habe ihn heute bekommen und ich dachte, da ich mutterschutzgeld bekomme, gibt es erst ab dem 3lm elterngeld....
nun bekomme ich aber für dem 1 und 2 ml auch anteilig etwas...ist das richtig oder was falsch gelaufen
Mitglied inaktiv - 26.11.2008, 19:57
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kann richtig sein, kann es sein das du einen anspruch hast von mehr als 390 euro, und keinen zuschuss vom Arbeitgeber zum Mutterschaftsgeld?
Mitglied inaktiv - 26.11.2008, 20:05
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genau...habe keine zuschuss, da sie mich vor dem muschu entlassen haben und danach wieder einstellen
Mitglied inaktiv - 26.11.2008, 20:32
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und genau daher kommt das.
die Mutterschaftsgeldzahlung hebt den Elterngeldanspruch nicht auf,
kurz n beispiel:
anspruch elterngeld 600
MUG (mutterschaftsgeld) 390
AG-Zuschuss 300
das heißt elterngeld ist geringer als Mutterschaftsgeld und Zuschuss daher kein geld in den ersten 8 wochen
anspruch elterngeld 600
MUG 390
kein AG Zuschuss
Elterngeld wird in HÖhe von 210 euro ausgezahlt
Mitglied inaktiv - 26.11.2008, 20:49