Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von anyone am 08.07.2003, 21:26 Uhr

indirkrete frage im auftrag einer bekannten...

hi,ich lese und lese immer schön brav mit und bin mit meiner ae-situation ganz zufrieden.aber:eine bekannte würde gerne wissen,wie das ist,wenn der KV verstirbt(blöde bezeichnung),und keinen job hatte.
bekommen dann die kinder eine halbwaisenrente,und wenn ja,von wem?
einen arbeitgeber gibt es ja dann nicht.und ein früherer arbeitgeber wird da wohl kaum einspringen.
ob eine lebensversicherung existiert,kann ich nicht sagen-gehen wir mal vom schlimmsten fall aus...
kann mir da jemand weiterhelfen?
sie kommt sich absolut dämlich vor,beim sozi wegen soetwas zu fragen.
danke schon mal...
steffi

 
4 Antworten:

Re: indirkrete frage im auftrag einer bekannten...

Antwort von fusel am 08.07.2003, 22:06 Uhr

Hi,

so rasend viel kann ich dazu nicht sagen. Ich hatte nur mal einen Freund der Halbwaisenrente erhielt, der Vater war vor der Geburt verstorben.
Da war es aber so das die Berufsgenossenschaft zahlen mußte.
D.h. die Halbwaisenrente mußte auch erst eingeklagt werden um den direkten Bezug zwischen Beruf (Pilot) und Tod (Herzanfall bei einem Autounfall 2 Wochen nach einem Absturz) nachzuweisen. Ziemlich spezieller Fall, ich gebs zu.
Aber ohne irgendeinen Job...? Naja, ich weiß nicht, vielleicht gibts von staatlicher Seite was...*grübel*
Gute Frage, eigentlich.

Grüße

fusel

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naja,ein pilot isser nicht grade...

Antwort von anyone am 08.07.2003, 22:30 Uhr

aber trotzdem schon mal danke...
vielleicht kommt ja noch die ultimative antwort*g*
steffi

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Re: indirkrete frage im auftrag einer bekannten...

Antwort von RainerM am 09.07.2003, 9:24 Uhr

hi,
ich glaube nicht, dass ein Arbeitgeber damit irgendetwas zu tun haben sollte.

Das Kind ist erbberechtigt und ausserdem bekommt es, wenn es noch von avter abhängig war, eine Waisenrente, deren Höhe ich nicht kenne.

Man kann auch eine Lebensversicherung zu Gunsten des Kindes abschiessen (ich selber habe keine).

Gruss

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Spät aber doch...

Antwort von desireekk am 13.07.2003, 22:02 Uhr

Spät aber doch...

Nicvht der letzte AG zahlt die Halbwaisenrente, sondern der Rentenversicherungsträger, also die BfA, eine LVA oder z. B. die Bundesknappschaft. Je nachdem, wo der KV zuzletzt renteversichert war.

Es gibt jedoch gewisse Voraussetzungen für die Halbwaisenrente, müßte ich jedoch raussuchen.

Ichmeine gesamte Lebensarbeitszeit, letztes versicherungsverhältnis usw...

Viele Grüße

Désirée

Bei Fragen: im namen oben ist meine Mailadresse!

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