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kann man das so schreiben ... betrifft Kindesunterhalt nach UVG

Thema: kann man das so schreiben ... betrifft Kindesunterhalt nach UVG

Hallo ..., nachdem ich ja von dir inzwischen gar nichts mehr höre und mich eigentlich damit abgefunden habe, wurde ich heute vom Jugendamt vor Ort darauf hingewiesen, dass der Unterhaltsvorschuss nun ausgelaufen ist und ich rein rechtlich verpflichtet bin, dich darauf hinzuweisen, dass du ab dem Folgemonat (also dem Januar 2013) für den Unterhalt für deine Tochter selber aufkommen musst. Ich möchte es eigentlich nicht unbedingt über einen Anwalt oder das Jugendamt laufen lassen, da das für uns beide wahrscheinlich der höhere Aufwand ist, daher erstmal meine eigene Anfrage. Ich bitte um kurzfristige Stellungnahme. LG und ein frohes Weihnachten Julia

von engelchen_lpz am 05.12.2012, 18:28



Antwort auf Beitrag von engelchen_lpz

Ohne "eigentlich"! Sonst finde ich es in Ordnung.

von Anjaunddavid am 05.12.2012, 18:35



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was mir gerade noch einfiel ... ich bin eigentlich nicht angewiesen auf den Unterhalt. Und da wir eh am überlegen sind ob mein Freund die kleine "annimmt" - wir dafür aber meines Wissens das Einverständnis des KV brauchen - kann man das als entweder - oder- möglichkeit mit rein bringen, oder lieber noch nicht

von engelchen_lpz am 05.12.2012, 18:37



Antwort auf Beitrag von engelchen_lpz

...zumindest nicht im gleichen Brief ansprechen.... wenn er bisher keinen Unterhalt bezahlt hat, wirst du höchst wahrscheinlich eh um Anwalt/Jugendamt nicht drumrum kommen... Und nicht DU bist angewiesen auf den Unterhalt, sondern deine Tochter hat ein Anrecht darauf. Wenn da irgendsowas steht wie "falls du keinen Unterhalt bezahlen kannst, wäre mein Freund bereit, die Kleine zu adoptieren" (klar....so würdest du es nicht schreiben...logo), kann es der KV nachher so hindrehen, als hättest du dein Kind quasi "verkauft"...

von Amula am 05.12.2012, 18:39



Antwort auf Beitrag von Amula

das Argument hat was. Ok dann erstmal nur den Unterhalt und wenn es dann bei uns soweit ist der nächste Schritt Unterhalt zahlen wird er freiwillig wahrscheinlich keinen - hat sich bei seinem Bruder anstellen lassen - Vollzeit aber Gehalt unter Selbstbehalt (sorry für das Geld würd ich nicht mal aufstehen *klingt vielleicht komisch aber ist so*)

von engelchen_lpz am 05.12.2012, 18:45



Antwort auf Beitrag von engelchen_lpz

Hallo, schon....nur 1. hast du ja gar keine "Anfrage" geschrieben also unbedingt sowas mit dazu schreiben wie "bist du bereit, zukünftig den Unterhalt lt. Düsseldorfer Tabelle auf mein Konto zu überweisen?" oder sowas 2. nicht um "kurzfristige Stellungnahme bitten"....sondern konkret eine Frist setzen: "bitte gibt mir bis zum soundsovielten schriftlich Bescheid" falls es dir zu "hart" rüberkommt, kannst du ja ggf. noch eine versöhnlichen Satz zufügen in Richtung "Solltest du noch Fragen haben, erreichst du mich unter der bekannten Telefon-Nr." oder sowas... Viel Glück!!!!

