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KFZ-Versicherung bei ALG 2.....

Thema: KFZ-Versicherung bei ALG 2.....

Hallo ihr, ich habe gelesen, das ich die KFZ-Versicherung vom Arbeitsamt bezahlt bekomme...Stimmt das? Und muß ich das extra beantragen? Danke schon mal Britta

Mitglied inaktiv - 08.12.2009, 13:27



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Hallo, ich weiß nicht, ob das eigentlich so wäre, aber mir hat zu meinen Hartz IV Zeiten niemand die KFZ Versicherung bezahlt........ Wirklich vorstellen kann ich mir auch nicht, dass das so sein soll. Warum auch???? LG Kerstin

Mitglied inaktiv - 08.12.2009, 13:32



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Hallo, ich muss auch immer die KFZ-Versicherung beim ALGII mit angeben, aber bezahlt bekomme ich sie nicht. LG Nicole

Mitglied inaktiv - 08.12.2009, 13:34



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Alg II Beiträge für angemessene private Versicherungen werden pauschal mit 30 € vom Einkommen jedes volljährigen Mitglieds einer Bedarfsgemeinschaft abgegolten. Minderjährige Hilfebedürftige, die in einer Bedarfsgemeinschaft mit Volljährigen leben, können dagegen ihre angemessenen Versicherungen in tatsächlicher Höhe absetzen. (§ 3 Nr. 1 Alg II-V; BA 11.24) Das könnten Tierkrankenversicherung, Jamba-Handy-Versicherungen oder auch eine Mofaversicherung sein. Minderjährige Kinder haben immer Kindergeld als Einkommen. Wenn Minderjährige sich durch eigenes Einkommen unterhalten können, leben sie nicht in einer Bedarfsgemeinschaft mit ihren Eltern. Folglich können sie die Versicherungspauschale abziehen. (LSG Niedersachsen-Bremen 23.03.2006 - L8 AS 290/05) Pauschal abgegolten bedeutet: auch wenn Sie keine Versicherungen abgeschlossen haben, können Sie trotzdem 30 € behalten, um eventuell Versicherungen abzuschließen. Sie können das Geld natürlich auch für andere Zwecke ausgeben. Es ist rechtswidrig, wenn die Versicherungspauschale nur vom Erwerbseinkommen abgezogen wird. Sie muss von jedem Einkommen abgezogen werden, also auch von Kindergeld, Unterhalt, Alg I usw.. Mehr als die Pauschale wird nicht anerkannt. Unter die Pauschale fallen auch Beiträge zu einer Sterbegeldversicherung. Unfallversicherungen dagegen fallen nicht unter die 30 €-Pauschale und sind darüber hinaus vom Einkommen absetzbar. (BA 11.25) Für die Kfz-Haftpflicht (1.2) gilt das gleiche. Auch Kindergeld ist um die Versicherungspauschale zu bereinigen.

Mitglied inaktiv - 08.12.2009, 13:39



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Von den 30€ der dir pauschal zur Verfügung steht kann man sicher nicht Hausrat-, Unfall- andere Versicherungen und noch KFZ-Haftpflicht bezahlen... man trägt quasi alles über 30€ selbst und wenn man für 10€ zum Beispiel Versicherungen hat bekommt man quasi 20€ geschenkt.

Mitglied inaktiv - 08.12.2009, 13:41



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Hallo Kerstin, da bist Du leider auf dem Holzweg, denn so pauschal läßt sich das nicht sagen, daß die 30,- € von JEDEM Einkommen abzusetzen sind. Solange das Kindergeld bei Kindern angesetzt wird, ebenso bei Unterhalt oder UHV, wird GAR NICHTS abgesetzt. Anders bei Erwachsenen: Von Getrenntlebendenunterhalt z.B., oder wenn das Kindergeld bei volljährigen Personen angerechnet wird, ist es etwas anderes, da wird die Pauschale abgesetzt. Also Vorsicht mit Pauschalierungen und Behauptungen, was rechtswidrig ist... Zum Ursprungsposting: Die KFZ-Versicherung wird niemals von der Arge gezahlt. Allerdings kann die KFZ-Haftpflicht (keine Kasko) vom sozialversicherungspflichtigen Arbeitseinkommen abgesetzt werden, wenn mit dem Auto zur Arbeit gefahren wird. Ein 400,- €-Job reicht dafür z.B. nicht aus. Viele Grüße Ralph

Mitglied inaktiv - 08.12.2009, 21:51