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Kann er das machen? Kindergeld...

Thema: Kann er das machen? Kindergeld...

Hallo! Ich schreibe hier ja kaum noch, aber gerade habe ich eine email vom Vater meines Kinder erhalten, die mich grübeln lässt. Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen... Mein Ex lebt wie ich in Italien, er ist aber deutscher Staatsbürger und arbeitet seit einiger Zeit bei einer deutschen Firma, vorher in Italien, nun anscheinend in Deutschland. Nun will er in Deutschland um Kindergeld ansuchen und braucht dazu von mir einige Angaben und eine Unterschrift. Hm, wie ist das denn jetzt? Das Kind lebt bei mir. Hat der Vater Anrecht auf Kindergeld? Er zahlt Unterhalt (seit einiger Zeit, weil er muß - hat aber noch erhebliche Unterhaltsschulden). Entstehen mir irgendwelche Nachteile? lg alpenveilchen

von Alpenveilchen am 27.03.2014, 16:43



Antwort auf Beitrag von Alpenveilchen

Wenn das Kind nicht bei ihm lebt, warum sollte er dann Kindergeld bekommen? Klar kann das für dich Nachteile haben: 1. du verlierst den Anspruch auf italienische Leistungen die dem dt. Kindergeld entsprechen 2. guck dir doch mal den Kindergeldantrag an und dann siehst du doch was du da bescheinigen sollst. Ich täte es jedenfalls nicht. 3. falls es trotzdem irgendwie an das Kindergeld ran kommt, dann hast du u.U. einen Anspruch darauf, dies als Ausgleich für seine Unterhaltsschulden an dich auszahlen zu lassen. 4. falls du keine ähnlichen, italienischen Leistungen erhälst: Warum beantragst DU nicht das Kindergeld?

von Pamo am 27.03.2014, 17:03



Antwort auf Beitrag von Pamo

Deshalb rätsle ich ja auch so rum :-) Für den Antrag fehlt anscheinend nur meine Unterschrift. Außer mein Wohnort und meine Tätigkeit stehn da keine wesentlichen Informationen drinnen. Ich hab leider keine Ansprüche auf irgendwelche Leistungen. Sowas gibt's hier nur für Leute, die wirklich am Hungertuch nagen. Punkt 3 finde ich sehr interessant. Bei der ausgemachten Zahlung dauert es noch viele Jahre, bis die Schulden abgetragen sind. Zu 4): hm, habe ich als Italienerin Anspruch auf deutsches Kindergeld, wenn der Vater Deutscher ist und in Deutschland Steuern zahlt? Das wär zu schön!

von Alpenveilchen am 27.03.2014, 17:13



Antwort auf Beitrag von Alpenveilchen

*Habe ich als Italienerin....* Das merk ich mir für schlechte Tage

von Fru am 27.03.2014, 17:15



Antwort auf Beitrag von Alpenveilchen

Nein, wenn du nicht auch Deutsche bist, dann sieht es schlecht aus. Trotzdem würde ich ihn nicht dabei unterstützen, fragwürdige Leistungen zu beziehen. Was sollst du denn da genau unterschreiben?

von Pamo am 27.03.2014, 17:15



Antwort auf Beitrag von Fru

jaja, lach du nur ;-) ich wollte einfach seitenlange Erklärungen vermeiden.... ich korrigiere: ich als SÜDTIROLERIN ;-)

von Alpenveilchen am 27.03.2014, 17:16



Antwort auf Beitrag von Alpenveilchen

:-P

von Fru am 27.03.2014, 17:17



Antwort auf Beitrag von Alpenveilchen

Müßte er nicht hier seinen Wohnsitz haben um hier Kindergeld zu bekommen? LG Chrissie

von Aprilscherz2000 am 27.03.2014, 17:08



Antwort auf Beitrag von Aprilscherz2000

könnte ja jeder Grenzbewohner der in Deutschland arbeitet unsere Leistungen bekommen. Und das Kind muß meiner Meinung nach auch in Deutschland gemeldet sein, oder? Das Kind ist aber nichtmal bei ihm in Italien gemeldet, der wäre in Deutschland auf Grund dessen schon nicht Empfangsberechtigt. Kindergeldberechtigt ist der, wo das Kind gemeldet ist

von Fru am 27.03.2014, 17:11



Antwort auf Beitrag von Fru

Selbst wenn er welches bekäme müsste er es sofort (komplett) zurückzahlen wenn sich herausstellt, dass Du in Italien auch Kindergeldähnliche Zuwendungen bekommst. Vielleicht schreckt ihn das ab, das kann sich nämlich ganz schnell zu einer stolzen Zahlung summieren.

