Alleinerziehend, na und?

Forum Alleinerziehend, na und?

JA, wenn Unterhalt über UVG liegt ?

Thema: JA, wenn Unterhalt über UVG liegt ?

Hallo, der KV meines Sohnes hat es bis jetzt nicht geschafft den Unterhalt ab Januar anzuheben. Mich ärgert das. Kann ich zum JA gehen auch wenn er keine UVG bekommt, sondern wesentlich mehr ? Ja, klingt komisch, arrogant was auch immer, aber trotzdem hätte ich das Geld für meine Sohn schon. Ich danke für eine Antwort. LG D.

Mitglied inaktiv - 25.04.2010, 11:15



Antwort auf diesen Beitrag

was ist uvg?

Mitglied inaktiv - 25.04.2010, 11:19



Antwort auf diesen Beitrag

Unterhaltsvorschussgesetz???

Mitglied inaktiv - 25.04.2010, 11:20



Antwort auf diesen Beitrag

Du kannst alle Unterhaltsdinge über das Ja regeln lassen. Dabei ist es irrelevant ob Du UVG beziehst oder nicht. Also hin gehen, Beistandschaft einrichten lassen und die Unterhaltshöhe von denen regeln lassen. Alternativ kannst Du Dir auch einen Anwalt (ggf. gegen Berechtigungsschein) nehmen. Gruß Corinna

Mitglied inaktiv - 25.04.2010, 11:25



Antwort auf diesen Beitrag

Wenn ich das richtig verstehe zahlt der KV normalerweise und Du bekommst keinen Vorschuss vom Amt!? Dann kannst Du ne Beistandschaft einrichten, die kontrollieren (bei uns alle 3 Jahren) das Einkommen der Väter. gruss Chrissie

Mitglied inaktiv - 25.04.2010, 14:59



Antwort auf diesen Beitrag

Hallo, danke, das wollte ich wissen, mir war nicht klar, ob die zuständig sind, wenn das Vater eigentlich zahlt, aber halt nicht den richtigen Betrag. UVG = Unterhaltsvorschuss oder ?? LG D.

Mitglied inaktiv - 25.04.2010, 15:12



Antwort auf diesen Beitrag

UV=Unterhaltsvorschuss UVG = Unterhaltsvorschussgesetz

Mitglied inaktiv - 25.04.2010, 16:10



Antwort auf diesen Beitrag

da bin ich aber froh, ich hab das ja oben auch gepostet und dachte schon ich lieg falsch...das erste posting hatte mich etwas in die Irre geführt und ich war auch schon verunsichert

Mitglied inaktiv - 25.04.2010, 23:59