von Amula am 05.12.2012, 18:36



Antwort auf Beitrag von engelchen_lpz

Hallo ..., das zuständige jugendamt hat mir schriftlich mitgeteilt, dass der unterhaltsvorschuss ausgelaufen ist und mich im gleichen zug darauf aufmerksam gemacht, dass ich von rechts wegen verpflichtet bin, dich auf deine unterhaltsverpflichtung unserer tochter gegenüber ab januar 2013 hinzuweisen. um uns beiden einen höheren aufwand zu ersparen, bevorzuge ich eine private regelung der unterhaltsangelegenheit vor der einschaltung eines rechtsanwaltes oder des jugendamtes. daher möchte ich darauf aufmerksam machen, dass der unterhalt i.h.v. xxx euro ab dem 1.1. durch dich auf mein konto xxxx bei der xxxkasse zu leisten ist. ich erwarte deine stellungnahme bis zum 15. dezember, schriftlich an die obenstehende anschrift, oder telefonisch unter der dir bekannten handynummer. gruß, engelchen schnubbeldupp ... wäre mein versuch. kurz knackig und unpersönlich. der braucht keine streicheleinheiten. lg, martina.

von spiky73 am 05.12.2012, 18:51



Antwort auf Beitrag von spiky73

er hat meine schon lange nicht mehr. und ich seine glaub auch nicht. Über Adressänderungen hab ich ihn informiert und ich steh im Telefonbuch

von engelchen_lpz am 05.12.2012, 19:09



Antwort auf Beitrag von engelchen_lpz

der letzte Textentwurf gefällt mir... allerdings: aus der Erfahrung raus, würde ich NUR eine schriftliche Stellungsnahme akzeptieren. Wenn der telefonisch irgendwas zusagt oder ablehnt oder was auch immer und später sagt "nö, wieso...Gespräch hat nie und schon gar nicht mit diesem Text stattgefunden" bist du nämlich in der Beweislast (merkt man eigentlich, dass ich einen KV habe, der sich grundsätzlich NIE an mündliche Absprachen gehalten hat?)

von Amula am 05.12.2012, 20:00



Antwort auf Beitrag von spiky73

Machs so wie Spiky vorgeschlagen und vergiss nicht Kopie und Zustellungsnachweis aufzuheben. Professionell formuliert musst du dich jedenfalls nicht schämen, wenn du das Schriftstück evtl. vor Gericht vorzeigen musst. Du wirst ja nachweisen müssen, dass du den Unterhalt vom KV eingefordert hast, von nichts kommt nichts.

von Pamo am 05.12.2012, 20:01



Antwort auf Beitrag von engelchen_lpz

da du bisher UHV bekommen hast, ist er nicht wirklich Zahlungsfähig... wenn du dazu keinen Kontakt hast und gar keinen haben willst und finanziell das Geld gar nicht brauchst... finde ich dieses Schreiben völlig sinnlos

von susafi am 05.12.2012, 20:02



Antwort auf Beitrag von susafi

da irrst du, Susafi. Wenn er nämlich mal zahlungsfähig wird, muss sie nachweisen dass sie Unterhalt gefordert hat, sonst gibts keine rückwirkende Zahlungspflicht. Unterhalt gibts erst ab Forderung. Mir wäre die Aussicht auf Tausende von Euronen ein Schreiben wert.

von Pamo am 05.12.2012, 20:07



Antwort auf Beitrag von engelchen_lpz

Hallo Habe Deine Antworten nun quergelesen und mag mal meine Gedanken dazu sagen. Zum einen würde ich um gar keine Stellungnahme bitten, sondern den Unterhalt laut Tabelle fordern. Meint er dann er kann es nicht, so ist es an ihm Stellung zu beziehen und ggf. an Dir weitere Schritte zu gehen. Anererseits kannst Du auch unabhängig vom Vorschuss die Beistandschaft beim Jugendamt haben, und die kümmern sich um alle Finanzen dann. Bekommst eben nur keinen Vorschuss mehr. Zur Adoption : Die Überlegung wenn Geld keine Adoption, wenn kein Geld Adoption finde ich, sorry, etwas befremdlich. Entweder will er rechtlicher Vater sein oder nicht, und dieses Kind begleiten und als seines annehmen oder nicht. Das am Geld fest zu machen klingt nicht als sei es eine Entscheidung des Herzens hinter der er auch dauerhaft stehen würde. Zum anderen schreibst Du Freund und nicht Mann, ein Jahr Ehe ist Vorraussetzung zur Adoption, mindestens 3-4 Jahre in einem Haushalt zu wohnen und eine gefestigte Vater-Kind Beziehung. Von daher : Lass die Beistandschaft das kostenfrei klären, oder fordere den Unterhalt ohne große Nebengeschichten. Es ist das Recht des Kindes !

