Geschrieben von Savanna2 am 07.05.2010, 12:01 Uhr |
Ich brauche eure Hilfe-mal wieder
Hallo,
ich mal wieder.
Bei mir wird das Geld echt knapp und nun wurde der Kinderzuschlag abgelehnt mit der Begründung Einkommen des Kindes (??)wäre zu hoch.
Laut berechnung im Inet die ja nicht exakt ist kamen 140 Euro raus, das kann doch nicht sein??
Dürfen sie die 300 Euro Mindestgeld vom Elterngeld berechnen?
Wenn die das wieder ablehnen muss ich tatsächlich H4 beantragen.
Weiß jemand ob das sein kann?
LG
Re: Ich brauche eure Hilfe-mal wieder
Antwort von Anjaunddavid am 07.05.2010, 12:17 Uhr
Bekommt dein Kind Unterhalt? Denn das sind meistens die fehlenden 140 Euro, die man an Kinderzuschlag bekommen würde.
Wie schauts aus mit Wohngeld beantragen?
Re: Ich brauche eure Hilfe-mal wieder
Antwort von Savanna2 am 07.05.2010, 12:56 Uhr
Ja Unterhalt bekommt sie, zählt nicht unser Gesamteinkommen?
Wir haben ca.800 Euro wenn man die 300 Euro nicht mitrechnet vom Elterngeld.
Ich wollte wissen warum nicht und als ich anrief konnte er mir nichts dazu sagen weil es nicht im PC drin ist.
Wohngeld hatte ich beantrag aber die SB war krank, soll diese Wo wiederkommen und ist mit ihren Anträgen im !!Dezember!!
LG
Re: Ich brauche eure Hilfe-mal wieder
Antwort von Anjaunddavid am 07.05.2010, 13:02 Uhr
Lass nicht locker beim Wohngeldamt. IMmer wieder hingehen, die haben auch Vertretungen!
Und wenn sie Unterhalt bekommt, dann kommt das schon hin..............ich habe auch mal angefragt, da wurde gefragt, ob meine Kinder den Satz von 140 Euro (durch Unterhalt, oder sonstiges, NICHT KIndergeld) haben, denn dann brauche ich nicht zu beantragen.
Beim Kinderzuschlag geht es einzig und allein um das "Einkommen" des Kindes.
Re: Ich brauche eure Hilfe-mal wieder
Antwort von Savanna2 am 07.05.2010, 13:13 Uhr
Das habe ich anders verstanden, Wohngeld steht mir laut Inet berechnung 120 zu
Re: Ich brauche eure Hilfe-mal wieder
Antwort von Savanna2 am 07.05.2010, 16:28 Uhr
Das kann mit dem Kindereinkommen so nicht stimmen denn jede AE bekommt jaa iwo her Unterhalt
Re: Ich brauche eure Hilfe-mal wieder
Antwort von Anjaunddavid am 07.05.2010, 16:35 Uhr
na ja, ich kenne aber auch keine AE; die Kinderzuschlag bekommt.............
Re: Ich brauche eure Hilfe-mal wieder
Antwort von Savanna2 am 07.05.2010, 16:44 Uhr
Da stand as AE mindesteikommen 600 Euro oder so, komisch
Re: Ich brauche eure Hilfe-mal wieder
Antwort von Anjaunddavid am 07.05.2010, 16:45 Uhr
Nee, das hat aber wirklich nichts mit DEINEM Einkommen zu tun, sondern mit dem des Kindes!
Das ist nicht Richtig!!
Antwort von Savanna2 am 07.05.2010, 16:58 Uhr
schau mal da, da steht Gesamteinkommen und nicht das des Kindes.
Dann dürfe es kein AE bekommen.
http://www.arbeitsagentur.de/nn_26548/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A091-steuerrechtliche-Leistungen/Allgemein/Kinderzuschlag.html
Vielleicht bekommst du es dann doch?!
Re: Das ist nicht Richtig!!
Antwort von Anjaunddavid am 07.05.2010, 17:10 Uhr
nein, ich hatte 2 mal angerufen. Wenn das KInd 140 hat, dann bekommt es nichts. So deren Aussage.
Re: Das ist nicht Richtig!!
Antwort von Savanna2 am 07.05.2010, 17:18 Uhr
Das stimmt im Leben nicht.
Vielleicht weiß es jemand anders hier.
Re: Das ist nicht Richtig!!
Antwort von safrarja am 07.05.2010, 17:54 Uhr
Hallo !
Klick mal bei dem Link den Du genannt hast die pdf Datei darunter an und dann unter Minderung durch Einkommen und Vermögen ,da steht die Erklärung
lg safrarja
Re: Das ist nicht Richtig!!
Antwort von Savanna2 am 07.05.2010, 19:08 Uhr
Du hast REcht, vera... ist es trotzdem, dann können die Ae direkt gestrichen werden
Nö
Antwort von +emfut+ am 07.05.2010, 19:42 Uhr
Bei weitem nicht jede AE bekommt von irgendwoher Unterhalt.
UHV läuft nach 6 Jahren aus, oder wenn das Kind 12 ist. Wenn der KV dann nicht zahlt oder nicht zahlen kann, gjbt es nichts mehr. Und dann kann der Kinderzuschlag schon hilfreich sein.
Ich bekomme derzeit noch für Temi UHV, für Fumi schon seit fast 2 Jahren nicht mehr, weil sie 12 wurde. Aber auch Temis UHV läuft in einem Jahr aus, weil dann die 6 Jahre um sind. Und da mein Ex im Ausland nicht greifbar ist und freiwillig nicht zahlt (und wohl auch nicht zahlen kann), kommt da nichts mehr. Woher auch?
Bei mir ist es derzeit ja egal, weil ich eh H4 bekomme. Aber wenn ich irgendwann mal wieder einen Job bekomme, wird der Kinderzuschlag wahrscheinlich den Unterschied ausmachen zwischen Verhungern oder ergänzendem H4.
Gruß,
Elisabeth.
Re: Nö
Antwort von Savanna2 am 07.05.2010, 19:46 Uhr
Ab 6 dann scon, aber vorher, nun muss ich doch H4 beantragen
jup, genau so siehts aus...
Antwort von Keksraupe am 07.05.2010, 20:21 Uhr
KEIN Ae, der Unterhalt für das Kind erhält, bekommt kinderzuschlag
witzlos!
Hier war doch jemand Ritterspiel begeister?
Verkehrsrecht
Wie blöd kann man eigentlich sein? ;-))
Ich könnte mir sooo...
Hallo zusammen ich bin neu hier.....
Ralph....
Aufenthaltsbestimmungsrecht
Mietvertrag vor Miertbeginn rückgängig machen? wegen Irrtum?
Mutter - Kind Kur - genhemigt !!!!!