Alleinerziehend, na und?

Forum Alleinerziehend, na und?

Hilfe, dringende Frage zum Sorgerecht...

Thema: Hilfe, dringende Frage zum Sorgerecht...

Vorab... ich bin in der 32.SSW und bin seit Mai getrennt. Wir verstehen uns nicht sehr gut und er wohnt in London... Mein Ex-Freund kommt Mittwoch (aus England), um mit mir beim Amt die Vaterschaft anzuerkennen.. (wow, hätte ich nie gedacht, dass er das so einfach macht.) und dann hat mir die Dame vom Amt gesagt, dann machen sie dort am Besten gleich das Sorgerecht mit. So welche Vor- und Nachteile. alleiniges oder geteiltes Sorgerecht. Ich hab keine Ahnung und ich brauch so dringend eure Tipps... Danke, danke danke danke... Li

Mitglied inaktiv - 02.09.2008, 04:49



Antwort auf diesen Beitrag

hallo li, erst mal herzlichen glueckwunsch zur schwangerschaft. wundert mich wirklich, dass die JA-tante das mit dem sorgerecht erwaehnt hat. wenn du mit dem vater des kindes nicht verheiratet bist, hast du automatisch das alleinige sorgerecht. lediglich bei gemeinsamem sorgerecht muss beim jugendamt die entsprechende erklaerung abgegeben werden. du hast jetzt nicht erwaehnt, ob der vater englaender ist, der auf dauer in london lebt, oder ob er deutscher ist, der sich nur voruebergehend in england aufhaelt, beispielsweise fuer einen befristeten job oder einen studienaufenthalt. im grossen und ganzen macht das erst mal keinen unterschied, aber im ersten fall wuerde ich als mutter NIE dem gemeinsamen sorgerecht zustimmen. du wirst hier sicher die ein oder andere kontraere meinung bekommen (vor allem von den alleinerziehenden vaetern hier) - aber die "erfahrenen" alleinerziehenden muetter, vor allem diejenigen hier, die mit dem vater nicht auf allerbestem fuss stehen, werden dir ganz sicher auch davon abraten. vor allem, wenn du wegen jeder etwaigen unterschrift den vater dann noch in london kontaktieren muesstest... im uebrigen gilt hier auch: aufgeschoben ist nicht aufgehoben. selbst wenn du dich JETZT gegen eine gemeinsame sorgerechtserklaerung aussprichst, kannst du - im falle einer geistigen umnachtung, hehehe - dem vater JEDERZEIT das gemeinsame sorgerecht einraeumen, auch zu jedem spaeteren zeitpunkt. und die rechtliche seite ergibt sich schon fast selbsterklaerend aus den begriffen: beim alleinigen sorgerecht ist halt derjenige, der das alleinige sorgerecht hat, der alleinige gesetzliche vertreter (und unterschreibt bei diversen anlaessen eben alleine). bei dem gemeinsamen sorgerecht sind beide eltern eben gemeinsam verantwortlich und unterschreiben auch beide. allerdings ist es so, dass u.u. der fall, wo beide unterschriften benoetigt wuerden, selten bis gar nicht eintritt. allerdings habe ich fuer beide toechter das alleinige sorgerecht und bin bisher eigentlich (ausser bei der sparbucheroeffnung der grossen) nie auf die 2te unterschrift angesprochen worden... spaeter wusste ich halt, welche unterlagen bei diversen angelegenheiten vorzulegen waren und nach der geburt meiner kleinen tochter war ich auch entsprechend gewappnet... viele liebe gruesse, martina ... die jetzt hier schicht macht und einpackt... gute nacht!

Mitglied inaktiv - 02.09.2008, 06:14



Antwort auf diesen Beitrag

Ich würde das alleinige Sorgerecht behalten,da gemeinsames kaum durchfürbar ist,wenn er nicht in der Nähe wohnt.Er muss ja im Kiga usw unterschreiben usw. Falls er wieder herzieht,kann man das immernoch ändern.

