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Geschrieben von Pimboli am 12.05.2018, 21:38 Uhr

KV ist gegen Konfi

Vor einiger Zeit habe ich diese Frage schon mal gestellt in diesem Forum .
Mein Sohn ( 12J. ) macht seit Nov.17 Konfi , weil er das möchte .
Der KV ist dagegen , Kind ist zu jung , Kind braucht Zeit für die Hausaufgaben und KV hat eine negative Einstellung zur Kirche .Wir haben gem. Sorgerecht .
Unser Sohn hat nur 1 + 2 im Zeugnis , Konfi 14 tägig 90 Minuten . Bevor mein Kind zum Konfi ging , hat der KV nur gesagt , Kind ist zu jung . Ich habe das ignoriert und das Kind angemeldet . Zur Zeit machen der KV und ich Gespräche bei der Erziehungsberatung und ich werde ihn unterstützen , damit er Konfi weitermachen kann .Sollte es dazu kommen , das das Familiengericht hierzu eine Entscheidung trifft , müßte ich einen Anwalt nehmen ? Hat jemand Erfahrung damit , wie lange es dauert , bis das Familiengericht eine Entscheidung trifft ?
Wir wohnen in Hamburg .

 
23 Antworten:

Re: KV ist gegen Konfi

Antwort von leonessa am 12.05.2018, 22:37 Uhr

Ich denke, dass die Konfirmation dazu da ist, dass das "Kind" dann selbst entscheidet, ob es (weiterhin) der christlichen Kirche angehören will (bei der Taufe war es eben noch der Wille der Eltern). So war es zumindest zu meiner Zeit... Insofern sollten da weder Vater noch Mutter sich einmischen können.

Wie es "rechtlich" aussieht, weiß ich aber nicht. Wenn dein Sohn konfirmiert werden WILL, bestärke ihn - dann hat der KV eher schlechte Karten vor Gericht...


LG, Leonessa

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Re: KV ist gegen Konfi

Antwort von Limayaya am 13.05.2018, 6:34 Uhr

Rechtlich sind vom Alter folgende Abstufungen:

-Eltern entscheiden GEMEINSAM über die Religion, in der ein Kind groß wird. Eine Änderung dieser Entscheidung ist bei einem Kind auch nur gemeinsam möglich.

-ab 10 Jahren muss das Kind gehört werden

-ab 12 Jahren darf eine Änderung nicht ohne Zustimmung des Kindes erfolgen

-ab 14 Jahren ist ein Kind/Jugendlicher religionsmündig und entscheidet alleine

Daraus lese ich: ihr habt euch "damals" gemeinsam für eine Erziehung in der ev. Religion entschieden. Die Konfi ist jetzt nur die konsequente Fortsetzung dieser Entscheidung, und der Ex kann nun nicht gegen diese Fortsetzung sein, zumal ja euer Sohn mit 12 Jahren eben nicht gegen seinen Willen zum "Abbruch" gezwungen werden darf.

Wir haben ähnliches im Bekanntenkreis durch, hier ging es um kath. Religion und um die Firmung (und auch noch Ba-Wü). Die Grundkonstellation war aber ähnlich: Kind wollte mit ca. 12,5 Jahren mit dem Firmunterricht beginnen. Firmung selbst war kurz vor dem 14. Geburtstag. Ansonsten wäre der Junge erst zwei Jahre später gefirmt worden, aber eben dann mit 16 Jahren und gänzlich anderen Jugendlichen (eben auch 2 Jahre jünger), da seine ganzen Alterskammeraden ja in dem anderen "Firmzug" waren.

Und: ja! falls dein Ex die Sache vor Gericht bringt, nimm dir bitte einen Anwalt! Der hat die entsprechenden Gesetzestexte besser parat und kann eine entsprechende Antwort formulieren, sodass u. U. das Gericht gleich gar nicht zu einem Entschluß kommen muss (weil dein RA das so verklickert, dass eben alles rechtes ist, wie ihr das macht), sondern die Klage abgeschmettert wird.

