Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von MelliS am 27.02.2006, 14:03 Uhr

kann ich alles rückgängig machen?

Kann man eigentlich nicht die Vaterschaftserklärung die der KV unterschrieben hat rückgängig machen? Ich werde mitleerweile jeden Tag bedrohnt von IHm und ich möchte einfach nur noch meine Ruhe haben mit meiner Tochter. Ich habe es wirklich im guten versucht wollte noch nicht einmal Unterhalt von IHm haben. Aber ich kann jetzt einfach nicht mehr überlege auch schon ob ich nicht einfach weit wegziehen soll.

 
5 Antworten:

Re: kann ich alles rückgängig machen?

Antwort von max am 27.02.2006, 14:09 Uhr

kann ich mir nicht vorstellen. Es sei denn ein negativer Vaterschaftstest ev.
aber warum willst du ihn aus der Verantwortung entlassen? Würde auch nicht auf die Alimente verzichten, die gehören schliesslich dem Kind und nicht dir.

was heißt du wirst bedroht? Würde einfach alles dokumentieren und speichern (mails, sms,...) und das mal dem JA oder Polizei vorlegen.

lg max

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Re: kann ich alles rückgängig machen?

Antwort von Murmeline am 27.02.2006, 15:53 Uhr

Nein. Eine amtlich dokumentierte Vaterschaftsanerkennung kann nicht mehr rückgängig gemacht werden (es sei denn, er wäre nicht der Vater).

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Re: kann ich alles rückgängig machen?

Antwort von Papi-Ralf am 27.02.2006, 17:00 Uhr

Auf was für Ideen hier gekommen wird...
hmmm, mal sehen ob ich meine Frau als Mutter austragen lassen kann ;)))

Frust hin und frust her... Aber auf solch ne Idee bin ja noch net mal ich gekommen...

Davon mal abgesehen, hätte ein Vater der nicht angegeben ist, wobei aber ein anderer Mann als Vater angegeben wurde, sogar Schwierigkeiten, sofern dann Du und der eingetragene Vater nicht mitspielst, Vaterrechte zugesprochen zu bekommen. Verstehste??? hmmm Ist komplieziert aber...
Beispiel: Den Erzeuger Deines ungeborenen Kindes willst Du nicht als Vater eingetragen haben. Findest einen anderen Mann der sich als Vater (was er aber nicht ist) eintragen läßt, Dann bekommt der Erzeuger mit das aber er der Biologische Vater ist und will seine Rechte an dem Kind wahrnehmen (was Du und der eingetragene Vater aber nicht will). Hat er kaum ne chance das durch zu bekommen.
Auser einer von euch eingetragenen Eltern spielt da mit.

Aber das ist ja alles irgendwo blödsinn, auch wenn der Erzeuger ein Idi ist... zahlen würde ich Ihn dann auf alle fälle auch lassen...
LG
Ralf

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Re: kann ich alles rückgängig machen?

Antwort von Mutti1604 am 27.02.2006, 17:50 Uhr

wende dich unbedingt ans JA oder die Polizei.......... wenn er dich bedroht ist das ja auch ein risiko für dein kind!
da wird sicher was passieren!!
nur wichtig, dass du alles aufhebst was die bedrohung bewiesen kann!!!

viel glück

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Re: kann ich alles rückgängig machen?

Antwort von MelliS am 28.02.2006, 9:05 Uhr

Habe gestern das Ja angerufen da er mir angedroht hat meiner Tochter was anzutun wenn ich nicht das mache was er möchte. Die wollen jetzt schauen was wir am besten machen können um Ihn zu vernunft zu bringen. Ziehe mit der kleinen jetzt auch erst mal zu meinem Freund damit ich mir keine sorgen um die kleine machen muss.

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