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Ich möchte mich trennen

Thema: Ich möchte mich trennen

Hallo ihr lieben Ich möchte mich trennen, aber habe Angst das ich das finanziell nicht schaffe. Wisst ihr wo ich hin muss was ich beantragen kann usw. Meine Kinder sind 12 Jahre und 9 monate

von Angel_0611 am 11.12.2020, 08:38



Antwort auf Beitrag von Angel_0611

Bisschen dürftige Informationen für eine aussagekräftige Antwort, findest du nicht auch?

von spiky73 am 11.12.2020, 08:39



Antwort auf Beitrag von spiky73

Entschuldige es ist ein großer Schritt für mich... Bin momentan in Elternzeit. Mein Vertrag hat geendet mit der geburt der kleinen Maus. Also kann ich erstmal nicht arbeiten gehn weil die kleine ja noch nicht in den Kindergarten kann

von Angel_0611 am 11.12.2020, 08:42



Antwort auf Beitrag von Angel_0611

Das widerspricht sich doch! Du kannst nicht in elternzeit sein wenn dein Vertrag beendet ist. Wo und bei wem denkst du denn in elternzeit zu sein?

von lilly1211 am 11.12.2020, 08:48



Antwort auf Beitrag von lilly1211

Achso ich nenne das so bekomme ja elterngeld. Also bin ich Hausfrau

von Angel_0611 am 11.12.2020, 08:50



Antwort auf Beitrag von Angel_0611

Ich wollte ja eigentlich auch nur Tipps wo kann ich mich Hinwenden, ich habe echt keine Ahnung

von Angel_0611 am 11.12.2020, 08:52



Antwort auf Beitrag von Angel_0611

Hallo, immer wieder erschreckend was hier fuer Antworten kommen. Warum kann man nicht einfach still sein, wenn man nichts Positives beitragen kann. Aber kennen wir ja besonders von Spikey. Immer fuer einen negativen Kommentar zu haben. Du kannst zur Sozialberatung gehen bei zB. Caritas, Diakonie oder Awo, eine weitere gute Anlaufstelle ist auch ProFamilia oder andere Schwangerschaftsberatungen bei einem noch 9 monatigen Kind koennen die auch helfen. Oder eben rechtliche Beratung wegen Unterhalt bis das Kind 3 ist fuer dich.

von Dashuri am 11.12.2020, 09:35



Antwort auf Beitrag von Dashuri

Vielen lieben Dank für die Antwort

von Angel_0611 am 11.12.2020, 09:56



Antwort auf Beitrag von Dashuri

Dashuri, ich weiß ja nicht, welcher Spatz dir heute in den Kopf gekackt hat, aber mit Wattebäuschen und eititei kommt man im Leben selten weiter. Übrigens schreibt sich mein Nick spiky und nicht spikey, so genau solltest du dann schon sein, wenn du so gut über mich bescheid weißt. Liebe AP, gerade in so einer Situation (Trennung) ist es doch wesentlich, die Eckdaten anzugeben, damit ein unbeteiligter Dritter überhaupt etwas dazu sagen kann: ist man verheiratet oder nicht, ist der oder die Trennungswütige selbst in Brot und Lohn oder liegt er dem zu entsorgenden Partner auf der Tasche, sind die Kinder betreut, wie ist die Wohnsituation (aktuell oder künftig geplant) etc. Es macht ja zuallererst einen großen Unterschied, ob man verheiratet ist oder nicht. Und ob frau schlau genug war, reich zu heiraten... *hüstel* Nee, Spaß beiseite. Und dann die Frage, ob man selbst Einkommen erwirtschaftet oder nicht. Ob man, wenn überhaupt, in dem Fall überhaupt noch Anspruch auf ergänzendes H4 hat oder nicht. Weil man mit Einkommen, Kindergeld und Unterhalt da vielleicht schon raus fällt. Aber unter Umständen Anspruch auf Wohngeld hätte. Ob die Kinder im Krabbelalter sind oder den Eltern schon auf den Kopf spucken können. Ob man in einer Region lebt, wo bezahlbare Wohnraum, auch für Alleinerziehende, vorhanden ist. Terkey (war's glaub ich) hat dir eigentlich schon alle wichtigen Infos an die Hand gegeben... In Deutschland muss ganz sicher niemand am Hungertuch nagen, bloß weil er sich trennt. Und wenn der Leidensdruck innerhalb der Beziehung groß genug ist, dann trennt man sich auch, ohne wenn und aber. Spontan hätte ich vorhin gesagt, OK, in der Situation (Hausfrau, mit Kleinkind und ohne Job) würde ich noch so lange ausharren, bis ich meine eigenen Schäfchen halbwegs ins Trockene gebracht habe, sprich Kind2 betreut und ich selbst wieder in Lohn und Brot). Aber andererseits bin ich nicht der Typ, der in der Situation ein Pokerface machen und die Fassade aufrecht erhalten kann. Wenn ich mich für etwas entscheide, dann möchte ich auch so schnell wie möglich klare Verhältnisse. Kontakt zu diversen Beratungsstellen aufzunehmen ist sicherlich nicht grundverkehrt, manchmal bekommt man jedoch gegensätzliche Informationen, telefoniert sich einen Wolf und muss am Ende dann doch erkennen, dass das, was man in der Beratungsstelle gesagt bekommen hat, so doch nicht stimmt, aus welchem Grund auch immer. Meine Erfahrung ist halt, dass in Beratungsstellen oft halt Sozialarbeiter und -Pädagogen arbeiten, die eine Duftlampe und ne Grünlilie im Büro haben, dich verbal äußerst nett bekuscheln, aber im Endeffekt sich besser mal selbst beraten würden. Vor allem, wenn man als Hilfesuchender das Gefühl hat, demjenigen zum Thema mehr erzählen zu können als umgekehrt.

