Hallo Morgen guck ich mir wieder ne Wohnung an. Dort wird mit Gastherme geheizt. Die Genossenschaft kann mir aber nicht sagen, was das für Kosten sind. Wie läuft das dann beim Jobcenter? Ich kann ja nicht die genaue Warmmiete angeben? Hab schon bei 2 Gasanbietern angerufen, die konnten mir anhand der PLZ und der m² einen Richtwert geben. Kann ich das beim Jobcenter angeben? Der eine Wert war ca. 50-55€ und der andere 38€. Wenn das Jobcenter jetzt die 50€ nimmt, dann bin ich ganz knapp über dem Satz. Das können die doch nicht machen oder??? LG Christine
von VanillaCreamy am 28.03.2011, 14:20