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Geschrieben von lucile am 10.01.2003, 11:30 Uhr

Insolvenz und U-Forderungen?

Hallo Ihr Alle.

Und erstmal noch ein gutes neues Jahr.
Mögen Träume und Wünsche in Erfüllung gehen :-)).

Habe eben ein Schreiben vom Anwalt erhalten in dem aufgefordert wird Forderungen geltend zu machen, die gegenüber meinem Exgemahl bestehen (Vermögen, Unterhalt, etc.). Dies, da er ein privates Insolvenzverfahren vorzubereiten scheint.

Vergangene Forderungen gibt es m.E. nicht, da das JA Vorschuss zahlt und Vermögensausgleich sowieso im Ausland
geltend gemacht werden müsste (aussereuropäisch). Aus der Ehe gibt es meinerseits keine Forderungen und er hatte sich ja noch alles gegriffen,´was rechtlich zu greifen war.

Aber wie sieht es mit den zukünftigen Unterhaltsforderungen meiner Kinder aus? Werden die dann in den nächsten 7 Jahren davon tangiert? Ich meine in Bezug auf a) überhaupt eine Anpassung erreichen zu können (war ja bei uns wegen dieses Pauschalurteils nicht so ganz einfach) und b) ist eine Betitelung bzw. einziehen des U-Anspruchs dann überhaupt möglich oder reihe ich mich dann hinter seinen Gläubigern XYZ ein?

Mir steht der Kopf im Moment gar nicht für solchen Klamauk. Mein Vater starb nun doch zwischen den Jahren und ich habe weder das überwunden noch überhaupt den ganzen Papierkram erledigt. Ganz zu schweigen von meiner Mutter, die zur Zeit noch ziemlich hilflos ist. Und und und, was da noch so alles hintenan hängt :-(((.

Weiss jemand was diesbezüglich? Meinen Anwalt kann ich erst Montg wieder erreichen und will das jetzt wieder aus dem Kopf bekommen können.

Lieben Gruss
Heike

 
7 Antworten:

Insolvenz und U-Forderungen

Antwort von OpaHanschi am 10.01.2003, 19:03 Uhr

Hallo,

Das Insolvenzverfahren dient dazu, in einen überschaubaren Zeitraum mit den zur Verfügenstehenden Mitteln Schuldenfrei zuwerden.

Als erstes muss eine s.g. Schuldenaufstellung geschrieben werden. In dieser kommen ALLE Forderungen zu einem bestimmten Stichtag. Auch Unterhaltsschulden Dir gegenüber oder dem JA.

Als nächstes werden alle Gläubiger angeschriben und über die EINLEITUNG des Insolvenzverfahrens informiert. Dem Schreiben wird u.a. auch eine Einkommensliste und die mtl. Belastungen begefügt.

Du müsstest dann überprüfen, ob der Unterhalt richtig angegeben wurde oder dieses dann richtigstellen!

Ánhand der Pfändungsfreigrenze wird eine mtl. Rate berechnet die alle Gläubiger erhalten - sollte diese Rate nicht ausreichen, die Schulden zu decken, besteht die Möglichkeit, die Restschulden nach 5 bzw. 7 Jahren erlassen zu bekommen. Stimmen ALLE Gläubiger diesem Plan zu wird dieser einem Gericht vorgelegt und beschlossen. Bei Nichteinhaltung der Ratenzahlungen erlischt der IAntrag.

Für Dich hat das folgende Vorteile, wenn Dein Ex das so macht:

1. Er hat die Verpflichtung, keine neue Schulden zu machen - d.h. auch keine Unterhaltsschulden, sprich er muss regelmässig und zu 100% zahlen!

2. Unterhalt geht vor Schuldenrückführung! Entstehen Differnenzen, z.B. das nicht genug für Ratenzahlung übrig bleibt vom Einkommen oder durch Ratenzahlung sinkt das Einkommen unter Mindestbehalt istdas nichts, was Dich oder die Kinder betrifft! Entweder muss Dein Ex dann mit weniger Geld auskommen oder mehr arbeiten gehen!

Alle Fragen beantwortet?

Grüsse
OpaHanschi

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Re: Insolvenz und U-Forderungen

Antwort von lucile am 10.01.2003, 20:22 Uhr

Hi Hanschi
Das hört sich ja dann in der Tat gut an.
Eine Frage habe ich aber noch.
Gilt das auch für zukünftig neu festgelegte Unterhaltszahlungen an die Kinder?

Lieben Dank für die Mühe, die Du dir gemacht hast
Heike

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Re: Insolvenz und U-Forderungen

Antwort von OpaHanschi am 10.01.2003, 20:59 Uhr

Unterhaltszahlungen werden nach Höhe des Einkommens berechnet und nicht nach Höhe der abzuführenden Schulden :-)

Also brauchstDu Dir darüber keine Gedanken zu machen.

