Alleinerziehend, na und?

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Hallo...mal zur Info bzgl. Elterngeld und Alleinerziehend

Thema: Hallo...mal zur Info bzgl. Elterngeld und Alleinerziehend

Hallo. Wenn man alleinerziehend ist und das alleinige Sorgerecht hat, kann man Elterngeld noch für den 13. und 14. Monat beantragen. Also die Monate, die normalerweise für den Vater gedacht sind (naja, wohl in den meisten Fällen). Ich habe gestern bei dem Ministerium für BFFK angerufen und es wurde mir bestätigt. Habs jetzt beantragt und hoffe, dass ich die 2 Monate noch Elterngeld bekomme. Das erleichtert mir die Zeit bis ich wieder arbeiten gehe doch sehr. Wie das bei geteiltem Sorgerecht ist kann ich leider nicht sagen. LG Vicky

Mitglied inaktiv - 29.01.2010, 20:26



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neu ist das für AE aber nicht :-) Wenn der alleinerziehende Elternteil vor der Geburt erwerbstätig war und allein mit dem Kind lebt, erhält er für die vollen 14 Monate Elterngeld. Das Kind muss allein bei dem Elternteil in der Wohnung leben, der die elterliche Sorge inne hat oder dem das Aufenthaltsbestimmungsrecht allein zusteht. Elterngeld für 14 Monate steht einem Elternteil auch zu, wenn 1. ihm die elterliche Sorge oder zumindest das Aufenthaltsbestimmungsrecht allein zusteht oder er eine einstweilige Anordnung erwirkt hat, mit der ihm die elterliche Sorge oder zumindest das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind vorläufig übertragen worden ist, 2. eine Minderung des Einkommens aus Erwerbstätigkeit erfolgt und 3. der andere Elternteil weder mit ihm noch mit dem Kind in einer Wohnung lebt. http://www.treffpunkteltern.de/eltern/Elterngeld/elterngeld-und-alleinerziehend_784.php

Mitglied inaktiv - 29.01.2010, 20:29



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Also ich wusste es nicht.....mein Elterngeld wäre normalerweise im Februar ausgelaufen. Danke Internet hab ich es erfahren. War ja nicht von Geburt an AE..... Nur für die, die es evtl. doch nicht wussten.. LG Vicky

Mitglied inaktiv - 29.01.2010, 20:35