Geschrieben von Ralph am 11.05.2009, 14:56 Uhr |
Hach, ist mein Beruf manchmal lustig... Ortabwesenheit bei HartztIV, der Knaller
Hallo ins Rund,
das muß ich Euch kurz mitteilen.
Eine Frau beantragt die volle Weiterzahlung von Miete und Regelleistung. Sie sei derzeit ortsabwesend, aber 3 Wochen pro Jahr dürfe sie, und deshalb darf man ihr nicht einfach die Zahlung einstellen, sonst würde sie ja auch die Wohnung verlieren... sie beantragt die volle Weiterzahlung aller Mittel...
Problem Nr.1: Ortsabwesenheiten müssen VORHER genehmigt werden, erst recht in der Größenordnung von 3 Wochen.
Problem Nr.2:
Die Frau befindet sich seit über 2 Wochen zur Erzwingungshaft im Untersuchungsgefängnis...
Claro, ganz normale Ortsabwesenheit, fast wie Urlaub!
Viele Grüße
Ralph/Snoopy
Re: Hach, ist mein Beruf manchmal lustig... Ortabwesenheit bei HartztIV, der Knaller
Antwort von Suka73 am 11.05.2009, 15:25 Uhr
und im Falle von Inhaftierung stehen ihr die Weiterzahlungen nicht zu?
Re: Hach, ist mein Beruf manchmal lustig... Ortabwesenheit bei HartztIV, der Knaller
Antwort von Möhrchen am 11.05.2009, 15:26 Uhr
lol da wird der Steuerzahler ja doppelt zur Kasse gebeten *g*...sehr interessant...
Da sind meine alten Unterlagen, die ich rauskramen darf und ans BAFA schicken darf zur Abwendung einer Zwangsgeldzahlung ja richtig öde dagegen...und nein: wir wracken nicht unsere komplette Fahrzeugflotte ab ;-)) ...es geht halt nichts über den Faktor MENSCH;-)))
Re: Hach, ist mein Beruf manchmal lustig... Ortabwesenheit bei HartztIV, der Knaller
Antwort von berita am 11.05.2009, 15:31 Uhr
Naja, aber die Miete läuft doch weiter oder soll sie nach dem Knast direkt in die Obdachlosigkeit gehen?
Mich wundert nur, dass ein Hartz4-Empfänger in so eine Beugehaft muss, bei dem gibts doch laut Definition nichts zu holen?
doofe frage, aber
Antwort von mama.frosch am 11.05.2009, 15:31 Uhr
was wird denn in dem fall gemacht?
komplette wohnungsauflösung und nach der haft alles wieder neu anschaffen`?
Re: doofe frage, aber
Antwort von LoveMum am 11.05.2009, 15:35 Uhr
Wäre auch meine Frage...die Regelleistungen braucht sie für den Zeitraum nicht, das ist klar aber Miete?
selbst die regelleistung,
Antwort von mama.frosch am 11.05.2009, 15:36 Uhr
wird dann einfach der telefonanschluss gekündigt?
muss dann doch wieder neu gelegt und ergo finanziert werden.
strom? wird das dann gekündigt?
Doch, die Miete schon, allerdings...
Antwort von Ralph am 11.05.2009, 15:40 Uhr
... nicht bei der Arge, sondern beim Grundsicherungsamt, und auch nur für ein paar Monate. Das habe ich ihr grade auch geschrieben und ihren Brief schon mal an die Kollegen im Grundsicherungsamt weitergeleitet. Hinsichtlich der Miete hätte ich auch gar nichts gesagt, daß ist ok, insbesondere bei Untersuchungshaft.
Sie will aber ja unbedingt auch noch den Regelsatz und wertet ihre Haft als normale Ortabwesenheit, wobei sie ja angeblich 3 Wochen pro Jahr darf... aber erstens ist das keine Ortsabwesenheit, und zweitens steht sie aus verständlichen Gründen dem allgemeinen Arbeitsmarkt gerade nicht zur Verfügung... das aber ist eine unabdingbare Voraussetzung für den ALG2-Bezug.
Viele Grüße
Ralph/Snoopy
Re: selbst die regelleistung,
Antwort von Möhrchen am 11.05.2009, 15:41 Uhr
Hm...aber wer zahlt denn bitte MIR z.B. meine Miete usw., wenn ich im Gefängnis bin weiter???