von Bookworm am 27.03.2014, 17:14



Antwort auf Beitrag von Bookworm

oder?

von Fru am 27.03.2014, 17:16



Antwort auf Beitrag von Aprilscherz2000

nicht notwendigerweise es gibt Grenzgängerfälle und andere Ausnahmen aber die Sachlage ist doch klar, zumal wenn er noch nicht mal seiner Unterhaltspflicht nachkommt: von mir gäbe es keine Unterschrift und so ein Schlawiner wird schon dafür sorgen, dass er weder etwas von dem Geld weiterleitet noch es zurückzahlen kann/will/muss wenn er auffliegen soltle

von Pamo am 27.03.2014, 17:17



Antwort auf Beitrag von Fru

"Dieser Vordruck ist nur zu verwenden, wenn mindestens ein elternteil bzw. ein Kind im Ausland wohnt bzw. erwerbstätig ist oder ausländische Leistungen bezogen werden." Von mir und meinem Sohn werden da nur Angaben zum Wohnort und zu meiner Erwerbstätigkeit verlangt. Und ich muß mich mit meiner Unterschrift einverstanden erklären, das an den Vater Kindergeld gezahlt wird.

von Alpenveilchen am 27.03.2014, 17:20



Antwort auf Beitrag von Alpenveilchen

Staatsangehörige der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie des Europäischen Wirtschaftsraumes (Island, Norwegen und Liechtenstein) und der Schweiz haben Anspruch auf Kindergeld, wenn sie in Deutschland erwerbstätig sind oder in Deutschland wohnen. Für alle gelten die gleichen Voraussetzungen wie für deutsche Bürgerinnen und Bürger.

von Fru am 27.03.2014, 17:25



Antwort auf Beitrag von Alpenveilchen

warum solltest du damit einverstanden sein, dass ER mehr Geld kriegt während er dir noch was schuldet? ist er dumm? oder hält er dich für dumm?

von Pamo am 27.03.2014, 17:29



Antwort auf Beitrag von Fru

Würde das Geld den auch an das Kind weitergeleitet?Wenn nicht fänd ich es ne Schweinerei des Vaters. LG chrissie P.S. Ich kenn es auch nur so, das das Kind nicht unbedingt in Deutschland sein muß

von Aprilscherz2000 am 27.03.2014, 17:31



Antwort auf Beitrag von Pamo

beides...als erstes ist ER ziemlich dumm :-D (darf ich das überhaupt schreiben???) und als zweites, jaaaaa er glaubt, das SIE dumm ist...dumm nur, das sie das nicht ist :-D Scheinbar hat er ja Anrecht, steht ja in meinem Kopierten. Aber da steht auch, das für ihn die gleichen Voraussetzungen gelten. In Deutschland bekommt man nur Kindergeld, wenn das Kind bei einem gemeldet ist. Ist das Kind nicht, also bekommt er keines.

von Fru am 27.03.2014, 17:33



Antwort auf Beitrag von Pamo

Jaja, er versucht immer wieder mal, mich für dumm zu verkaufen. Er zahlt ja jetzt gezwungenermaßen regelmäßig, wobei die Unterhaltsschulden immer noch enorm sind. Und von dem Kindergeld, sollte er tatsächlich Anrecht darauf haben, würde mein Sohn wohl keinen Cent sehen. Also wenn der tatsächlich was kriegen sollte, versteh ich die Welt nicht mehr...

von Alpenveilchen am 27.03.2014, 17:46



Antwort auf Beitrag von Aprilscherz2000

Deswegen ja...

