Alleinerziehend, na und?

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Hab ne Frage...

Thema: Hab ne Frage...

...da meine Anwältin nur immer Dienstags zu erreichen ist. Im November ist das Trennungsjahr rum. Scheidungsantrag läuft. Mein Mann will sich nicht scheiden lassen ! Kann er das ? Wird die Scheidung dann verzögert ? Ich hab ja die Scheidung eingereicht und muss sie ja auch bezahlen. Er dann nur seinen Anwalt, oder ? Kann mir jemand Licht ins Dunkle bringen ? Bin zur Zeit ziemlich aufgewühlt, weil auch für mich der Schritt nicht so einfach ist und ich echt Angst habe, dass sich das nochmal verlängert und ich diesen Scheiß weg zum Amt nochmals tun muss. Ich danke euch schon mal im Voraus!

Mitglied inaktiv - 16.10.2015, 07:07



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Du musst nach 1 Trennungsjahr begründen warum es für Dich nicht mehr möglich ist, an der Ehe fest zu halten, z.B. - eine außereheliche Beziehung - übermäßiger Alkoholkonsum - Misshandlungen - Beleidigungen - Strafbare Handlungen - Vernachlässigung des Haushalts oder der Kinder - anderes eheliches Fehlverhalten Ansonsten ist nach einem Jahr nur eine einvernehmliche Scheidung möglich. Über die Kostenaufteilung kann ich nichts sagen.

von shinead am 16.10.2015, 08:09



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De Richter muß überzeugt sein, daß die Ehe "unwiderruflich zerrüttet" ist. Dazu muß man nicht einvernehmlich sein. Mein Ex-Mann wollte auch nicht geschieden werden. Der Richter fand unsere Ehe dennoch zerrüttet und hat uns geschieden. Wieso mußt Du dann nochmal zum Amt? Das Verfahren läuft halt weiter, aber darum kümmert sich die Anwältin. Ich meine mich zu erinnern, daß die Gerichtskosten geteilt werden, bin mir aber nicht sicher. Ist auch schon zehn Jahre her bei mir.

von Strudelteigteilchen am 16.10.2015, 08:16



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...das beruhigt mich jetzt, da ja schon was vorgefallen ist und ich ihn damals ja angezeigt habe deswegen...deshalb reicht das wohl aus, das wir auf jeden Fall geschieden werden. Werde da aber, sobald ich es schaffe, mit meiner Anwältin nochmal genauer darüber reden, ob ich noch was extra brauche, damit die Scheidung auch durchgeht. Und mit nochmal aufs Amt meinte ich, dass dann der Scheidungsprozess nach ein paar Monaten wiederholt wird, wenn er NICHT zustimmt, oder ? Danke euch !!

Mitglied inaktiv - 16.10.2015, 13:36



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Dann mußt Du aber nicht aufs Amt, sondern vor Gericht. Wobei ich auch schon gehört habe von Fällen, wo dann ohne erneute Verhandlung nach Aktenlage geschieden wurde.

von Strudelteigteilchen am 16.10.2015, 13:44



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War bei uns auch so.Seine Anwältin hat ihm dann klar gemacht,dass die Verweigerung der Scheidung wenig Sinn macht.Bei deinen Gründen wirst du sicher geschieden.

von fsw am 16.10.2015, 14:59