Beugehaft hat nicht immer nur etwas mit Geld zu tun...
Antwort von Ralph am 11.05.2009, 15:41 Uhr
Re: selbst die regelleistung,
Antwort von mama.frosch am 11.05.2009, 15:43 Uhr
naja, das ist ja eine generelle frage, da ich mich damit noch nie befasst habe.
hab ja nicht gesagt los, gebt der frau geld!
Wegen Miete, s.oben...
Antwort von Ralph am 11.05.2009, 15:47 Uhr
Und Telefonanschluß? Das ist Privatvergnügen, nicht die Sache der Allgemeinheit, also piepegal, ob der Anschluß gekappt wird oder nicht. An Strom werden meines Wissens ein paar € monatlich gezahlt, damit die Versorgung grundsätzlich gesichert ist.
Und Miete wird auch nur eine gewisse Zeit gezahlt (früher waren das mal 12 Monate). Wer länger in Haft bleibt... ja, der muß dann halt "draußen" nochmal von vorn anfangen. Das sind halt die Nebenerscheinungen einer längerfristigen Inhaftierung. Niemand wird dazu gezwungen...
Für Untersuchungshaft, also Inhaftierungen Nichtverurteilter und möglicherweise Unschuldiger, gelten, was Miete angeht, andere Bestimmungen.
Aber Regelsatz kann bei Inhaftierung nicht geleistet werden.
Viele Grüße
Ralph/Snoopy
Re: selbst die regelleistung,
Antwort von Möhrchen am 11.05.2009, 15:49 Uhr
Ja eben...das ist eine generelle Frage;-) Und ich werde den Teufel tun und mich damit im Detail befassen;-))) Hab nämlich nicht vor, einen derartigen Ortswechsel durchzuführen...
Re: Hach, ist mein Beruf manchmal lustig... Ortabwesenheit bei HartztIV, der Knaller
Antwort von nicki98 am 11.05.2009, 20:23 Uhr
ich würde mal gerne wissen, ob es DIr spaß macht, sich über Nöte anderer Menschen lustig zu machen??? Es kann heut zu Tage ganz schnell gehen, das man auf der anderen Seite steht. Also bitte ich DIch, laß die Hartz 4 Empfänger in Ruhe. Ich lese schon seit einiger Zeit hier mit, und ich finde Du bist ganz schön einseitig, was DU hier laufend schreibst.
Du sagst nicht die Wahrheit, nick98! :-)
Antwort von Ralph am 11.05.2009, 20:52 Uhr
Nick98,
WENN Du wirklich schon "seit einiger Zeit" mitlesen würdest, wie Du behauptest, dann wüßtest Du mehr über mich, daß ich mich nicht lustig mache über die Menschen. Dennoch gibt es immer wieder einmal Vorgänge, die einfach nur erheiternd sind, oftmals unverschämt, manchmal abstrus, hin und wieder bizarr oder einfach nur fordernd. Und aus dem Knast heraus allen Ernstes volle Leistungen aus dem SGB II beanspruchen zu wollen/können, das ist nun wirklich der Klopfer der Woche.
WENN ich eine solche Einstellung zu den Menschen hätte, wie Du mir unterstellst, könnte ich den Job gar nicht ausüben.
Lies Du erstmal meine Postings der letzten Jahre zurück, und dann bilde Dir ein Urteil. Dann kannst Du auf diesem Gebiet mitreden!
Ralph/Snoopy
Re: Du sagst nicht die Wahrheit, nick98! :-)
Antwort von nicki98 am 11.05.2009, 23:14 Uhr
ich möchte Dir nicht zu Nahe treten. Mir bist DU mit Deinen Postings einfach aufgefallen. Ich finde das sie ganz schön abwerdent sind. Ich habe noch nie gelesen, das es auch andere Fälle gibt, außer Sozialschmarotzer. Ich habe solche Sachbearbeiter wie Dich kennengelernt, die meinen das sie mit ihrem eigenen Geld Leistungen bezahlen würden und diese Rolle auch noch genießen. Es tut mir leid, aber so kommst DU für mich rüber. In einen Forum für Alleinerziehnende, wo viele Hartz 4 Empfänger sind, hat das nicht zu suchen.(Ich habe auch nur in den letzten Wochen mitgelesen)
Bist Du ALG2-Empfänger, Nicki?
