Thema:
Hilfe zum Schreiben gesucht
Mein Sohn sollte seinen Erzeuger mal auffordern, den ausstehenden / aufgelaufenen Unterhalt zu zahlen.
Uns/Mir fehlen die freundlichen Worte zur Aufforderung :-)
Es bestand nie Kontakt und mein Sohn wünscht auch keinen, aber die aufgelaufenen ca. 60.000 € Kindesunterhalt würden ihn/uns freuen.
Aber wie formulieren?
Ich wäre euch dankbar, wenn ihr emotionslose! Worte finden könntet *grummel, aber uns fehlen sie.
Es fängt ja schon bei der Anrede an, duzen?
Bitte gern auch per PN
Danke
von
ungewohnt
am 04.10.2015, 19:39
Ich würde das ganz emotionslos an einen Anwalt übergeben.
von
Sternenschnuppe
am 04.10.2015, 20:01
...würde eine Menge Arbeit ersparen...
das war jetzt auch mein erster Gedanke: Anwälte können das eh viel besser....
von
Limayaya
am 04.10.2015, 20:03
Wie alt ist denn dein Sohn? Volljährig? Möchte er den Brief schreiben?
LG terkey
von
Terkey235
am 04.10.2015, 20:23
Er ist 23 und hätte gerne das Geld :-)
Sonst ist er emotionslos. Der Anwalt will Geld und mein Sohn würde gern erst mal so anfragen, ob der Vater mal zahlen will.
Theoretisch besteht der Titel und er könnte einen Gerichtsvollzieher schicken, aber vielleicht zahlt der Mann ja mal endlich, wenn nicht die Mutter das Geld einfordert?!
von
ungewohnt
am 04.10.2015, 20:50
Warum hat denn die Mutter nicht vor 5 Jahren den GV geschickt?
von
Pamo
am 04.10.2015, 21:55
Hallo Vater,
hiermit fordere ich dich auf, innerhalb von 2 Wochen die ausstehenden Unterhaltsschulden für mich auf das folgende Konto zu überweisen: xxcxcdcdfff.
Dein Sohn X
von
Pamo
am 04.10.2015, 21:35
Ich würde es über einen Anwalt machen...
aber sehe schwarz, wenn er bisher nicht zahlte hat er sicher keine zigtausende Taler rumliegen und spontan überweisen.
von
mf4
am 04.10.2015, 21:38
Natürlich wird er nicht ad hoc zahlen können. Aber vielleicht rafft er sich mal auf und stottert die Schulden ab?! Wer weiß, jetzt verprasst die Mutter den Unterhalt nicht mehr und er käme dem Kind zu.
Gerichtsvollzieher habe ich natürlich regelmäßig geschickt.
Den Anwalt können wir immer noch hinzu ziehen, wenn er nicht reagiert oder zahlt. Es soll erst mal ein Anschreiben sein, ohne weitere Kosten. Ich habe schon so viele Anwalts-/Gerichtskosten zusätzlich zur Forderung bezahlt, dass es reicht. Zumal ich glaube, dass er nicht zahlen wird. Allerdings soll er nicht glauben, dass er schuldenfrei ist.
von
ungewohnt
am 05.10.2015, 06:24
Er wird sicher 100€ im Monat abstottern. Dann ist er ja in 50 Jahren schon fertig. Ich glaub nicht an Wunder.
von
mf4
am 05.10.2015, 08:13
Kann man da nicht eine Lohnpfändung machen oder sowas ?
Was arbeitet er denn ?
von
Sternenschnuppe
am 05.10.2015, 08:26
Ist denn durch den Gerichtsvollzieher nie was passiert?
Mitglied inaktiv - 05.10.2015, 08:56
Hallo,
ich würde noch ergänzen, von wann bis wann die Unterhaltszahlungen ausstehen.
Vielleicht, wenns nicht ganz so freundlich sein soll, noch dazuschreiben, dass bei keinem Zahlungseingang weitere juristische Schritte folgen werden.
LG
Heike
von
HeikeB1969
am 05.10.2015, 14:44