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Keinen Arge-Bescheid zur Ortsabwesenheit wegs Kur

Thema: Keinen Arge-Bescheid zur Ortsabwesenheit wegs Kur

Wie komme ich an eine Zustimmung der Arge für eine Ortsabwesenheit für unsere ganze BG für eine Mutter-Kind-Kur? Die Kur wurde der Arge mittlerweile mitgeteilt (ging per Einschreiben raus, ist schon lange angekommen) - aber keine Reaktion. Aufgrund negativer Erfahrungen in der Vergangenheit mit meiner ehem Fallmanagerin, nehme ich mal an, daß wenn ich ohne Zustimmung (aber auch ohne Ablehnung, sondern nur mit dem Nachweis, die Kur gemeldet zu haben) fahre, mir die Leistungen entzogen werden. Wie komme ich nun an diese Zustimmung ran???? Kann man das notfalls einklagen?

von Dreierbande am 03.10.2011, 12:27



Antwort auf Beitrag von Dreierbande

Klar, Eilantrag beim Sozialgericht, aber ich würde da einfach mal zum JobCenter gehen und es mir sofort genehmigen lassen, notfalls zum Teamleiter gehen.

von taram am 03.10.2011, 12:39



Antwort auf Beitrag von taram

diret vor Ort nachfragen, manchmal (oft!) geht Post verloren oder kommen die SB mit der Bearbeitung nicht nach.... LG fk

von FrauKrause am 03.10.2011, 12:53



Antwort auf Beitrag von FrauKrause

sorry für die Tippfehler, ist ja gruselig...

von FrauKrause am 03.10.2011, 12:53



Antwort auf Beitrag von FrauKrause

Habe nochmal gegoogelt, es ist dringend nötig das du diese Genehmigung hast

von taram am 03.10.2011, 13:02



Antwort auf Beitrag von taram

Angekommen ist es auf jeden Fall, ich hab den Nachweis darüber. Problem ist, ich mußte das an die Jobabteilung senden, nicht an die Leistungsabteilung (ist bei uns getrennt), und bei der Jobabteilung ist für mich eigentlich keiner zuständig, da ich aufgrund Angehörigenpflege nicht in der Vermittlung bin, ich habe es also mangels Ansprechpartner an den Teamleiter geschickt..... Bei der Leistungsabteilung wurde mir gesagt, ich müßte es bei der Jobabteilung beantragen, nur die dürften darüber entscheiden und ab- oder zusagen. In der Jobabteilung hab ich leider ganz miese Erfahrungen gemacht, u.a. mehrmals Leistungseinstellung aus nichtigem Grund (ich bekam dann das Geld von der Leistungsabetilung bar ausgezahlt), mir wurde vor 2 Jahren fast die Kinder-reha (ich als Begleitung) verwehrt, weils eben 4 Wochen wären und es nur 3 Wochen Ortsabwesenheit gäbe, dann sollte ich meinen Sohn nicht ins Krankenhaus begleiten in dem Jahr, weil ich schon 7 Tage über genehmigte Ortsabwesenheit wäre wegs der Reha usw., alles ausgehend von einer Fallmanagerin, die es schikanemäßig sehr gut drauf hat (ich hatte damals das Jugendamt mehrmals mit eingeschaltet, damit die mir zur Hilfe kommen, weil die Frau ihre Kompetenzen weit überschritten hat, meine damals 10jährige Tochter sollte nachmittags auf ihre jüngeren behinderten Brüder aufpassen, damit ich Vollzeit arbeiten kann und weitere solcher Sachen). Kurz, ich hab das Ding direkt an den Teamleiter gesandt, der ist aber sogut wie nie erreichbar :-(

von Dreierbande am 03.10.2011, 13:18