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Re: KV ist gegen Konfi

Antwort von Pimboli am 13.05.2018, 9:21 Uhr

Rechtlich ist es so , das ich vom KV die Unterschrift bei der Anmeldung gebraucht hätte . In unserer Gemeinde starten in 2018 keine neuen Konfigruppen und 2019
müßte mein 2005 geb. Sohn dann mit 2006 + 2007 geb. Kindern Konfi machen.
Sein bester Freund ist aber jetzt dabei . Die Frau von der Erziehungsberatung meint , wir müssen uns auf Elternebene einigen . Ich kann mich aber nicht einigen , denn dem Willen des KV nachgeben würde für mein Kind bedeuten , er muß mit
Konfi aufhören und das kann nicht sein . Ich meine , mein 12 jähr. Sohn hat ein Recht , seine eigenen Erf. mit und in der Kirche zu machen und muß nicht die Meinung vom KV übernehmen , das Kirche nichts taugt oder ???

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Re: KV ist gegen Konfi

Antwort von cube am 13.05.2018, 11:19 Uhr

Mal doof gefragt: was kann der Vater denn machen? Ihn aus dem Unterricht rauszerren? Und selbst wenn er beim Familiengericht aufschlägt - wird ein Richter ernsthaft einem Kind, das selbst will und offensichtlich nicht dazu gezwungen wurde, die Ausübung seiner selbst gewählten (und damals einvernehmlich auch von den Eltern so gewünschten) Religion untersagen? Das wird schwierig, weil wir dann ganz schnell beim Grundgesetz sind.

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Re: KV ist gegen Konfi

Antwort von Birgit22 am 13.05.2018, 12:16 Uhr

Und was meint die Frau von der Erziehungsberatung dazu, wenn keine Einigung möglich ist ? Kind und du wollen die Konfirmation und er nicht ? Und was sagt sie zum Willen des Kindes ?
Ich würde mich anwaltlich beraten lassen, und ich glaube bei Gericht hätte der Vater ganz schlechte Karten. Das Kind wurde seinerzeit mit seinem Einverständnis ja auch getauft, da kann die Kirche ja soooo schlimm nicht sein.

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Re: KV ist gegen Konfi

Antwort von Patti1977 am 13.05.2018, 14:17 Uhr

Ich würde beim jugendamt nachfragen.

Du hast mit der Entscheidung den Vater übergangen. Klar streikt er. Hätte mein ex das gemacht und meinen Sohn gegen meinen Willen letztes Jahr zur Jugendweihe angemeldet, ich wäre stinksauer gewesen und hätte Zustimmung verweigert. Dafür gibt es das gemeinsame Sorgerecht. Ob die Entscheidung für die Vater _sohn Beziehung gut ist, ich bezweifle es. Aber das scheint im Moment egal. Du hast ihn übergangen in einem Punkt, der ihm als Erziehungsberechtigter sehr sehr wichtig ist.
Und so sehr es einen ankotzt und nicht passt, muss man bei dem Fehler auch mal zu Kreuze kriechen. Fürs Kind. Im Grunde hast du durch deine Anmeldung dein Kind in die Situation gebracht. Ohne Anmeldung kein Zoff.

Aber braucht es eine Konfirmation um seine Erfahrungen mit der Kirche zu machen? Für mich nicht zwingend. Klar, Unterricht, Feier, Geschenke etc aber man kann es auch nachholen. Inwieweit folgt dein Kind deinem Wunsch? Meiner ist meinem damals blind gefolgt. Er bereut es nicht. Auch wenn er keine Geschenke bekam und keine Feier hatte.

Reden. Alle Möglichkeiten abwägen und mit Kind besprechen. Was ist schlimm am verschieben, wenn die Kirche so wichtig ist für ihn? Wegen seinem Freund? Nur allein deswegen?

