Alleinerziehend, na und?

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Hilfe, Arge-Probleme :-(

Thema: Hilfe, Arge-Probleme :-(

Ich bekam von der Arge 1 Jahr nach meiner Scheidung ein Schreiben, worin gefragt wird, ob ich nacheheliche Unterhaltsansprüche geltend gemacht habe beim Scheidungsverfahren und was dabei rauskam. Der Arge liegt aber das Scheidungsurteil seit dem Tage vor, seit ich es per Post bekommen habe, ich war sofort damit hin, die haben es kopiert und da steht nichts von nachehelichen Unterhaltsansprüchen drin, weil ich keine benatragt hab, da Ex zu wenig verdient, zumal ist unser Kind schon 5 Jahre alt. Bei einem Anruf beim betreffenden SB (Unterhaltsabteilung) wegen dieser Post, die ich nun bekam, sagte der mir, daß ich meinen Ex auf Unterhalt hätte verklagen müssen, es wäre meine Pflicht gewesen, wenn rauskäme, daß mein Ex mir hätte Unterhalt zahlen können, müßte ich das Alg2 zurück zahlen und es wäre möglich, daß nächste Woche keine Auszahlung käme aufgrund dessen bis das geklärt ist. Letztes Jahr wurde mein Ex seitens der Arge auf Unterhalt überprüft wegen Steuerklassenwechsel und es wurde eindeutig befunden, daß er zu wenig verdient.Aufgrund dessen riet mir mein Anwalt auch ab, Unterhalt für mich zu beantragen, da das von der PKH wohl nicht mit abgedeckt würde, da dem Amtsgericht das Einkommen meines Ex bekannt war (er bekam selbst ratenfreie PKH) und daraus eindeutig keine Ansprüche geltend gemacht werden könnten, zumal wäre unser Kind eh über 3 Jahre alt, da gäbe es ein neues Urteil drüber. Können die mir aufgrund dessen, daß ich meinen Ex nicht auf Unterhalt verklagt habe die Leistungen einstellen?????? Von was bitte soll ich denn leben? Und ausgerechnet gerade jetzt solche Post, wo ich 2 Widersprüche am Laufen habe und dem einen schon stattgegeben wurde. Bisher wurde doch immer von der Arge überprüft, ob Ex mir Unterhalt zahlen muß, davon daß ich ihn hätte verklagen müssen, wußte ich nichts, warum hat mir das denn keiner gesagt, wo ich letztes Jahr mit dem Scheidungsurteil da war???? Ich versteh gar nichts mehr :-(

Mitglied inaktiv - 24.09.2009, 12:41



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Hi, bei sowas schalte ich direkt meinen Anwalt ein, lasse ihn was schreiben wie es aussieht zur Zeit, also wie der Stand der Dinge ist und gut ist. LG und viel Glück

Mitglied inaktiv - 24.09.2009, 13:16



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Ich tät ja einen einschalten, aber ich bekomm keinen Beratungsschein dafür :-( Erst wenn wirklich nächste Woche kein Geld kommt, dann krieg ich einen, weil ichs bisher noch nicht schriftlich hab mit der Leistungseinstellung. Mich würde nun aber interessieren, ob das als Grund ausreicht um die Leistungen einzustellen, daß man seinen Exmann nicht auf Unterhalt verklagt hat. Mir wurde damals bei Antragstellung egsagt, die hätten extra ne Unterhaltsabteilung, da bräuche ich mir keine Gedanken machen, die regeln das mit meinen beiden Exmännern, die hätten mir dann doch sagen müssen, daß ich hätte auf Unterhalt klagen müssen, woher soll ich das denn wissen? Oder steht das irgendwo eindeutig drin und ich habs nicht gelesen?