von Fru am 27.03.2014, 17:54



Antwort auf Beitrag von Alpenveilchen

hallo, ganz unabhängig von der ganzen gschicht stelle ich mir die frage, ob für ein kind kindergeldanspruch besteht, das a. nicht in D seinen gewöhnlichen aufenthalt hat, b. noch nie in D gemeldet war (oder?), c. beim beantragenden elternteil nicht lebt oder nie lebte... ihr wart ja auch nie verheiratet, soweit ich mich erinnere... hat das kind überhaupt die deutsche staatsbürgerschaft?? ohne die rechtliche lage genau zu kennen würde ich jedoch aus dem bauch heraus sagen, dass der vater ziemlich genau NULL anspruch auf diese leistung hat. wieso und wie denn auch? mir ist bekannt, dass auch andere personen als die eltern (z.b. großeltern oder pflegeeltern, u.a. auch dauerhaft betreuende personen ohne rechtl. bezug zum kind) anspruch auf die auszahlung des kindergeldes haben, wenn nachgewiesen werden kann, dass das kind eben dauerhaft bei ihnen aufenthaltlich ist... aber bei so einer konstellation wie bei deiner klingt das alles ziemlich unlogisch... ich kann mir vorstellen, dass weiterhin ein anspruch besteht, wenn ein deutsches kind gemeinsam mit dem deutschen elternteil für eine zeit lang im ausland lebt, z.b. bei vorübergehender berufstätigkeit des elternteils (oder beider eltern natürlich) im ausland - und wenn vorhersehbar ist, dass dieser zustand eben vorübergehend ist und wieder beendet wird. *find* ich kann mich auch lebhaft daran erinnern, dass eine dt. ehefrau eines u.s. soldaten mir mal geflüstert hat, dass viele der frauen noch in D kindergeld beantragen (vorausgesetzt das kind wurde in D geboren), und wenn sie dann nach amiland gehen, 'vergessen' sie einfach, sich hier abzumelden. sprich, es wird ein wohnsitz bei den (groß)eltern gemeldet, auch wenn das hinten und vorne nicht stimmt... ob und wie viele der frauen das wirklich tun und ob das auf dauer so ohne weiteres funktioniert, weiss ich nicht, aber das war ihre damalige aussage. ich hätte das nie gekonnt, das widerspricht meiner auffassung von ehrlichkeit...

von spiky73 am 27.03.2014, 17:45



Antwort auf Beitrag von spiky73

Kind hat die italienische Staatsbürgerschaft und war in Deutschland nur zu Besuch. Verheiratet waren wir auch nicht - was bin ich froh! Boah, spiky, manche tun alles, sowas könnte ich auch nicht. Herzlichen Dank an euch alle und besonderen Dank an Frau, die tatkräftig am Amt angerufen hat. Er kriegt wohl nix, so ein Pech aber auch...

von Alpenveilchen am 27.03.2014, 18:02



Antwort auf Beitrag von Alpenveilchen

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von Alpenveilchen am 27.03.2014, 18:05



Antwort auf Beitrag von Alpenveilchen

Wenn der Vater des Kindes Deutscher ist, dann hat das Kind auch die deutsche Staatsbürgerschaft. Ob die Eltern verheiratet waren, sind oder auch nicht. Damit aber kein automatischer Anspruch auf Kindergeld.

von Pamo am 27.03.2014, 18:16



Antwort auf Beitrag von Pamo

Das Kind ist in Italien geboren. Ich bin ebenfalls italienische Staatsbürgerin. Nur der Vater ist Deutscher und zur Zeit anscheinend auch in Deutschland arbeitend und steuerzahlend.

von Alpenveilchen am 27.03.2014, 18:31



Antwort auf Beitrag von Alpenveilchen

das genügt: ein Elternteil ist Deutscher. Deutschland und Italien tolerieren übrigens die doppelte Staatsbürgerschaft per Geburt seit langem. Das Kind ist deutsch-italienischer Doppelbürger. Wenn der Vater kein Sorgerecht hat, dann kannst du einfach selber zum deutschen Konsulat gehen und einen deutschen Pass für das Kind beantragen.

