Alleinerziehend, na und?

Forum Alleinerziehend, na und?

Heirat und Bundes- und Landeserziehungsgeldbeträge

Thema: Heirat und Bundes- und Landeserziehungsgeldbeträge

Hallo zusammen, habe heute von der L-Bank Post bekommen und verstehe irgendwo die Welt nicht mehr. Da ich ja am 30.12.02 geheiratet habe, habe ich das der L-Bank sofort mitgeteilt. Da ich davon ausgegangen bin, dass mir von nun an kein Bundes- und später kein Landeserziehungsgeld mehr zusteht (da mein Mann ziemlich gut verdient). Sie schreiben mir nun folgendes: „Eine Änderung der mit unseren Bescheiden vom 25.07.02 bewilligten Bundes- und Landeserziehungsgeldbeträge ergibt sich durch Ihre Heirat nicht. Es verbleibt somit bei den genannten Bewilligungsbescheiden.“ Das heißt doch, dass ich bis Jan’s 2. Geburtstag (er ist jetzt 16 Monate) weiterhin 600 DM, bis zum 3. Geburtstag noch 400 DM ausbezahlt bekomme. Also ich finde das ungerecht. Wenn ich vorher verheiratet gewesen wäre, wäre uns doch wegen dem Gehalt des Mannes auch nichts zugestanden. Oder verstehe ich irgendwas falsch? LG Sabine

Mitglied inaktiv - 09.01.2003, 12:22



Antwort auf diesen Beitrag

Als ihr die Anträge gestelt habt, musstest Du doch sicher sein Einkommen mit angeben und da hat sich ja nichts geändert (brutto), deswegen auch keine Änderung bei den Bescheiden. LG Ramona

Mitglied inaktiv - 09.01.2003, 13:22



Antwort auf diesen Beitrag

Nein, ich mußte nichts angeben, da ich AE war, und wir ja zuvor gar nie zusammen gewohnt haben. Vielleicht haben die das ja angenommen. Aber das ist ja dann nicht meine Schuld, oder? Das hätten sie nachprüfen müssen. LG Sabine

Mitglied inaktiv - 09.01.2003, 22:51



Antwort auf diesen Beitrag

Verstehe ich jetzt was falsch? Es erstaunt mich, dass sie nichts zurückfordern. Normalerweise sind sie da eher schnell bei. Bist Du sicher, dass sie Euch dann ab Heirat noch weiter zahlen? Ich kann mich erinnern, dass ich wg. längerer Urlaubsvertretung (Stundenlohn), die ich gemacht habe (insg. 6 Monate) jeden Monat Anträge zur Neuberechnung stellen musste, und diese dann monatlich angepasst wurden. Grüsse Heike

Mitglied inaktiv - 10.01.2003, 11:53



Antwort auf diesen Beitrag

Also ich nehme an, dass die sich tatsächlich vertan haben. Wahrscheinlich haben sie meine Antragstellung nicht richtig angesehen, sonst hätten sie feststellen müssen, dass ich sein Verdienst nie angegeben habe, da wir ja nie zusammen gewohnt haben. Ausserdem sind wir ja auch erst seit kurzem wieder zusammen. Können die das Geld zurückfordern? Nach diesem Antwortschreiben eigentlich nicht. LG Sabine

Mitglied inaktiv - 11.01.2003, 00:01



Antwort auf diesen Beitrag

Hmmm, ich nehme mal an, dass das Geld zwischenzeitlich verbraucht ist und ihr nicht wirklich Geld habt, dass ich sozusagen gerechterweise zurückzahlen könnt. Ob sie eine rechtl. Grundlage haben weiss ich nicht. Es ist aber zu Unrecht ausgezahltes Geld und somit vermutlich rückforderbar. Steht ja in so gut wie jedem Antrag ein Passus dieser Art drin. Und moralischer Weise steht es Euch ja auch nicht zu. Du hast nun zwei Möglickeiten. Du klärst auf und wartest auf den Rückforderungsbescheid. Oder Du wartest ab. Hilft nicht wirklich, nicht? :-)) Letztlich ist es eure Entscheidung. Grüsse Heike

Mitglied inaktiv - 11.01.2003, 10:55