Mitglied inaktiv - 24.09.2009, 13:21



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Hallo, wieso muß das irgendwo stehen? Das sind ggf. Deine ureigenen Interessen, die Du nicht verfolgt hast. Wer Unterhalt nicht prüfen läßt, handelt insofern grob fahrlässig. Hinterher dann das Fehlende bei von Allgemeinheit einzufordern, ist daher zumindest fragwürdig. Das ist das eine. Nun hat aber in Deinem Fall die Arge (ich vermute die UH-Abteilung) vor einem Jahr festgestellt, daß Dein Ex nicht unterhaltsfähig ist. Offenbar hast Du darüber auch Unterlagen. Ich würde mit dem Scheidungsurteil und dem Beleg, daß Dein Ex vor einem Jahr nicht unterhaltsfähig war, zum Unterhaltssachgebiet gehen und das ein für allemal klären. In der Konstellation, die Du schilderst, dürfte kein Grund für eine Leistungseinstellung vorhanden sein. Das UH-Sachgebiet hat durch sein Tätigwerden im Grunde die Überwachung der Unterhaltsfähigkeit Deines Ex an sich gezogen. Sollte es zu einer Leistungseinstellung kommen, solltest Du beim Amt vorbeischauen und auf sofortige Zahlung pochen. Bringt das nichts, beantrage sofort persönlich beim zuständigen Sozialgericht eine einstweilige Anordnung. Das sind die Hilfsmittel, die Dir zur Verfügung stehen. Zuerst würde ich aber, wie gesagt, beim UH-Sachgebiet auftauchen und anschließend abwarten, ob es tatsächlich zu einer Leistungseinstellung kommt. Viele Grüße Ralph/Snoopy

Mitglied inaktiv - 24.09.2009, 13:48



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Ok, also ich bin tatsächlich davon ausgegangen, daß ich nicht klagen muß, einen Monat vor Einreichen der Scheidung schrieb die Arge nicht mir, sondern meinem Ex, daß er in Zukunft nicht mehr die 80 Euro zahlen muß für mich an die Arge (er zahlte an die Arge, nicht an mich), da sich sein Einkommen negativ verändert hätte, er wäre aber weiter verpflichtet, die 200 Euro Unterhalt für unsern Sohn zu zahlen. Ich hab das Schreiben an Ex hier bei mir in Kopie liegen (ich hab das damals kopiert für den PKH-Antrag, weil dort ja eingetragen werden mußte, was man an Unterhalt bekommt). Wenn ich bisher einen Weiterbewilligungsantrag ausgefüllt hab, wurde ich immer nur gefragt, ob sich unterhaltsmäßig und einkommensmäßig was verändert hat. Beim ersten Antrag hab ich der Arge was unterschrieben, wo drin steht, daß ich die Unterhaltsansprüche an die Arge abtrete, damit die beide Exen anschreiben konnten wegen dem Unterhalt und da wurde mir auch gesagt, daß sich die Unterhaltsabteilung darum kümmert.

Mitglied inaktiv - 24.09.2009, 14:23



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Der Unterhalt wird von der Arge (Unterhaltssachgebiet) verfolgt. Ich verstehe da die Kollegen nicht ganz in ihrer Argumentation. Du hast damals nicht geklagt, ok, dazu habe ich etwas gesagt, aber das ist Schnee von gestern und jetzt nicht mehr relevant. Durchaus relevant sind aber die Feststellungen des Unterhaltssachgebiets im Hinblick auf die Unterhaltsfähigkeit. Und alles weitere ficht diese Dienststelle mit Deinen Exen aus, zumindest solange Du ALG II beziehst. Deshalb mein Rat: Gehe direkt zum Unterhaltssachgebiet und unterhalte Dich DORT mit den Leuten. Die sollen dann auch bei Deinem Sachbearbeiter anrufen und mitteilen, was im Grundsatz herausgekommen ist, damit durch dieses Thema nicht wieder Unruhe in den Fall hineinkommt. Das ist im Übrigen auch für den Sachbearbeiter nervig, wenn wegen nichts und wieder nichts letztlich soviel Ärger hochgekocht wird. Natürlich bleibst Du weiterhin in der Pflicht, Änderungen an der Unterhaltsfähigkeit, die Dir bekannt werden, an die Unterhaltsstelle weiterzugeben. Viele Grüße Ralph/Snoopy

Mitglied inaktiv - 24.09.2009, 14:50