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Re: KV ist gegen Konfi

Antwort von magistra am 13.05.2018, 15:39 Uhr

Wann ist denn die Konfirmation? Wenn der Unterricht 2017 losging, ist sie doch jetzt, oder? Oder habt ihr zwei Jahre Unterricht?
Die Religionsfreiheit steht im Grundgesetz und ab 12 darf, wie bereits erwähnt, ohne Zustimmung des Kinds nicht geändert werden. Dein Kind ist 12 und will konfirmiert werden, laut evangelischer Kirche das eigene Bekenntnis und die Bestätigung der Taufe, die ja meist eine Bestätigung der Eltern war. Kirchlich kann dein Kind konfirmiert werden und gerichtlich wird dein Ex-Mann hier nicht gewinnen.
Gleichzeitig ärgert es ihn, dass er übergangen worden ist. Gab es damals denn eine Aussprache? Eventuell sogar zu dritt in Anwesenheit des Sohns? Wenn dein Sohn die Konfirmation wirklich von sich aus will und nicht, um dir zu gefallen, dann könnte er es dem Vater doch klar machen ("zu jung" ist kein Argument, die Zeiten, als Protestanten mit 14 getauft worden sind, sind vorbe). Dass der Vater selbst die Kirche doof findet, sei ihm überlassen, hat aber mit der Konfirmation des Sohns nichts zu tun.
Da ich vermute, dass die Konfirmation an einem der nächsten Sonntage stattfindet, ist der Käse doch eh gegessen...

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Re: KV ist gegen Konfi

Antwort von cube am 13.05.2018, 15:45 Uhr

Ob der Junge es wegen der Kirche/Religion/Glaube möchte oder wegen seines Freunde ist doch eigentlich egal. Er möchte gerne, er hat Spaß daran. Vielleicht sagt er in 4 Jahren "ich werde Atheist" - auch gut. Aber hier und jetzt findet er es gut und möchte mitmachen. Auch das gehört dann dazu, seine eigenen Erfahrungen mit Religion zu machen.
Und nein, ich bin kein Kirchgänger. Ich hab´s nicht so mit der Institution Kirche.

Das eigentlich Schlimme finde ich ist, das es bei diesem Streit nicht mehr ums Kind geht, sondern darum, wer sich wie übergangen fühlt und jetzt sein Recht durchsetzen will. Das Recht des Kindes, seine Erfahrungen mit Religion zu machen, interessiert offenbar eher weniger.

Sorgerecht heißt nicht, seinen persönlichen Willen durchsetzen, sondern im Interesse des Kindes zu handeln. Wo ist denn das Interesse des Kindes beim Vater gewahrt, wenn es diesem nur darum, seine Ansicht durchzusetzen?
Denn hier geht es ja nicht um irgendetwas gefährliches oder etwas, was einen das ganze Leben lang begleiten muß.

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Jugendweihe und Konfirmation sind doch sehr unterschiedlich...Äpfel und Birnen!

Antwort von desireekk am 14.05.2018, 2:18 Uhr

Hallo,

Sorry aber eine Jugendweihe mit einer kirchlichen Erziehung zu vergleichen hinkt dann doch sehr.

Vor vielen Jahren hat der KV anscheinend der evangelisch-religiösen Erziehung zugestimmt, das Kind ist getauft.
"Sowas" härt man grundsätzlich mittendrin auf. Zudem scheint das Kind ja auch konfirmiert werden zu wollen.
Wenn man einer evangelischen Taufe und Erziehung zustimmt, dann ist die Konfirmation nur ein weiterer Puzzlestein auf diesem Weg und nichts, was grundlegend neu diskutiert werden müsste

In diesem Fall würde ICH mich nicht scheuen zu Gericht zu gehen und die Unterschrift ersetzen zu lassen. Wenn das Gericht es nicht tut: auch gut, DANN muss das Kind eben 2 Jahre warten, auch wenn es nicht so schön ist.
Aber ich würde dem Kind dadurch zeigen, dass ich für seine Wünsche einstehe.

Religion ist übrigens auch eine Gemeinschaftserfahrung, nichts was man nur für sich ganz allein im stillen Kämmerlein tut. Insofern sind die "Peers" mit denen man diese Vorbereitung durchlebt durchaus auch ein wichtiger Teil.

Ich bin selbst nicht getauft, mein Ex ausgetreten, aber er hat damals meinem Wunsch auf Taufe zugestimmt und damit war auch klar , dass die katholisch-religiöse Erziehung weitergeführt wird, sofern sich die Kinder sich dem nicht entgegenstellen.

Gruß

D

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Jugendweihe und Konfirmation sind doch sehr unterschiedlich...Äpfel und Birnen!

Antwort von desireekk am 14.05.2018, 2:18 Uhr

Hallo,

Sorry aber eine Jugendweihe mit einer kirchlichen Erziehung zu vergleichen hinkt dann doch sehr.