von Pamo am 27.03.2014, 18:34



Antwort auf Beitrag von Pamo

Wirklich? Das wusste ich gar nicht. Muß ich mir direkt mal durch den Kopf gehen lassen. Danke für den Hinweis!

von Alpenveilchen am 27.03.2014, 18:43



Antwort auf Beitrag von Alpenveilchen

aber selbstverständlich! und gern geschehen

von Pamo am 27.03.2014, 18:44



Antwort auf Beitrag von Pamo

... so ganz stimmt das aber auch nicht... grundsätzlich schon, aber so lange die deutschen behörden von der existenz des kindes keine kenntnis haben, ist es eben auch nicht 'deutsch'. das wird es erst mit dem tag, an dem seine existenz der entsprechenden behörde (botschaft/konsulat) angezeigt und die dt. staatsbürgerschaft geltend gemacht wird... ... du kennst ja das elend mit der doppelten staatsbürgerschaft von K2. per se hat sie anspruch drauf, aber selbst die konsulatsmitarbeiterin konnte mir am telefon nicht sagen, ob der antrag mit den mir vorliegenden unterlagen dann positiv beschieden wird oder nicht. da hieß es dann: kommen sie mit den sachen mal vorbei und es liegt dann im ermessen des sachbearbeiters... mir war das zu blöd. ich hab es nicht weiter verfolgt. es gibt wichtigere sachen in meinem leben als ein blauer pass für mein kind. grummel.

von spiky73 am 27.03.2014, 20:17



Antwort auf Beitrag von spiky73

In D und in den USA läuft das aber ganz unterschiedlich. In den USA geht es kaum ohne die Kooperation des amerikanischen Elternteils. In D ist das so nicht nötig. Wenn der KV die Vaterschaft anerkannt hat, dann ist die Sache gebongt, denn die ausländische Mutter kann dann die deutschen Papiere beantragen.

von Pamo am 27.03.2014, 20:22



Antwort auf Beitrag von Pamo

... aber das ist eben der springende punkt: es muss beantragt werden. denn ohne diesen schritt bekommen die deutschen behörden davon ja nicht wind... es findet ja ganz sicher nicht großartig austausch zwischen den diversen behörden statt... wenn die mutter jetzt z.b. unterhalt über die zuständige ausländ. behörde unterhalt geltend macht, dann wird sich diese behörde mit dem jugendamt auseinandersetzen. aber weder die ital. behörde (ist das eine stelle entsprechend dem dt. jugendamt? heisst das auch in etwa so?) noch das deutsche jugendamt wird irgendwo meldung machen, dass da de facto ein kind ist, das de facto dt. staatsbürger ist. ein gewitzter sachbearbeiter wird der mutter vielleicht noch nahelegen, sich selbst darum zu kümmern. aber selbst das ist mit sicherheit nicht immer der fall...

von spiky73 am 28.03.2014, 05:07



Antwort auf Beitrag von Alpenveilchen

Nun ja, Dein Ex scheint ziemlich abgebrüht zu sein, wenn es darum geht an Geld zu kommen ohne dafür etwas zu tun. Ich würde mal ganz dreist die Stelle anrufen, bei der er den Antrag geholt hat und gaaaaanz lieb fragen, ob das wohl so ok ist LG mousy

von bikermouse66 am 27.03.2014, 18:01



Antwort auf Beitrag von bikermouse66

Joah, ich hab da glatt mal eine email hingeschickt, wo er mir doch so schön das Formular mit allen nötigen Daten zugeschickt hat

von Alpenveilchen am 27.03.2014, 18:44



Antwort auf Beitrag von Alpenveilchen

hast hoffentlich noch hinzu gefügt, dass man eventuelle Auszahlungen direkt an dich leisten soll - wegen seiner Unterhaltsschulden

von Pamo am 27.03.2014, 18:46



Antwort auf Beitrag von Pamo

Naja, sooo direkt wollte ich nicht.... Aber die Unterhaltsschulden hab ich schon erwähnt. " ...Ich ersuche Sie, mir Auskunft darüber zu erteilen, ob Herr xy tatsächlich Anspruch auf deutsches Kindergeld hat und um welchen Betrag es sich handelt. Der Antragsteller zahlt zwar seit einiger Zeit regelmäßig Unterhalt, hat gegenüber seinem Sohn jedoch immer noch erhebliche Unterhaltsschulden. Es ist ungewiss, daß ein eventuell an den Antragsteller ausgezahltes Kindergeld auch meinem Sohn zu Gute kommen wird. ..."