von spiky73 am 11.12.2020, 10:55



Antwort auf Beitrag von Dashuri

Wie kommst Du dazu, ausgerechnet Spiky anzugreifen, die bekannt dafür ist, äußerst tolerant und offen durchs Leben zu gehen? Und so manches Mal für Schmunzler sorgt genau deswegen. Aber Bösartigkeit liegt ihr absolut fern. Einen Schalk im Nacken - ja, den hat sie!

von Port am 11.12.2020, 16:21



Antwort auf Beitrag von Angel_0611

Hallo, das ist bestimmt ein schwerer Schritt für dich. Der finanzielle Aspekt ist sicherlich ein Faktor, sollte aber kein Grund sein, in einer unglücklichen Beziehung auszuharren. Bist du mit dem Vater der Kinder verheiratet? Besteht die Chance, zum Beispiel durch eine Paarberatung noch etwas zu retten? Wenn du dich trennst, ist grundsätzlich erstmal der Vater der Kinder (bzw. die Väter, falls die Kinder verschiedene Väter haben sollten) für dich und euch zuständig. Irgendwas einfach so zu beantragen geht also nicht, wenn seine finanziellen Möglichkeiten nicht vorher geklärt sind. Er ist den Kindern zu Unterhalt verpflichtet. Dir ggf. auch zu Trennungsunterhalt, sofern ihr verheiratet seid. Andernfalls ggf. noch zu Betreuungsunterhalt, sofern es seine Einkünfte erlauben. Dies ist natürlich immer abhängig davon, für welches Betreuungsmodell ihr euch entscheidet. Vielleicht möchtest du dich trennen und die Kinder leben in erster Linie beim Vater und du betreust sie an den Wochenenden. Dann wärst du in der Unterhaltspflicht. Oder ihr lebt das Wechselmodell und zahlt euch gegenseitig Unterhalt. Ist schon geklärt, wie das laufen soll? Habt ihr beide das Aufenthaltsbestimmungsrecht? In dem Fall müsste der Vater einem Umzug der Kinder zustimmen, falls du gerne mit den Kindern ausziehen möchtest. Das Alter deiner Kinder spielt dir bei der finanziellen Absicherung in die Hände. Das große Kind braucht sicherlich nicht mehr ganz so viel Betreuung, und für das kleine Kind hast du am dem 1. Geburtstag Anspruch auf einen Betreuungsplatz. Das ist schon mal gut. Habt ihr schon einen Platz gesichert? Falls nicht, wäre das nun ein entscheidender Punkt. Wenn die Betreuung steht, kannst du wieder einer Erwerbsarbeit nachgehen, um eure finanzielle Situation zu verbessern. Du kann also jetzt schon nach einer neuen Stelle Ausschau halten und möglich viele Bewerbungen auf den Weg bringen, um deine Chancen zu erhöhen, schnell etwas zu finden. Das wäre wichtig, da nach Ende des Elterngeldbezugs auch deine kostenlose Krankenversicherung ausläuft, sofern du nicht familienversichert bist (was du nach einer Scheidung nicht mehr wärst). Also unbedingt Betreuung sichern - nimm den Vater in die Pflicht! - und dann krankenversicherungspflichtigen Job finden bzw. mit einer selbständigen Tätigkeit so viel verdienen, dass es für die Krankenkasse reicht. Wenn du mit eigenem Verdienst, Unterhalt und Kindergeld immer noch finanzielle Sorgen haben solltest, könntest du z.B. Wohngeld beantragen. Wie planst du denn eure Wohnsituation? Soll jemand die momentane Wohnung behalten oder wird jemand ausziehen? Ist die Miete realistisch zu stemmen oder müsstest du dir eine günstige Möglichkeit suchen? Das sind alles wichtige Punkte. Beim Sortieren der Gedanken kann eine Beratung vor Ort gut helfen. Wenn ihr geklärt habt, in welchem Modell ihr leben wollt, könnt ihr den Unterhalt per Düsseldorfer Tabelle ausrechnen. Dabei hilft ggf. auch das Jugendamt. Falls ihr verheiratet seid, brauchst du für die Scheidung einen Rechtsbeistand. Der kann ebenfalls die Unterhaltsansprüche berechnen. Wenn du unter der Einkommensgrenze liegst, kannst du dir einen Beratungsschein besorgen und darüber einen juristischen Beistand bekommen. Alles Gute, terkey

