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Hortkosten

Thema: Hortkosten

Ich war fest der Meinung, dass die Hortkosten vom Vater anteilig mitbezahlt werden müssen und der Kindergarten nicht. Ich habe heute beim JA angerufen und sie sagte, es ist andersrum...na bravo ... Da brauche ich nun den Vater gar nicht danach fragen, ob er was dazugibt, das habe ich schon beim Kindergarten versucht.

von lilliblue am 24.05.2012, 15:28



Antwort auf Beitrag von lilliblue

da ich weder für das eine oder andere Kohle gesehen hätte hab ich mir so Fragen gleich erspart

von mf4 am 24.05.2012, 15:38



Antwort auf Beitrag von lilliblue

Schau bitte mal hier: http://www.lexikon-familienrecht.de/hortkosten-und-unterhalt/?PHPSESSID=3ced18255665897a78af877f758049ce

von Speedy78 am 24.05.2012, 17:04



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aha, danke Speedy. Dann werde ich vielleicht doch mal ein Briefchen aufsetzen. Ich muss nur mal schauen, ob ich das irgendwie ausrechnen kann

von lilliblue am 24.05.2012, 20:01



Antwort auf Beitrag von lilliblue

du kannst rechnen und schreiben und bitten, wenn er nicht will, wirst du einen anwalt einschalten müssen und ich wette: der kostet dich seinen anteil. traurig, aber wahr.

Mitglied inaktiv - 24.05.2012, 20:03



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Also ein Versuch ist es wert, klar, wenn keine Reaktion kommt, dann ist es traurig und wahr, aber ich habe es versucht. Nur die richtigen Worte zu finden, das ist eher das schwierige :-)

von lilliblue am 24.05.2012, 20:14



Antwort auf Beitrag von lilliblue

ja? findst? ich hätt da keine schwierigkeiten. soll ich es dir schreiben?

Mitglied inaktiv - 24.05.2012, 20:18



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ja gerne, wenn es human ist :-) also kein betteln, keine Vorwürfe etc. Ich neige ja immer gerne zu 2.

von lilliblue am 24.05.2012, 20:31



Antwort auf Beitrag von lilliblue

hab das schon geübt. das letzte mal erwähnt ich die ZUSATZkrankenversicherung des kindes, prompt kam eine gkvversichertenkarte....

Mitglied inaktiv - 24.05.2012, 20:46



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ok, dann bist du angestellt und darfst mir was aufsetzen :-)

von lilliblue am 24.05.2012, 20:46



Antwort auf Beitrag von lilliblue

Hallo Ex, Anbei eine Kopie der Rechnung ueber die Hortkosten des gemeinsamen Kindes. Laut Paragraph X, GesetzY (siehe Kopie in der Anlage) ist dein zu zahlender Anteil hieran 50%, daher bitte ich dich mir den betreffenden Betrag bis zum x auf das bekannte Konto zu ueberweisen. Freundliche Gruesse Deine Kindsmutter Anlagen

von Pamo am 24.05.2012, 20:55



Antwort auf Beitrag von lilliblue

Den werd ich dann auch verschicken

von Keksraupe am 24.05.2012, 21:09



Antwort auf Beitrag von lilliblue

ach je, das wären bei S seinem Vater 20 Euro... und dem ist jeder cent zu viel, er ist ja eh schon wieder mit zwei Raten im Rückstand...

von Holzkohle am 24.05.2012, 22:04