von Sternenschnuppe am 05.12.2012, 20:45



Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

das mit den Voraussetzungen zur Adoption wusste ich gar nicht, danke! die Adoption hat aber definitiv nichts mit Geld zu tun, er will die kleine als seine haben und das reicht ihm. Geld interessiert ihn eh nicht. Die Idee mit dem Geld hatten wir nur, falls sich der KV weigern sollte, der "Freigabe" zuzustimmen... den interessiert GEld mehr als sein Kind

von engelchen_lpz am 05.12.2012, 21:13



Antwort auf Beitrag von engelchen_lpz

Ah, ok, das liest sich besser. Aber das könnt ihr ihm dann ja noch schreiben wenn es wirklich zur Adoption kommen sollte. Da wird er vom Notar angeschrieben und muss zustimmen beim Notar, muss sich ausweisen etc. Da kann er auch informiert werden, dass er dann nicht mehr zahlen muss. Zum Rest : Fordere und fertig. Ist kein Geld auf Deinem Konto Jugendamt oder Anwalt. Nix Stellungnahme etc. Wozu ? Da zählen nur Zahlen und Fakten, alles andere ist uninteressant.

von Sternenschnuppe am 05.12.2012, 21:27



Antwort auf Beitrag von engelchen_lpz

Du könntest ihn noch freundlich auf seine erhöhte Erwerbsobliegenheit aufmerksam machen und das es ihm ohne weiteres zuzumuten ist einen Nebenjob anzunehmen um den Unterhalt vollständig zu zahlen. Warum hat ihn das Jugendamt nicht schon in den letzten Jahren dazu verknackt? Warum musste die Allgemeinheit den Unterhalt zahlen?? Nimm Dir lieber einen Anwalt... Das Jugendamt ist mit zuwenig zufrieden.

von shinead am 05.12.2012, 22:06



Antwort auf Beitrag von engelchen_lpz

Betrag lt. Dd. Tabelle: Dafür musst du sein Einkommen kennen und seine persönliche Situation, weitere Kinder, geschiedene Faruen etc. Wenn du nur den Mindestsatz forderst, verschenkst du u.U. Wenn du mutig deutlich mehr forderst, provozierst du, dass er sich arm rechnen lässt. Sowieso natürlich alles schriftlich. Und wenn er glaubhaft belegt hat, wieviel er zahlen kann (wieso hat er denn noch nie?), am besten einen Titel darüber erstellen lassen. Sonst vergisst er es nach ein paar Monaten vielleicht schon wieder. ;)

von shortie am 05.12.2012, 22:31



Antwort auf Beitrag von engelchen_lpz

Hmmmmmmm, also nur ein Schreiben à la " ich forder dich auf" zählt definitiv nicht, um später Forderungen geltend zu machen. Gibt es einen Titel? Beistandschaft? Ich würde über das JA den Unterhalt offiziell einfordern und einen Titel einfordern, der ist dann 30 Jahre gültig. Adoption: finde ich !persönlich! nur bei verstorbenem Elternteil in Ordnung. Ich habe meine Kinder immer allein erzogen und es besteht kein Kontakt zu den Vätern; aber eine Adoption durch einen "Neuen" wollte ich auch nicht (weiß ich denn, ob diese Beziehung wirklich "bis, dass der Tod......".

von ungewohnt am 06.12.2012, 21:14



Antwort auf Beitrag von ungewohnt

... also ich persönlich finde das Schreiben von Spiky sehr gut, weil es unpersönlich, kurz und "to the point" ist :) "Frohe Weihnachten" würde ich in so einem Schreiben nicht wünschen *lach*

von angry.me am 08.12.2012, 20:32