Übrings in den Zusammenhang 2 Verfahrens-/Entscheidungen aus dem letzten Jahr, die dieses Jahr verstärkt umgesetzt werden sollen (Interessant für Deinen Ex):

1. Arbeitlos und Bewerbungen:
Als angemessenen Bewerbungsaufwand wird die normale Arbeitszeit des ausgeübten Berufes genommen (in der Regel 36,5 - 40 Std./Woche)
20 Bewerbungen/Woche sollten damit also kein Problem sein - sagen die Richter!
Wer weniger bietet wird dann der Unterhalt nach fiktiven Einkommen berechnet!

2. Sobald der Unterhalt (nach realen oder fiktiven Einkommen) berechnet ist, MUSS er gezahlt werden! Wer das Geld nicht hat, muss 'arbeiten' gehen oder auch Nebenjob annehmen. Es wird dem Unterhaltspflichtigen 'Arbeitsbereitschaft ohne Einschränkungen' unterstellt, d.h er ist Umzugswillig, nimmt Nacht-, Schmutz- und auch Hilfsarbeit an, egal welche Ausbildung er hat (also auch Ärzte können Strassen fegen *gg*)

Diese beiden Beispiele zeigen, das versucht wird, mit allen Mittel, Schlupflöcher für Unterhaltsdrücker dicht zu machen - teilweise gehen diese Urteile schon an die Grundrechte des einzelnen!

Dein Ex tut gut daran, die Insolvenz ernst zu nehmen und nicht als Mittel zu Nutzen, sich um den Unterhalt zu drücken - seine Schwirigkeiten könnten über kurz oder lang deutlich steigen!

Was für Dich noch Interessant sein könnte:
Sind bei der Insolvenz gemeinsame Schulden aufgeführt, werden sich die Gläubiger bei ihm nur zu einem Teil auf die Rückforderung/Insolvenz einlassen - den Rest der Schulden werden ihm dann zwar erlassen aber die Gläubiger fordern dann von Dir! Habt ihr solche Verbindlichkeiten, dann solltet ihr die Insolvenz gemeinsam beantragen !!

Grüsse
Hanschi

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Re: Insolvenz und U-Forderungen

Antwort von lucile am 11.01.2003, 10:25 Uhr

Hanschi
You made my day :-))
Es ist beruhigend, dass er sich selbst die Schraube anlegt. Und ich werde sie (die Schraube *smile) zu nichts anderem nutzen als den Kindern ENDLICH ihr Recht zukommen zu lassen. Zumal ich davon ausgehe, dass seine Arbeitsmoral der gleicht, die ich bei Urteilserhalt schon kannte. So in Bezug auf die vielfältigen Schlupflöcher gesehen, wenn Du verstehst was ich meine. Die 2/3 des gesetzl. Mindestunterhalts, den sie heute erhalten, kommt ja heute schon samt und sonders ihnen zu.
Es ist Zeit auch an ihre Zukunft zu denken. Da kommen ein paar Eurochens gerade Recht *smile*.

Es gibt im übrigen keine gemeinsamen Schulden. Unsere Eheschulden habe ich bereits getilgt. Schlicht, um unsere Zukunft nicht verbauen zu lassen.
Diese Insolvenz brachte er selbst in berauschend kurzer Zeit zustande *kopfschüttel*.

Irgendwie beruhigend, dass diese Nachricht nur kurz ein Alptraum vergangener Zeit war :-)).

Grüsse für Dich
Heike, seeeeehr erleichtert

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Hast Du eigentlich auch die Aktenzeichen zu den Urteilen? - o.T.

Antwort von lucile am 11.01.2003, 10:27 Uhr

..

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Re: Hast Du eigentlich auch die Aktenzeichen zu den Urteilen? - o.T.

Antwort von OpaHanschi am 11.01.2003, 20:46 Uhr

Hallo,

nein, sowas sammele ich nicht (das macht Rainer lieber) ... obwohl ... das eine Urteil könnte ich Dir nicht nur das Aktenzeichen zu geben sondern auch meine gesamten Prozesunterlagen *lol*

Grüsse
Hanschi

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Re: Hast Du eigentlich auch die Aktenzeichen zu den Urteilen? - o.T.

Antwort von lucile am 12.01.2003, 9:52 Uhr

*lach*
Ich stelle mir gerade das Gesicht meiner RA vor, wenn ich ihr die Urteile mit AZ "Opa Hanschi" avisiere.
*ggg*

Einen sonnigen Gruss
aus dem Südwesten
Heike

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