Geschrieben von Feuerpferdchen am 25.11.2010, 13:13 Uhr |
kennt sich jemand mit dem Lohnsteuerrecht aus? ich arbeite 1xWoche 10 Stunden
und das schon seit Jahrzehnten, ich bin im Lohnsteuerhilfeverein und höre heute zufällig von irgendeinem Kollegen, dass ich einen Anspruch auf Steuerrückzahlung wegen Mehraufwand, weil ich mehr als 10 Std. außer Haus bin, habe. Habt Ihr davon schonmal gehört?
Ich noch nie. Wenn das stimmt und das soll kein kleiner Betrag sein, bin ich sauer auf den Lohnsteuerhilfeverein. Muss man das nachweisen? Wir haben zwar Dienstpläne, aber die rückwirkend einzusammeln ist fast aussichtslos.
Re: kennt sich jemand mit dem Lohnsteuerrecht aus? ich arbeite 1xWoche 10 Stunden
Antwort von Jana04 am 25.11.2010, 13:18 Uhr
Hallo, ich bin Steuertussi im Lohnsteuerhilfeverein und kann Dir Folgendes sagen:
Verpflegunsgmehraufwand bekommt man im Rahmen eiern Auswärtstätigkeit(
Bauarbeiter, Monteure usw.) oder wenn man eine Diesntreise hat, die länger als 8 Studnen dauert. Bei einer normalen Tätigkeit an einem festen Arbeitsplatz bekommt man nix.
Gruß Jana
Re: kennt sich jemand mit dem Lohnsteuerrecht aus? ich arbeite 1xWoche 10 Stunden
Antwort von Feuerpferdchen am 25.11.2010, 13:57 Uhr
Dankeschön, dann ist ja alles gut. Ich glaube mein Ärger über total viel verlorenes Geld war größer als die Enttäuschung dass es doch nichts gibt. Da hat wohl ein Kollege ziemlich dummes Zeug erzählt.
Ich hätte mal ne Frage
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