Antwort von +emfut+ am 11.05.2009, 23:57 Uhr
Ich bin es, und ich habe mich noch kein einziges Mal von irgendeinem Posting von Ralph in der allerkleinsten Weise abgewertet oder diskriminiert gefühlt.
Tatsache ist definitiv, daß nicht alle Hartz4-Empfänger die reinsten Engel sind. Sicher ist das nicht die Mehrheit, aber die, die nur die Hand aufhalten und nehmen, nehmen, nehmen machen es auch den "ehrlichen" Empfängern wie mir schwer.
Ralph hat vielen hier schon Tips gegeben, wie sie ihre Rechte bei der ARGE durchsetzen können. Wenn er sieht, daß ein Anspruch berechtigt ist, hilft er gerne, diesen Anspruch auch durchzusetzen. Wenn er die Ansprüche, die nicht berechtigt sind, abschmettert, dann hilft er doch in allererster Linie denen, die berechtigte Ansprüche haben - er selber hat am allerwenigsten davon.
Gruß,
Elisabeth.
Re: Du sagst nicht die Wahrheit, nick98! :-)
Antwort von LoveMum am 11.05.2009, 23:57 Uhr
Ralph, ich danke dir dafür daß DU meine Miete und unser Essen bezahlst
nicki...man muß Ralph schon etwas besser kennen um sich ein Bild von ihm machen zu können. Deines ist defintiv falsch
Gute Nacht!
nicki
Antwort von mama.frosch am 12.05.2009, 8:30 Uhr
mir hat ralf mal sehr geholfen was die arge angeht.
und ich weiß, dass ich nicht die einzige bin.
auf mich hat er nie abwertend gewirkt - sonst hätte ich mich kaum an ihn gewandt - sondern realistisch. durchaus einfühlend wo es angebracht ist, durchaus kritisch wo es angebracht ist, durchaus zynisch, wo es angebracht ist.
es gibt genug postings von ralph in denen er seine grundhaltung erklärt.
Dann haben Deine Wochen offenbar jeweils nur 2-3 Tage...
Antwort von Ralph am 12.05.2009, 11:37 Uhr
Ich muß mich hier auf diesem Gebiet nicht rechtfertigen, dazu bin ich schon vielzulange hier. Ich verweise nur auf ein ganz frisches Posting von mir:
http://www.rund-ums-baby.de/alleinerziehend/beitrag.htm?id=184418
Das Posting ist vom 15.04.2009, keine vier Wochen zurück. Soviel zu Deinem "seit-einiger-Zeit-Mitlesen"... das ist sehr relativ und dehnbar, wie man nun sieht.
Tja, klassisches Eigentor.
Ralph/Snoopy
Re: Dann haben Deine Wochen offenbar jeweils nur 2-3 Tage...
Antwort von nicki98 am 12.05.2009, 14:37 Uhr
und was soll mir der Beitrag jetzt sagen, das du der große Samariter bist?
Alleine wie DU hier reagierst, zeigt mir das ich nicht so unrecht haben kann.Dann lese doch Deine Posting mal durch. die Du auf das neue Unterhaltrecht geschrieben hast. Ich glaube da hast DU eher ein Eigentor geschossen, oder.....
Re: Bist Du ALG2-Empfänger, Nicki?
Antwort von nicki98 am 12.05.2009, 14:48 Uhr
Hallo,
ich lebe von Unterhalt, Minijob und bin nur über das Amt versichert. Ich finde schon das er hier ein einseitiges Bild darstellt. Das sind genau die Typen, die hinter dem Schreibtisch sitzen, und meinen sie müßten es aus eigener Tasche zahlen.Für mich ist es immer sehr unangenehm wenn ich zum Amt muß, weil ich vor meinem Kind immer gearbeitet habe, ich konnte mir nie vorstellen mal Arbeitslos zu sein. Es gibt bestimmt welche die das ausnützen, aber ich glaube das ist die Minderheit.
LG
Re: Du sagst nicht die Wahrheit, nick98! :-)
Antwort von nicki98 am 12.05.2009, 14:50 Uhr
Ich wußte gar nicht, das er Dir alles zahlt! Denn so genau fühlt er sich wahrscheinlich.
Schönen Tag noch mit finanzieller Unterstützung von dem großen Samariter
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