Alleinerziehend, na und?

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Bitte um Rat von alleinerziehenden Müttern, die Hartz 4 beziehen

Thema: Bitte um Rat von alleinerziehenden Müttern, die Hartz 4 beziehen

Hallo Zusammen, Es geht um meine Schwester, die alleinerziehende Mutter eines 3 Monate alten Babys ist. Sie sagte, dass ihr das Kindergeld und der Unterhaltsvorschuss, von ihrem Hartz4- Satz abgezogen wird und sie lediglich 132 Euro für ihren Sohn bekommt. Sprich, sie hat genauso viel wie vorher und nur 132 Euro für ihren Sohn. Dazu werden ihr noch 2 Darlehen von der Arge abgehalten, sodass sie unter das Existenzminimum kommt. Ich bin der Meinung, dass da etwas schief läuft. Ich war der Annahme, dass sie ihren Hartz4- Satz bekommt plus Unterhalt und Kindergeld für das Kind. Ist das so richtig wie das bei ihr läuft oder meint ihr auch, dass da etwas falsch läuft? Zumindest steht dem Kind doch das reguläre Kindergeld zu und nicht "nur" 132 Euro, oder liege ich da falsch? Ich habe leider keine Ahnung davon und hoffe hier ein paar Antworten zu bekommen.

von Jessilou am 02.11.2015, 14:14



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Ist normal

von viersindwir am 02.11.2015, 14:23



Antwort auf Beitrag von Jessilou

Alle Einnahmen werden angerechnet, Kindergeld, Unterhalt...

von Fru am 02.11.2015, 14:48



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Darlehen?

von 32+4 am 02.11.2015, 14:52



Antwort auf Beitrag von Jessilou

Der Regelsatz für ihr Kind ist 234€ sie bekommt 188€ Kindergeld... es bekommt also dann noch 46€ PLUS Kosten für Unterkunft. Wenn das Kind Unterhalt bekommt wird das auch angerechnet.

von mf4 am 02.11.2015, 15:19



Antwort auf Beitrag von Jessilou

Sie müsste den Regelsatz für sich und den Regelsatz für das KInd bekommen. Zusätzlich gab es früher aber noch einen AE Zuschlag. Ist der abgeschafft? Kindergeld, Unterhalt werden angerechnet. Wenn das KInd 3 Monate alt ist, bekommt sie doch Erziehungsgeld. Und früher waren beim Erziehungsgeld 300 Euro anrechnungsfrei, sofern sie vorher gearbeitet hat.

von jamelek am 02.11.2015, 15:46



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Was hat sie denn vor dem Kind gearbeitet und was verdient der Vater des Kindes ?

von Sternenschnuppe am 02.11.2015, 15:47



Antwort auf Beitrag von Jessilou

Sie bekommt auf jeden Fall Alleinerziehendenzuschlag um die 140€. Kindergeld und Unterhalt wird voll angerechnet. Darlehen darf die Arge ich glaube höchstens 10% von ihrem Regelsatz einbehalten. Und Elterngeld ist 300€ anrechnungsfrei, wenn sie vorher gearbeitet hat, ansonsten wird das auch voll angerechnet.

von Ilwi am 02.11.2015, 16:10



Antwort auf Beitrag von Jessilou

Danke für die Antworten! Also wird das wohl doch seine Richtigkeit haben. Elterngeld bekommt sie keins, da sie schon ca. 4 Jahre nicht mehr gearbeitet hat. Sie kommt nur vorn und hinten mit dem Geld nicht klar. Das liegt dann wohl eher an ihr!?!? Sie bekommt Unterhaltsvorschuss ( Die Geschichte mit dem Kindsvater ist etwas kompliziert.....) Ich danke euch!

von Jessilou am 02.11.2015, 16:24



Antwort auf Beitrag von Jessilou

Elterngeld ist eine vorrangige leistung, die sie eigentlich beantragen muss. Und was ist mit den darlehen?

von 32+4 am 02.11.2015, 16:29



Antwort auf Beitrag von 32+4

Pass auf dass Du Dir da keinen Bären aufbinden lässt und ausgenutzt wirst. Klingt alles sehr merkwürdig. Vielleicht wird ihr das Elterngeld auch abgezogen weil es eben an ihr ist es zu beantragen. Hat sie ha offenbar nicht, könnte die ARGE aber dennoch als Einkommen anrechnen. Dann reicht es natürlich vorne und hinten nicht wenn 300€ fehlen. Reine Neugier : War das Kind von ihr geplant ?

von Sternenschnuppe am 02.11.2015, 17:02



Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Wenn sie vier Jahre vorher nicht gearbeitet hat werden die 300 Euro Elterngeld voll angerechnet.

von sterntaler82 am 02.11.2015, 17:05



Antwort auf Beitrag von sterntaler82

Ja. Das haben sie zum Glück ja geändert, was ich sehr begrüße. Es kann aber wie beim Unterhaltsvorschuss laufen. Der wird auch angerechnet, egal ob man es beantragt oder nicht. Man könnte ja. Also kann es sein, dass die Arge das nicht beantragte Elterngeld auch schon in Abzug bringt. So ganz informiert scheint die Dame ja nicht zu sein, wer weiss also ob sie H4 Bescheide korrekt lesen kann. Dann reissen 300€ weniger natürlich ein großes Loch

von Sternenschnuppe am 02.11.2015, 17:27



Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Das stimmt, die Frau sollte mit dem bescheid zur Caritas und mal fragen ob die ihn sich mal anschauen. Ich finde es auch richtig das dass angerechnet wird. Habe bei meinem dritten Kind auch vorher gearbeitet ( vorher gab es noch kein Elterngeld in der Form) allerdings nur Teilzeit 300 Euro hatte ich mehr ( die sind dann frei) der Rest wurde angerechnet. Fand ich so fair.

von sterntaler82 am 02.11.2015, 17:33



Antwort auf Beitrag von sterntaler82

Ist es auch. Jemand der arbeitet hat danach nur noch 65% seines Einkommens und Kindergeld. Mit welchem Recht soll jemand der nicht arbeitet danach 300€ mehr als vorher haben und Kindergeld? Caritas ist eine gute Idee.

von Sternenschnuppe am 02.11.2015, 17:36



Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Ich fand die Regelung auch fair. Hab mir das Geld damals auf zwei Jahre auszahlen lassen da es hier zu dem Zeitpunkt keine Betreuung für die unter dreijährigen gab. So hatte ich aber 150 Euro mehr im Monat. Im dritten Jahr hatte ich dann einen angemeldeten 400 Euro Job, waren auch knapp 150 Euro im Monat mehr und die Betreuung konnte ich durch Familie leisten. Wie die Frau so schlecht mit ihrem Geld klar kommt kann ich nicht verstehen. Aber ich hatte auch kein eigenes Auto, habe nie geraucht oder Alkohol getrunken. Klar ist es nicht viel was man hat aber ich bin immer klar gekommen.

von sterntaler82 am 02.11.2015, 18:15