Vor vielen Jahren hat der KV anscheinend der evangelisch-religiösen Erziehung zugestimmt, das Kind ist getauft.
"Sowas" härt man grundsätzlich mittendrin auf. Zudem scheint das Kind ja auch konfirmiert werden zu wollen.
Wenn man einer evangelischen Taufe und Erziehung zustimmt, dann ist die Konfirmation nur ein weiterer Puzzlestein auf diesem Weg und nichts, was grundlegend neu diskutiert werden müsste

In diesem Fall würde ICH mich nicht scheuen zu Gericht zu gehen und die Unterschrift ersetzen zu lassen. Wenn das Gericht es nicht tut: auch gut, DANN muss das Kind eben 2 Jahre warten, auch wenn es nicht so schön ist.
Aber ich würde dem Kind dadurch zeigen, dass ich für seine Wünsche einstehe.

Religion ist übrigens auch eine Gemeinschaftserfahrung, nichts was man nur für sich ganz allein im stillen Kämmerlein tut. Insofern sind die "Peers" mit denen man diese Vorbereitung durchlebt durchaus auch ein wichtiger Teil.

Ich bin selbst nicht getauft, mein Ex ausgetreten, aber er hat damals meinem Wunsch auf Taufe zugestimmt und damit war auch klar , dass die katholisch-religiöse Erziehung weitergeführt wird, sofern sich die Kinder sich dem nicht entgegenstellen.

Gruß

D

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Es Geht darum, dass sie ihn bewusst übergangen hat. Wäre es umgedreht,

Antwort von Patti1977 am 14.05.2018, 6:00 Uhr

wäre das Geschrei groß. Der böse böse Vater. Wie kann er nur gegen den Willen der Mutter das Kind da anmelden. Das wären die Reaktionen. Und nun hat sie es getan und slle: ja richtig. Ehal welche Rechte er hst. Immer drauf. Siemens dem Kind die Religion vor. Klar will er konfirmiert werden. Vielleicht noch etwas Protest gegen den Vater.

Es ist mir ihre Schuld, dass Das Kind das Problem hat. Nicht seine allein.

Mit der jugendweihe ging es um eine Entscheidung bzgl der Zustimmung. Und hier ist das durchaus ein Fest mit viel viel Bedeutung.

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Re: Es Geht darum, dass sie ihn bewusst übergangen hat. Wäre es umgedreht,

Antwort von Strudelteigteilchen am 14.05.2018, 7:03 Uhr

Sie hat ihn nicht übergangen, er übergeht sie (und das Kind, aber das nur nebenbei, denn Du meinst ja sowieso, daß die Ansicht des Kindes nichts zählt - was das Gesetz deutlich anders sieht, aber was sind schon Gesetze....). Das Kind ist bereits (mit seinem Einverständnis) seit der Taufe evangelisch, die Konfirmation ist lediglich die logische Folge und bewußte Bestätigung der schon lange bestehenden Kirchenzugehörigkeit. Es wäre IHRE Zustimmung erforderlich, um das Kind aus der Kirche austreten zu lassen.

Das ist, als hätten sie gemeinsam das Kind an einer bestimmten Schule angemeldet und er verweigert am Ende die Unterschrift bei der Anmeldung zur Abschlußprüfung.

Und mit der Jugendweihe hat das schon deshalb rechtlich nichts zu tun, weil diese keine dauerhafte Kirchenzugehörigkeit begründet oder bestätigt. Die individuelle Bedeutung mag anders sein, aber rein rechtlich ist eine Jugendweihe nicht mehr als ein Zeltlager mit aufgehypter Abschlußfeier.

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Re: Es Geht darum, dass sie ihn bewusst übergangen hat. Wäre es umgedreht,

Antwort von Petra28 am 14.05.2018, 10:21 Uhr

Und der Standpunkt des Vaters, das Kind sei zu jung, zählt gar nicht? Ich bin mir ziemlich sicher, dass beide Eltern zustimmen müssen, wenn das Kind eine Klasse überspringen soll - um in deinem Bild zu bleiben.

