Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von nociolla am 15.03.2013, 17:18 Uhr

Ihr wisst doch immer so viel :-)

Vielleicht könnt ihr mir helfen ohne das ich gleich noch mal meinen Rechtsanwalt bemühen muss.

Vor 2 Jahren hatten wir neue Unterhalts Berechnung beantragt + noch Ehegattenunterhalt wenn mein Ex nicht auf den Rentenausgleich verzichtet alles im Zuge der anstehenden Scheidung .

Das ganze zog sich ewig a' da neue Kinder unterwegs waren beim Ex und b' der Anwalt vom Ex bei Gericht eine Fristverlängerung nach der anderen beantragte da bestimmte Dinge die das Gericht vor ab schon an das Urteil geknüpft hatte nicht erfüllt werden könnten in der Zeit und und und .

Ende vom Lied ich bekomme 200 € mehr Unterhalt im Monat , bin endlich aus den Hauskredit raus und ich behalte meine Rente dafür kein Nachehelichen Unterhalt ( hätte ich eh nichts groß bekommen da ich arbeite, wir seit Jahren getrennt sind und er neue Kinder hat .)

So nun sagte mein Anwalt der Unterhalt muss Rückwirkend in der hohen Form bezahlt werden nicht ab Antrag aber ab da wo es keine Fristverlängerung mehr gab und hatte auch einen Namen wie man so ein Urteil in der Amtssprache nennt .
Ich habe jetzt 4 Monate gewartet ob mein Ex da mal was anspricht wegen wie er nachzahlen möchte ( wollte ihn nicht zur Weihnachtszeit damit nerven ) kam aber nicht .

Darauf nett und freundlich angesprochen sagte er warum nachzahlen ? wüsste er nichts von .
Jetzt wollte ich ihm mal schreiben wie mein Anwalt das genant hat damit er sich belesen / erkundigen kann .
Dann ist er oft schon sehr einsichtig .
Und ich musste eventuell nicht per Anwalt das Geld einfordern .

Ich weiß den Namen aber nicht mehr .
Weiß es hier wer ?

Schönen Rest Tag noch
Noci

 
3 Antworten:

Re: Ihr wisst doch immer so viel :-)

Antwort von CKEL0410 am 15.03.2013, 18:45 Uhr

erst ab forderung, vorher die zeit muss nicht nachgezahlt werden.

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Re: Ihr wisst doch immer so viel :-)

Antwort von Catmu am 15.03.2013, 20:58 Uhr

Da gibt's keinen Begriff.

Nachforderungen können erst ab Antragstellung bzw. Geltendmachung des Unterhalts beim unterhaltsverpflichteten gefordert werden.

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Wenn eine Einreichung bei Gericht keine Aufforderung ist was dann ?

Antwort von nociolla am 17.03.2013, 15:40 Uhr

Doch es gibt einen Namen dafür .
Und ich möchte das nicht einfach so nach haben sondern der Anwalt hat ja gesagt es ist ab Einreichung bei Gericht zu bezahlen .

Er schreibt ihn jetzt noch mal an .
Das wollte ich eigentlich vermeiden den Post vom Anwalt heißt immer Stress und Böse Worte .

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