann was zurückholen könnte. Wir, d.h. der Minibiker (3,5) und ich wohnen in Werne. Der oder die zweite Terrorist(in) kommt im Juli 2004 :-) Knuddels mousy

Mitglied inaktiv - 05.02.2004, 20:17