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Re: Es Geht darum, dass sie ihn bewusst übergangen hat. Wäre es umgedreht,

Antwort von Leena am 14.05.2018, 12:21 Uhr

Hier ist es üblich, dass "klassenweise" konfirmiert wird, d.h. man geht grundsätzlich immer in der 8. Klasse zum Konfirmandenunterricht, das ist dann auch mit den weiterführenden Schulen vor Ort abgestimmt (an dem Tag ist in der 8. Klasse kein Nachmittagsunterricht).

Wenn einer hier auf die Idee käme, sein Kind sollte - weil vergleichsweise jung - doch bitte erst eine Klasse später konfirmiert werden, wäre das allein logistisch schon unschön (bis faktisch unmöglich).

Ich finde auch - er hat der Taufe zugestimmt, das Kind ist evangelisch, da ist die Konfirmation nur die "Fortführung" einer Entscheidung, die beide Eltern bereits bei der Taufe getroffen haben.

(Ansonsten erinnert mich das "zu jung"-Argument ein bisschen an meine Mutter - bei uns wäre Kind3 nächstes Schuljahr soweit, dass er zum Konfirmandenunterricht gehen müsste, er hat aber massive Zweifel, ob er genug glaubt, um konfirmiert werden zu wollen. Meine Mutter findet, er (knapp 13 jetzt) sei zu jung, um sich gegen die Konfirmation entscheiden zu können - aber wenn er sich konfirmieren lassen wollte, dann wäre es prima und genau die richtige Entscheidung. Juchhu. Mal abwarten, wie er entscheidet - noch ist er sehr unentschlossen.)

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Doch, der zählt

Antwort von Strudelteigteilchen am 14.05.2018, 12:25 Uhr

Frage ist nur: Wieviel? Warum sollte die einzelne Meinung des Vaters auschlaggebend sein?

Kind ist 12 und evangelisch getauft, mithin Mitglied der evangelischen Kirche. Das Kind dürfte nicht gegen seinen Willen aus der Kirche "ausgetreten werden", selbst wenn beide (!) Eltern das wollten, die gesetzlichen Grundlagen standen irgendwo weiter oben. Die Kirche konfirmiert routinemäßig mit 12/13, also ist das Kind jetzt "dran" - von der KIRCHE aus. Der KV kann natürlich meinen, daß das Kind zu jung ist, die Kirche (!) und die Mutter sehen das aber anders, außerdem will das Kind sich zu der Kirche bekennen. Da steht er ziemlich einsam da....

In Bayern gehen die meisten katholischen Bistümer gerade dazu über, wieder erst mit 14 zu firmen - was das irgendwann mal vorgesehene Alter für die Firmung und die Konfirmation mal war, passend zur gesetzlichen Grundlage der Religionsmündigkeit mit 14 - nachdem das Firmalter in den letzten Jahrzehnten irgendwie peu á peu immer weiter sank. Man hatte wohl mal die Idee, die Kinder "einzufangen" in einem Alter, wo sie sich noch mit Geld und dem Elternwillen einfangen ließen.

Zurück zum Schulvergleich: Zum einen geht es nicht darum, eine Klasse zu überspringen, sondern eher darum, keine Klasse zu widerholen. Zum anderen würde jedes Gericht die Unterschrift des Vaters ersetzen, wenn die Mutter, die Schule, der Schulpsycholge und der Kinderarzt den Klassensprung befürworten. Also auch da: Der Vater kann es doof finden, das "zählt" auch, aber nicht mehr als die anderen Ansichten.

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Mir war nicht klar...

Antwort von Petra28 am 14.05.2018, 16:15 Uhr

dass 12/13 die Regel ist. Ich war von 14 ausgegangen - markiert das nicht den ersten Schritt ins Erwachsenenleben?

Im übrigen - wissen wir, ob der Vater seinerzeit der Taufe zugestimmt hat? Vielleicht bestand das gemeinsame Sorgerecht nicht von Anfang an...

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Re: Mir war nicht klar...

Antwort von Strudelteigteilchen am 14.05.2018, 17:49 Uhr

Es gab da einen alten Thread, wo das schon mal Thema war, und ich bilde mir ein, daß er damals zustimmte.

Dennoch, auch wenn es damals kein GSR gab - er will den Status Quo ändern, und dazu braucht man mehr Argumente als "finde ich doof", von der "Mehrheit" ganz abgesehen.

