Alleinerziehend, na und?

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ich brauch nochmal einen rat

Thema: ich brauch nochmal einen rat

was würde denn passieren, wenn ich jetzt sage, stimmt er ist nicht der vater? unterhalt von ihm krieg ich eh keinen (würde sogar freiweillig drauf verzichten) wird trotzdem ein test gemacht? muss ich was (zurück)zahlen? danke u lg

Mitglied inaktiv - 31.07.2008, 17:45



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So aus dem Kontext gerissen ist deine Frage leider völlig unverständlich. Wer fragt denn ob wer der Vater ist? Ist derjenige denn der Vater? Welchen Unterhalt meinst du - Kindesunterhalt? Auf den kannst du nach dt. Recht nicht verzichten, denn der ist fürs Kind. Auf Unterhalt für dich selber kannst du verzichten, aber das hat nichts mit der Vaterschaft zu tun. Falls es darum geht, dass jemand als Vater gemeldet ist welcher es faktisch nicht ist, dann würde ich das so schnell wie möglich mit dem Jugendamt klären.

Mitglied inaktiv - 31.07.2008, 20:28



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sorry aber habe erst vor 2 tage von der klage hier geschrieben er ist der vater,klagt nun darauf es nicht zu sein (ist aber hunderpro so) unterhalt zahlt er keinen ich hab schiss das er dann auch das umgangsrecht einklagt, er darf seinen sohn nicht sehen,das würde tötlich enden

Mitglied inaktiv - 31.07.2008, 21:59



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Huhu hab dir einfach mal frecherweise ne pn geschickt...ich luderchen

Mitglied inaktiv - 01.08.2008, 01:06



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Ich denke, die Sache ist am Laufen und es ist schwierig sie zu stoppen. Ehrlich gesagt, halte ich das auch nicht für erstrebenswert. Schliesslich ist der Mann der KV und das ist Fakt. Alle müssen mit dieser Tatsache leben lernen, du, er und euer Kind. Vielleicht wird er in einigen Jahren sogar ein gutes Verhältnis zu Kind haben? Man weiss es nicht. Falls der KV ein Umgangsrecht einklagt und falls es abgelehnt wird, dann mag er zwar heute große Töne spucken. Doch meistens sind die Menschen mit dem großen, drohenden und angeberischen Maul richtige Feiglinge. Das Recht ist sowieso auf deiner Seite; daher würde ich mich an deiner Stelle gut informieren - einfach nur um dem Mann gegenüber mit dem Selbstbewusstsein aufzutreten das angebracht ist. Du kannst es dir nicht leisten, dich von dem KV einschüchtern zu lassen, denn du wirst zwangsläufig die nächsten 18 Jahre auf die ein oder andere Art mit ihm zu tun habe. Auf jeden Fall finde ich es vollkommen falsch, einem Kind einen Elternteil vorzuenthalten und selbst wenn man überhaupt nichts von dem Mann hält. Das soll dein Kind selber entscheiden dürfen.

Mitglied inaktiv - 01.08.2008, 20:50