von Terkey235 am 11.12.2020, 10:09



Antwort auf Beitrag von Terkey235

Ja bin mit ihm verheiratet aber zu retten gibt es da nichts mehr. Ich möchte gerne ausziehen. Ich bedanke mich für die ausführliche Antwort

von Angel_0611 am 11.12.2020, 10:19



Antwort auf Beitrag von Angel_0611

Ok, das ist eine wichtige Infos. Tut mir leid, dass es bei euch so zerrüttet ist. War bestimmt keine einfache Entscheidung. Wenn ihr verheiratet seid, brauchst du für den Auszug der Kinder sein Einverständnis, da ihr beide die gleichen Rechte habt. Meinst du, er lässt die Kinder gehen? Wie ist seine berufliche Situation? Ich würde dir raten, schon mal alle wichtigen Unterlagen zu kopieren, also z.B. Gehaltsnachweise. Die brauchst du für die Unterhaltsberechnung. Habt ihr Wohneigentum? Und wenn ja, gehört es euch beiden? In dem Fall müsste dein Noch-Mann dich ggf. auszahlen, falls er die Immobile behalten will. bzw. es müsste zum Verkauf kommen, wenn er dies nicht kann. Wenn ihr zur Miete wohnt und beide im Mietvertrag steht, solltest du zustehen, dass du aus dem Mietvertrag rauskommst. Dein Mann braucht dann einen neuen Vertrag, falls er weiter dort wohnen will. Generell müssen solche Dinge wie gemeinsame Verträge, Kredite etc. geklärt und ggf. aufgelöst oder abgeändert werden. Wenn die Kinder mit dir ausziehen dürfen, kannst du ihre Kinderzimmerausstattung mitnehmen. Das hilft dabei, nicht alles an Möbel neu anschaffen zu müssen. Der restliche Besitz wird geteilt. Es ist auf jeden Fall schon mal gut, sich frühzeitig Gedanken zu machen, woher man die fehlende Wohnungsausstattung bekommen kann, also beispielsweise Waschmaschine, Küchenausstattung und solche Dinge, die meist nicht doppelt vorhanden sind. Vieles kann man gebraucht kaufen oder aus dem Umfeld übernehmen. Wenn das frühzeitig geklärt ist, hat man eine Sorge weniger, wenn der Umzug ansteht. Hast du eigene Ersparnisse? Die könnten als Überbrückung helfen, falls du nicht sofort einen Job findest oder die Betreuung erst ein paar Monate später starten kann. Aber da wäre im Zweifel auch der Papa der Kinder ind er Pflicht. Lass nicht die gesamte Betreuung auf dich abwälzen. Es sind auch seine Kinder. Es hilft, möglichst frühzeitig eine passende Umgangsvereinbarung zu klären, sodass z.B. der Papa die Kinder auch mal unter der Woche nimmt, regelmäßig abholt von Schule/Betreuung etc. Natürlich kenne ich eure Situation und deine Beweggründe für die Trennung nicht, sodass es schwer einzuschätzen ist, wie die Sache bei euch laufen könnte. LG terkey