Für die Änderung des religiösen Status Quo hätte er - vorausgesetzt die Taufe fand ohne seine Zustimmung statt - vor 10 Jahren vielleicht noch Chancen gehabt. Damals wäre es quasi "KV gegen KM" gestanden, das Kind hatte noch kein Mitspracherecht, und mit dem Argument, daß er niemals zugestimmt hätte und Kirche doof findet, weil..., wäre es vielleicht gegangen. Aber er hat ja jahrelang der Religionszugehörigkeit des Kindes nicht widersprochen, da klingen irgendwann Argumente lahm. Zumal er ja scheinbar nix gegen die Kirche an sich hat, nur gegen den Zeitpunkt. Da darf man schon von ihm erwarten, daß er sich den Regeln der Kirche, die er ja grundsätzlich gut findet, unterwirft.

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Re: Mir war nicht klar...

Antwort von Petra28 am 14.05.2018, 18:58 Uhr

Vielleicht hat er ja gehofft, das Kind möchte selbst nicht mehr konfirmiert werden, wenn es älter ist. (Ich finde 12 schon arg früh.)

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Re: Mir war nicht klar...

Antwort von desireekk am 14.05.2018, 21:55 Uhr

Selbst wenn es damals kein GSR gab:

das ist nun mal so wie der Wohnsitz:
Es gilt was gerade IST. Und evangelisch IST nun mal jetzt.
das mag er genauso doof finden wie ein Kind das 100 km weit weg wohnt (und er vor einem GSR niemals einem Umzug zugestimmt hätte) aber jetzt ist es so.

Manchmal muss man sich auch mit Fakten abfinden, genauso wie ich es oft doof finde wenn der KV Schmarrn erzählt oder die Kinder manipuliert.

Also: das Kind ist evangelisch, will es bleiben und will anscheinend auch konfirmiert werden.
Dann muss man das als Eltern akzeptieren, ob man das nun Gutfindet oder nicht.
das Kind wird ab jetzt immer mehr selbst bestimmte Entscheidungen treffen, das gehört dazu.
Eine "Kindeswohlgefährdung" kann ich in einer Konfirmation nicht erkennen, insofern...

LG

D

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Re: KV ist gegen Konfi

Antwort von 3wildehühner am 15.05.2018, 0:38 Uhr

Bei mir war damals so, dass der Katchumenenunterricht mit 12 begab, ab 13 war es dann Konfirmantenunterricht und mit 14 war Konfirmation. Der Unterrixht hat zwei Jahre gedauert und war dann mi Beginn der vollständigen Religionsmündigkeit beendet ( bei mir war die Konfirmation einen Monat bevor ich 14 wurde. Ich gehe also davon aus, dass auch der Sohn der AP erst mit 14 konfirmiert werden wird. Dass der Junge jetzt mit seinen Freubdeb zum Unterricht möchte und „muss“ hat sicher auch etwas damit zu tun, dass die Kirche die Unterrichtszeiten auf die Schulstunden der Jugendlichen abstimmt und es zeitlich zwei Jahre später nur schwer bis gar nicht zu organisieren wäre, dass der Junge an Unterricht teilnimmt.
Da der Junge bereits 12 ist, wird ihn, wenn er selber den Wunsch äußert, konfirmiert werden zu wollen, kein Gericht der Welt davon abhalten!

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2 Jahre Unterricht

Antwort von DannaM am 16.05.2018, 13:44 Uhr

Mit 14 wird dann Konfirmation sein.
Er geht doch erstmal in den Unterricht wieso soll er sich da keine Meinung bilden dürfen?
Ausserdem war er ja vorher informiert wenn ich das richtig verstanden habe. Sonder hat nicht zugestimmt und sie hat trotzdem angemeldet.

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Re: Mir war nicht klar...

Antwort von Pimboli am 21.05.2018, 17:14 Uhr

Das gemeinsame Sorgerecht bestand nicht von Anfang an , aber der KV hat der Taufe zugestimmt damals.

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Re: KV ist gegen Konfi

Antwort von Pimboli am 21.05.2018, 17:19 Uhr

Das Kind ist 13,7J. im Mai 19 , wenn die Konfirmation stattfindet .

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