Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Mami@wob am 03.11.2008, 11:24 Uhr

KENNT SICH DA JEMAND AUS =( ???

KENNT SICH DA JEMAND AUS =( ???
Hey,

kennt sich vielleicht jemand mit umgangsrecht und sowas aus?
Es ist so, mein freund hat sich von mir getrennt als ich erfahren habe das ich schwanger bin. Wir haben zwar noch kontakt, aber ich weiß nicht wie lange ich das noch kann, er hat mir einfach zu sehr weh getan mit der ganzen zeit.
Nun weiß ich nicht ob ich einfach sagen könnte das ich kein kontakt mehr haben möchte und er somit auch meine kleine nicht sehen darf. Ich habe das alleinige sorgerecht aber weiß jetzt nicht ob er da ein anrecht auf umgangsrecht hat, weil ich habe gehört das es sowas nur gibt wenn man verheiratet war und das kind auch noch in der ehe endstanden ist, also der vater sein kind schon mit großgezogen hat.
Wisst ihr wie das ist? Ich kann nicht mehr, der kontakt zu ihm macht mich krank.

LG

 
11 Antworten:

Ähmm...

Antwort von JuniTwins05 am 03.11.2008, 11:29 Uhr

...mal ganz abgesehen davon, dass es dir sicher nicht so leicht gemacht wird, wenn er sich dahinter klemmt... egal ob verheiratet oder nicht (umgangsrecht hat nichts mit sorgerecht zu tun)... hast du dir schon mal überlegt, adass deine kleine auch RECHTE und BEDÜRFNISSE hat?

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...bitte nicht schreien...;)

Antwort von anahid am 03.11.2008, 11:31 Uhr

hallo,

dein kind hat ein recht auf umgang mit seinem vater. der vater hat ein recht auf umgang mit seiner tochter. egal ob ihr verheiratet ward, ihr nur einen ons hattet, du das alleinige sorgerecht hast. usw.

umgang darfst du nicht verwehren. vielleicht wirfst du hier mal die suchfunktion an oder googlest mal ein bißchen die rechtliche sachlage.

greetz
anahid

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Re: KENNT SICH DA JEMAND AUS =( ???

Antwort von Mami@wob am 03.11.2008, 11:33 Uhr

Hmm naja gut dann muss ich da wohl durch =(
Aber danke...

LG

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auch wenn ich nicht betroffen bin....

Antwort von claudi700 am 03.11.2008, 11:37 Uhr

so solltest du dir schon mal vor augen halten, daß es um das KIND geht, nicht um dich!

wenn du mit dem vater nicht umgehen kannst, ist das dein problem. dein kind sollte schon umgang haben, es kann ja nichts für die situation.

claudi

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Re: auch wenn ich nicht betroffen bin....

Antwort von lilliblue am 03.11.2008, 11:38 Uhr

Für mich hört es sich an, als wenn du ihn damit "bestrafen" willst.
Nur bestrafst du nicht ihn damit, sondern dein Kind...

Susi

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wie bitte ??

Antwort von Judith31 am 03.11.2008, 12:17 Uhr

Wer hat Dir denn den Schwachsinn erzählt, daß ein Vater nur ein Anrecht darauf hat sein Kind zu sehen, wenn es in der Ehe entstanden ist??? Tut mir jetzt echt leid aber so einen Schmarrn hab ich ja schon ewigst nicht mehr gehört. Also komm, das sagt einem doch der klare Menschenverstand...daß Vater Vater ist und bleibt EGAL wie und wo und warum und weshalb das Kind entstanden ist...willst uns wohl nur verschaukeln hier.....

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Eigentlich solltest Du froh

Antwort von Aprilscherz2000 am 03.11.2008, 12:20 Uhr

sein das er sich kümmert.Auch wenn er das Kind nicht wollte.Du schreibst allerdings auch nicht wie alt das Kind bzw.wie lange alles her ist.
Kindererziehung ist stressig und alleine fast nicht machbar.Irgentwann bist Du ausgelaugt und froh das er mal eine Nachmittag oder sogar das ganze Wochenende auf sein Kind aufpasst.Verbau Dir das nicht.Das er Dir weh getan hat.OK.Da mußten viele hier auch durch!!!!Irgentwann kommt für Dich ein neuer Mann und dann sieht alles ganz anders aus.

gruss Chrissie

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schön ruhig bleiben :o)

Antwort von Suka73 am 03.11.2008, 12:22 Uhr

also, jetzt mal langsam. man sollte immer davon ausgehen, dass es für die person am "anderen ende" absolutes neuland ist, was wir hier zum teil schon seit jahren betreiben.

richtig liegst du, was das aufenthaltsbestimmungsrecht angeht, dass dein ex da nichts zu melden hat, da du das alleinige sorgerecht hast. außerdem ebenfalls was z.b. solche sachen wie schulsuche, kigaeintritt usw. angeht. wenn du einen reisepass beantragst für dein kind (nur mal ein beispiel), mußt du vom jugendamt ne bescheinigung vorlegen, dass du das alleinige sorgerecht hast. solche bescheinigungen am besten auch immer bei auslandsreisen mitnehmen... dies nur so nebenbei.

egal, ob der kindsvater unterhalt zahlt oder nicht, sich hat fünf jahre nicht sehen lassen oder nicht, wenn klar ist, er IST der vater (sei es durch vaterschaftstest oder durch anerkenntnis seinerseits) hat der mann auch ein anrecht, sein kind zu sehen. da kannst du dich auch kopfstellen, wenn als grund lediglich aufgeführt werden kann, dass er dir ja sooo wehgetan hat und du damit nicht klarkommst. das ist, wie andere hier schon gesagt haben, dann dein problem aber nicht seins. das hat mit dem kind nichts zu tun und sollte mit dem kind auch nichts zut un haben.

hat der vater die vaterschaft anerkannt? zahlt er unterhalt?

lg sue

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Re: @Judith31

Antwort von mama1980 am 03.11.2008, 14:40 Uhr

Also ich finde man sollte erstmal ganz ruhig bleiben.
Es ist erstmal eine frechheit zu sagen,das sie einen hier verschaukeln will.
Wenn Du dich in solchen Sachen auskennst und sowas vielleicht schonmal mitgemacht hast,dann ist es ok.Viele von uns mußten da schonmal durch und ich glaube nicht,dass wir alles am Anfang wußten,also immer schön den Ball flach halten.
Wenn es alles so klar wäre,dann bräuchte sie ja hier wohl nicht um Rat fragen und wenn man sieht oder merkt,dass jemand von sowas keine Ahnung hat,dann sollte man helfen anstatt blöde kommentare abzugeben,denn ich dachte dazu sind diese Foren da.
Monika

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Re: KENNT SICH DA JEMAND AUS =( ???

Antwort von Mami@wob am 04.11.2008, 11:06 Uhr

Hey Sue,

danke, du hast recht, ich kenn mich da doch kein bischen aus =(
Also er hat sie vaterschaft anerkannt und kann aber noch kein unterhalt zahlen da er lieber erst in einem jahr für 4 oder mehr jahre studieren will.

LG

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Re: KENNT SICH DA JEMAND AUS =( ???

Antwort von Mami@wob am 04.11.2008, 11:11 Uhr

Danke auch an dich @Judith31 =)

Woher sollte ich sowas auch wissen, ich bin zum ersten mal in dieser lage und weiß halt nicht was ich machen kann und soll. Er sagt vielleicht jetzt das er sich drum kümmern will, doch nächtes jahr will er für ein paar jahre weit weg zum studieren. Wie will er sich da kümmern? Er ist noch so unreif =(

LG

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