von Terkey235 am 11.12.2020, 10:34



Antwort auf Beitrag von Terkey235

Wir wohnen zur Miete, Ersparnisse leider keine hat er alles verzockt Ich denke ich muss einfach mal auf das Amt fahren und abklären was mir den zusteht

von Angel_0611 am 11.12.2020, 13:39



Antwort auf Beitrag von Angel_0611

Ok, das klingt nich gut. Hat er Schulden gemacht? Ich glaube, in deinem Fall wäre eine Beratungsstelle für Glücksspielabhängigkeit die richtige Anlaufstelle. Die können dir weiterhelfen, wenn er z.B. in deinem Namen Schulden gemacht hat. Ich arbeite mit einer von diesen Beratungsstellen in einem beruflichen Kontext zusammen und kann berichten, dass Angehörige oft erst im Nachhinein erfahren, dass die erkrankte Person in ihrem Namen beispielsweise Kredite aufgenommen hat. Das Amt kann dir sicherlich helfen. Aber auch die werden erwarten, dass du zumindest in Teilzeit wieder arbeitest, wenn das Kind ein Jahr alt wird und einen Betreuungsanspruch hat. Der Platz kostet dann manchmal zwar mehr, als der Familie einfach aufstockende Hilfen zu bewähren, aber nun gut...Ich hab's gerade wieder bei einer Freundin durch. Viel Glück, terkey

von Terkey235 am 11.12.2020, 14:07



Antwort auf Beitrag von Terkey235

Man kann nicht im Namen eines anderen Schulden machen, außer auf dem gemeinsamen Konto. Ansonsten ist für einen Kredit oder ähnliches immer eine Unterschrift nötig.

von Port am 11.12.2020, 16:12



Antwort auf Beitrag von Angel_0611

Wovon musst Du denn leben, wenn Du gehst? Elterngeld, Kindergeld, Unterhalt für die Kinder und für Dich (vom Mann) bekommst Du bzw. steht Dir zu. Unterhalt für Dich vom Mann, bis das Kind 3 Jahre alt ist. Zunächst Bestandsaufnahme machen. Dann notfalls zum Amt.

von Port am 11.12.2020, 16:04



Antwort auf Beitrag von Port

Ja genau, ich weis ja nicht wieviel das ist

von Angel_0611 am 11.12.2020, 16:05



Antwort auf Beitrag von Angel_0611

Das wirst Du aber wissen müssen, ansonsten kann Dir keiner berechnen, ob der Staat für Dich aufkommen muss oder nicht. Also ab zum Anwalt oder zur Beratungsstelle, am besten mit Gehaltsnachweisen Deines Mannes.

von Port am 11.12.2020, 16:07



Antwort auf Beitrag von Port

Du wirst ja wohl wissen, wie viel Elterngeld und Kindergeld Du bekommst und wie viel Dein Mann verdient. Dann kann man sich das zumindest grob selber ausrechnen, sowohl den Unterhalt für die Kinder als auch für Dich.

von Port am 11.12.2020, 16:10



Antwort auf Beitrag von Port

Wie kann ich mir das denn ausrechnen

von Angel_0611 am 14.12.2020, 14:35



Antwort auf Beitrag von Angel_0611

Es gibt diverse Rechner im Internet, da kann man die zahlen eingeben und bekommt das entsprechende Ergebnis. Google einfach mal nach Unterhaltsrechner.

von 22Kathrin22 am 14.12.2020, 21:38



Antwort auf Beitrag von Angel_0611

Schau mal da: https://www.unterhalt.net/ehegattenunterhalt/trennungsunterhalt.html Das gibt Dir zumindest schon einen Überblick, was Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt ist.

von Port am 14.12.2020, 22:12



Antwort auf Beitrag von Port

Dankeschön. Muss ich zum anwalt

von Angel_0611 am 15.12.2020, 08:03