von Alpenveilchen am 27.03.2014, 18:48



Antwort auf Beitrag von Alpenveilchen

von Pamo am 27.03.2014, 18:49



Antwort auf Beitrag von Pamo

Das Tollste wäre, wenn er es beantragt und DU respektive Eure Sohn es direkt bekommt, dann wird sich der KV sicher in den Allerwertesten beißen P.S.: Ich liebe Deine Heimat

von Bookworm am 27.03.2014, 19:33



Antwort auf Beitrag von Alpenveilchen

Hallo :-) zum eigentlichen Thema Kindergeld wurde ja schon alles gesagt. Ich hab nur grad gelesen von der Staatsbürgerschaft. Und bei uns ists umgekehrt, er lebt in Südtirol und ich bin in Deutschland gemeldet. Wenn ich du wäre würde ich das beantragen, hatten wir auch gemacht doppelte Staatsbürgerschaft ist immer gut. Nur so einfach wie hier geschrieben wird machens einem die natürlich nicht ;-) wir hatten viel Gerenne und mussten viel telefonieren. Im Konsulat in München haben sie sogar behauptet das man sich entscheiden müsse, es gäbe die Möglichkeit der doppelten Staatsbürgerschaft nicht mehr. Hab aber dank eines neuen Gesetzestextes den mir ein befreundeter Anwalt besorgt hat, die im Konsulat doch überzeugen können. Man braucht eine übersetzte Und beglaubigte Geburtsurkunde und Unterschriften von Vater und Mutter und Steuernummer vom Kind und den Eltern. Aber ich würds unbedingt beantragen, da hat dein Kind später mehr Möglichkeiten. Liebe Grüsse ins schöne Südtirol :-)

von littlestarling82 am 27.03.2014, 21:49



Antwort auf Beitrag von littlestarling82

ja, sowas gibt es immer wieder - vollkommen inkompetente Mitarbeiter du solltest diese an die Vorgesetzten melden - solche krassen Falschauskünfte dürfen nicht weiter verbreitet werden ich hatte damit null Probleme, die Mitarbeiter des zuständigen Konsulates waren fähig eine ordentliche Geburtsurkunde braucht man natürlich, und normalerweise muss man diese nicht übersetzen lassen wenn sie in der Sprache des Landes ausgestellt ist, in dem das Konsulat sitzt - diese Sprache können die ja meist. und selbstverständlich müssen die Eltern sich ordentlich ausweisen können

von Pamo am 27.03.2014, 21:59



Antwort auf Beitrag von Alpenveilchen

"Bekommen EU-Ausländer Kindergeld? Geltende Regelung: Die wichtigste Sozialleistung für arbeitslose EU-Bürger ist bisher das Kindergeld in Höhe von 184 Euro im Monat für die ersten beiden Kinder, 190 Euro für das dritte und 215 Euro für jedes weitere. Darauf haben EU-Bürger Anspruch, und zwar vom ersten Tage an. Das gilt sogar für Kinder, die gar nicht hier in Deutschland, sondern noch in ihrem Heimatland leben. Ende 2013 zahlte Deutschland für 660.000 nichtdeutsche Kinder von EU-Bürgern die staatliche Familienförderung. Von diesen lebten 66.261 außerhalb Deutschlands, in aller Regel wahrscheinlich in ihrem Heimatland. Bisher reicht es dafür aus, die Existenz eines Kindes „glaubhaft“ zu machen." . . . http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/armutszuwanderung-welche-sozialleistungen-stehen-eu-buergern-zu-12865438.html

von Wind_el am 28.03.2014, 13:01



Antwort auf Beitrag von Wind_el

und Denkanstösse! Ich berichte dann, wie es weitergegangen ist... Wünsche euch allen ein schönes Wochenende!

von Alpenveilchen am 28.03.2014, 15:01