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Kann Vater für Elternzeit Kindesumzug durchsetzen?

Thema: Kann Vater für Elternzeit Kindesumzug durchsetzen?

Lebe mit meiner 10Monate alten Tochter allein aktuell in Elternzeit. Es besteht gemeinsames Sorgerecht und der Vater hat mir heute eröffnet er nehme seine Partnermonate anschließend (habe ihm das damals angeboten, bereue es nun), während für ihn klar sei die Kleine wohne dann für 2 bzw ggf 4 Monate bei ihm. Lässt sich das verhindern, da es meiner Meinung nach ein arger Umschwung für sie wäre, zumal sie im Anschluss dann die KiTa-Gewöhnungsphase durchleben wird.. bislang war außer dameln, spazieren gehen, schuckeln und u.U. wickeln seinerseits kaum etwas drin. Während meiner Rückbildung hieß es nach Impfung er ruffe ggf an, damit ich käme, er würde weder Fieber messen, geschweige denn Zäpfchen verabreichen, wenn es erforderlich sei .. bislang badet und wäscht er sie nie, putzt keine Zähnchen... da bin ich gefragt als Mutter.. er ist dann Besucher.. aber war nunmal so dumm direkt nach der Sectio gemeinsamer Sorge zuzustimmen und nun habe ich Sorge, dass er bestimmen darf sie zu sich zu holen für die Elternzeit und dann würde sich seine Mutter vermutlich zu großen Teilen kümmern dürfen, die im Haus lebt,über 80 ist und bereits einen schwerstdementen allein zu versorgen hat.. das ließe sich für mich nicht gut feststellen, da ich natürlich - sofern ich ihn nicht überzeugen kann mir die Monate im Rahmen der alleinerziehenden Rolle zu überlassen- dann schleunigst an Arbeit kommen muss, um weiter versichert zu sein, nachdem mein ehemaliger Arbeitgeber bei Bekanntwerden der Schwangerschaft den befristeten Vertrag hat nach dem Mutterschutz auslaufen lassen.. Ist es korrekt, dass ich 200,- Unterhalt erhalte, da er einen weiten Arbeitsweg und daher Hohe Kosten hat ?(mehrere Fahrzeuge kann er bestens finanziell unterhalten, sein Kind allerdings nur eingeschränkt ).Eure Einschätzungen (bestenfalls fachkundig) würden mir sehr weiterhelfen, da ich nicht direkt beim Amt auf´s Äußerste gehen mag, um extreme Spannungen zu vermeiden.

von ernierni am 12.05.2016, 21:00



Antwort auf Beitrag von ernierni

Wenn er nicht mit dem Kind zusammen lebt, kann er keine Elternzeit nehmen. Er kann sie auch nicht gegen deinen Willen wohnorttechnisch ummelden. Insofern stellt sich das Problem nicht.

von Pamo am 12.05.2016, 21:55



Antwort auf Beitrag von ernierni

Ja genau, welche Elternteil denn, wenn er mit dem Kind nicht zusammen lebt? Das geht nicht. Und man kann trotz gemeinsamer Sorge nicht einfach ein Kind aus seinen Zuhause nehmen, wenn die Mutter nicht einverstanden ist. Mach dir keinen Kopf, das ist nicht realisierbar, was er sich da gedacht hat.

von Helena83 am 12.05.2016, 22:07



Antwort auf Beitrag von ernierni

Ich glaube, der Herr träumt von 2 Monaten bezahltem Urlaub.... lass ihn weiterträumen, das wird nichts....

von KKM am 12.05.2016, 22:18



Antwort auf Beitrag von ernierni

Lass ihn in dem Glauben, dass seine Hirngespinste wahr werden... und lehne dich zurück.

von mf4 am 12.05.2016, 22:28



Antwort auf Beitrag von mf4

Zum Elterzeit Thema haben ja meine Vorschreiberinnen schon geantwortet. Was den Unterhalt betrifft, würde ich schon einmal beim JA aktiv werden, dass berechnen lassen und auch zu Protokoll bringen, was er an Aktion tut oder nicht. Spannungen vermeiden ist gut, solltet ihr bisher alles so geregelt haben udn eigentlich einigermaßen gut miteinander klar kommen und wenn er Dir in Engpasszeiten Finanziell unter die Arme greift. Sollte das nicht der Fall sein, würde ich hier ganz schnell die Grenzen aufzeigen. Denn es schient ja so, als würde er sich schon überlegen, Euer Kind als MIttel zum Zweck einsetzten zu wollen, und das würde ich von vorneherein versuchen zu unterbinden. Viel Glück!

von aus 4 mach 3 am 13.05.2016, 08:38