Mitglied inaktiv - 02.09.2008, 08:41



Antwort auf diesen Beitrag

NIEMALS gemeinsames!!!!!!!!!!!!!!! Reicht, wenn er es mit der Heirat kriegt, ansonsten hast du NUR Theater und musst wegen jedem bisschen hinterherlaufen wegen Einverständnis und Unterschrift usw... NEVER!

Mitglied inaktiv - 02.09.2008, 08:46



Antwort auf diesen Beitrag

bahalte das alleinige sorgerecht!!!!!! unser vater lebt jetzt in australien(und hat damals auch schon vorgehabt auszuwandern)..... ich habs damals auch so eingerichtet das ich erst mal das alleinige sorgerecht habe.....man kanns ja immer noch ändern lassen. lg Diana

Mitglied inaktiv - 02.09.2008, 09:29



Antwort auf diesen Beitrag

Hallo, ich war auch nie Verheiratet und hab aber drei Kinder von meinem EX. Damals hab ich Dussel mit ihm das gemeinsame Sorgerecht gemacht und seitdem nichts als Ärger. Bei allen offiziellen Angelegenheiten muss er seine Unterschrift mit vorlegen. Er kann dann mitbestimmen in welchen Kiga dein Kind kommen soll und in welche Schule. Er hat überall Mitbestimmungsrecht. Ich mein, wenn man sich einig ist läuft das ja von allein aber bei Uneinigkeit kann es da schon Schwierigkeiten geben. Also ich würds mir überlegen und nicht noch mal machen. Lieben Gruss Pinky

Mitglied inaktiv - 02.09.2008, 09:29



Antwort auf diesen Beitrag

Hallo! Also, ich schliesse mich den anderen an, ich wuerde das alleinige Sorgerecht behalten, schon allein, weil er im Ausland lebt. Ich hab damals, verliebt und schwanger wie ich war, darauf bestanden, dass wir uns das Sorgerecht teilen (sind nicht verheiratet). Mit Juniors Vater laeuft es aber relativ friedlich und er wohnt auch nur ein paar Strassen weiter. Und, da schliesse ich mich Martina an, ich bin bis dato nicht einmal nach seiner Unterschrift gefragt worden. Saemtliche medizinischen Belange sowie die KiGa-Anmeldung habe ich allein erledigt. Naja, vielleicht kommt das ja noch? LG, Franzie

Mitglied inaktiv - 02.09.2008, 10:24



Antwort auf diesen Beitrag

Spät, aber vielleicht liest Du es ja noch... Ich habe das alleinige Sorgerecht und bin froh drum. Schon häufiger öffnete mir die "Negativbescheinigung" des Jugendamtes (das ist der Beleg für das alleinige Sorgerecht) eine Tür... Um ein simples Sparbuch für Dein Kind zu eröffnen musst Du entweder die Negativbescheinigung, oder die Unterschrift des Vaters vorlegen. Wenn der nicht greifbar (z.B. wg. Auslandsaufenthalt) ist, dann kann das schon schwierig werden. Ich weiß von KiGa's hier (Rhein-Main-Gebiet) das privaten eine Unterschrift reicht. Die städtischen verlangen einen Nachweis. Gleiches gilt für die Musikschule (ist hier von der Stadt). Nachdem der KV die Kommunikation mit mir eingestellt hat (3 Monate nach der Geburt unseres Sohnes, waren aber da schon getrennt) müsste ich ganz schön laufen um "alltägliches" zu organisieren. Mein Arzt hat im Übrigen auch eine Kopie der Negativbescheinigung. Für ihn der Hinweis, dass keine Infos an einen "Vater" gehen dürfen. Gruß Corinna

Mitglied inaktiv - 02.09.2008, 21:42



Antwort auf diesen Beitrag

Vielen Dank für die Mühe. Ich werde das alleinige natürlich dann nehmen.. Hab morgen noch ne Frage, muss aber erstmal ins Bett. Bin sooo müde.. Gruß Li

Mitglied inaktiv - 02.09.2008, 22:57